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1. Februar 2011

Haushaltsbegleitantrag Grundsicherung für Arbeitssuchende

Die Transferaufwendungen in Höhe von 2.100.000€ für die Bezuschussung der Region für die Bürgerarbeit werden umgewidmet und für die Einrichtung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors im Haushalt als neues Produkt angeführt.

Begründung: Bürgerarbeit ermöglicht den dort Beschäftigten nach Ablauf der Maßnahme nicht den Ausstieg aus HARTZ IV. Zudem ist die Bezahlung der geleisteten Arbeit unter einer Höhe, die als sittenkonform zu bezeichnen ist. Zudem erscheint es fraglich, ob die Zuschüsse von Kommunen, freien und privaten Trägern überhaupt abgerufen werden.

Das Geld soll daher für den Einstieg in einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor genutzt werden. Damit sollen Arbeiten, die gesellschaftlich notwendig und wünschenswert, aber derzeit weder von privater noch staatlicher Seite durchgeführt werden, finanziert werden. Die dort Beschäftigten erwerben darin zudem Ansprüche auf ALG I und können damit aus dem System HARTZ IV aussteigen. Die Entlohnung orientiert sich an den in der jeweiligen Branche üblichen Tarifverträgen, mindestens aber bei mindestens 8,50 Euro pro Stunde