Die Regionsversammlung möge beschließen:
1.) Es werden im Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover mindestens 2 Stellen für Wirtschaftsprüfer neu eingerichtet, um in der Lage zu sein, in regionseigenen Gesellschaften (Regionsanteil 25% +x) zukünftig die jährlichen Rechnungs- und Wirtschaftsprüfungen gemäß § 319 HGB selbst vornehmen zu können.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt in Verhandlungen mit der Landeshauptstadt Hannover ein Konzept vorzulegen, wie zukünftig ein gemeinsames Rechnungsprüfungsamt von Region und LHH die Rechnungs- und Wirtschaftsprüfungen ihrer Gesellschaften durchführen kann. Dabei darf der Personalbestand insgesamt nicht reduziert werden.
Begründung zu 1.): Aus der Antwort der Regionsverwaltung auf eine diesbzgl. Anfrage der Fraktion DIE LINKE – Vorlage 0018/2011 – ergibt sich, dass die Region 2009 rd. 540 000 € für die Rechungs- und Wirtschaftsprüfung der regionseigenen Gesellschaften (Regionsanteil 25% +x) an private Wirtschaftsprüfungsunternehmen bezahlen musste. Durch den Antrag unter Nr. 1 wird die Region in die Lage versetzt diese Prüfungen zukünftig selbst durchführen zu können und sich die Prüfkosten von den regionseigenen Gesellschaften wiedererstatten zu lassen. Mit einer solchen erfolgreichen Rekommunalisierung wird auch ein finanziell besseres Ergebnis als bei einer Prüfbeauftragung an private Dritte erwartet.
Begründung zu 2): Schon heute helfen sich die Rechnungsprüfungsämter von Region und LHH gegenseitig bei der Rechnungsprüfung ihrer jeweiligen Gesellschaften aus. Es erscheint daher nur konsequent, diese formal getrennten Rechnungsprüfungsämter zusammenzuführen und mit dem gemeinsamen Personalstamm erhebliche Synergieeffekte bei der Wirtschafts- und Rechnungsprüfung in der Region Hannover und der LHH zu erzielen.