Die unter dem Produkt 503119 Verwaltung der Sozialhilfe aufgeführten 1.700.000€ für die Leistungen des Sozialtickets, werden dem GVH als pauschaler Kostenausgleich zur Verfügung gestellt, um ein vergünstigtes Monatssozialticket in folgenden Variationen anzubieten:
Monatsticket für den GVH im gesamten Tarifgebiet (ohne Mitnahmemöglichkeit): 17 €
Das gleiche Monatsticket mit Mitnahmemöglichkeit von bis zu 3 Personen: 19 €
Tagesticket für Verkehrszonen der eigenen Wahl: 50%-ige Ermäßigung
Bezugsberechtigt für das soziale Monatsticket sind Personen oder Gruppen, die
- laufende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II durch die ArGe erhalten,
- Wohngeld nach dem WoGG beziehen,
- den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erhalten,
- in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder in einer stationären Eingliederungseinrichtung wohnen und lediglich einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach dem SGB XII erhalten,
- laufende Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten,
- laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII erhalten,
- laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten,
- deren laufendes monatliches Einkommen unterhalb der Armutsgrenze von 60 Prozent des Nettoäquivalenzeinkommens nach der Erhebung der Europäischen Union zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) von derzeit 781 Euro liegt.
Begründung: Durch die Umwindung der 1.700.00 kann eine haushaltsneutrale Teilhabe an Mobilität für die genannten bezugsberechtigten Personen erreicht werden.