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1. Februar 2011

Haushaltsbegleitantrag Zoo Hannover

Die jährliche Transferaufwendung für den Zoo Hannover über 3.000.000€ wird nur weiter von der Region Hannover geleistet, wenn der Zoo Hannover ein ermäßigtes soziales Eintrittsticket für 5€ anbietet, damit der in der Kurzbeschreibung des Produktes geforderte Anspruch des Zoos auch umgesetzt werden und die gesellschaftliche Teilhabe aller gewährleistet werden kann:

"Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines zoologischen Gartens als Bildungs- und Erholungsstätte für alle Bevölkerungskreise (…)"

Bezugsberechtigt für den ermäßigten Eintritt sind Personen oder Gruppen, die

- laufende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II durch die ArGe erhalten,
- Wohngeld nach dem WoGG beziehen,
- den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erhalten,
- in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder in einer stationären Eingliederungseinrichtung wohnen und lediglich einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach dem SGB XII erhalten,
- laufende Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten,
- laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII erhalten,
- laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten,
- deren laufendes monatliches Einkommen unterhalb der Armutsgrenze von 60 Prozent des Nettoäquivalenzeinkommens nach der Erhebung der Europäischen Union zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) von derzeit 781 Euro liegt.

Begründung: Durch die Umwindung  der 1.700.00 kann eine haushaltsneutrale Teilhabe an Mobilität für die genannten bezugsberechtigten Personen erreicht werden.