Nach dem verlorenen Prozess der Region Hannover gegen die Firma Honeywell steht fest, dass der Rechtsnachfolger von Riedel de Haën nicht für die Sanierung der Altlasten in der List aufkommen muss. Jetzt hat die Regionsversammlung bei Stimmenthaltung der Linksfraktion beschlossen, sich mit bis zu 500.000 Euro an der Sanierung der privaten Flächen zu beteiligen. Die Stadt Hannover wird sich in gleicher Höhe beteiligen, mit den EigentümerInnen der belasteten Grundstücke sollen Verträge über die Sanierung unterzeichnet werden.
„Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach“, sagt ein Sprichwort. Und es ist wesentlich dem intensiven Einsatz der Bürgerinitiative „Gegen Altlasten in der List“ zu verdanken, dass Stadt und Region sich überhaupt an den Sanierungskosten beteiligen. Unter dem Strich bleiben dennoch 75 Prozent der Sanierungskosten bei den EigentümerInnen hängen. Abhängig von der jeweiligen Belastung kann das Kosten von mehreren 10.000 Euro bedeuten – von dem Wertverlust der Grundstücke ganz zu schweigen. DIE LINKE hat die Bürgerinitiative immer darin unterstützt, dass die Wohnungseigentümer Innen, die ja nichts für die Belastung ihrer Grundstücke können, komplett von den Sanierungskosten befreit werden. Dem ist die große Mehrheit der Regionsversammlung nicht gefolgt. Eine „Lex Empelde“, bei der sich der Landkreis Hannover und das Land Niedersachsen in den Neunziger Jahren die Kosten für die Sanierung einer Altlast teilten und die AnwohnerInnen von den Sanierungskosten befreit wurden, ließ sich für das de Haën-Gelände gegen den Widerstand von SPD und Grünen nicht durchsetzen. Rot-Grün befürchtete eine „Präzedenzwirkung“. Auf Nachhaken der LINKEN konnte der Regionsverwaltung zumindest abgetrotzt werden, dass die Zuschüsse für die Sanierung nicht pauschal, sondern anteilig im Verhältnis zu den tatsächlichen Sanierungskosten ausgezahlt werden. Dazu hatte die Bürgerinitiative einen detaillierten Vorschlag vorgelegt. Im Gegensatz zum Bezirksrat Vahrenwald-List hat die Mehrheit in der Regionsversammlung das ignoriert. Offen ist nach wie vor, ob es nicht doch gelingen kann, die Stadt Hannover, die dort schließlich das Baugebiet ausgewiesen hat, stärker zur Sanierung heranzuziehen. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf formulierte in einem ähnlichen Fall den Leitsatz: “Bei sogenannten Summationsschäden kann jeder Verursacher für die vollständige Beseitigung der Störung in Anspruch genommen werden.“ Die Stadt Hannover, die seinerzeit durch die Umwidmung des Betriebsgeländes die Fläche zur Wohnbebauung freigegeben hat, ist nach Auffassung der LINKEN somit ebenfalls als Störer anzusehen. „Wir lassen das derzeit rechtlich prüfen“, so der umweltpolitische Sprecher der linken Regionsfraktion, Dr. Michael Braedt.