Als einzige Fraktion hat DIE LINKE in der Regionsversammlung die neu festgesetzten Mietobergrenzen für Hartz-IV-Betroffene abgelehnt.
Mit dem Beschluss der Regionsversammlung vom 12. April ist die Befürchtung Wahrheit geworden, die DIE LINKE schon bei der Verabschiedung des Auftrages für einen erstmaligen qualitativen Mietspiegel für die gesamte Region Hannover geäußert hatte: Es geht beim Mietspiegel nicht um MieterInnenrechte, sondern allein um Kostenersparnisse zu Lasten der Menschen, die von einer Bezuschussung ihrer Mietkosten durch die Jobcenter in der Region Hannover abhängig sind.
Um dies zu verstehen, muss man einen Blick in die Hartz-IV-Gesetzgebung werfen: Die Mietkosten der Bedarfsgemeinschaften, die sogenannten Kosten der Unterkunft, tragen allein die Kommunen. Die anderen Kosten übernimmt zum großen Teil oder zumindest anteilig der Bund. Wenn nun jemand eine kleinere Beschäftigung annimmt und weiterhin anteilig Hartz IV bezieht, bekommt zuerst der Bund sein Geld zurück, die Kommunen zahlen aber bis zum Schluss weiter. Auch deshalb sind die Kosten der Unterkunft ein immer größer werdender Ausgabenposten der Städte und Landkreise. Hunderte Millionen Euro zahlt etwa die Region Hannover jedes Jahr allein für die Unterkunftskosten. Hartz IV ist deshalb auch ein Angriff auf die kommunalen Haushalte.
Für die Mietkosten von Hartz-IV-Betroffenen in der Region Hannover galten bisher Richtwerte, aber keine festen Mietobergrenzen. Das lag daran, dass in der Region Hannover kein qualifizierter Mietspiegel vorlag. Dadurch konnten Hartz-IV-Betroffene, denen die Jobcenter die Miete kürzen wollten, vor den Sozialgerichten gegen die Bescheide meist erfolgreich klagen. Dies hat dazu geführt, dass es bei weitem nicht zu so einer großen Zahl von Zwangsumzügen kam, wie von den Jobcentern beabsichtigt.
Vor zwei Jahren hatte die Regionsversammlung einen Mietspiegel in Auftrag gegeben. Jetzt wurden die seit 2010 vorliegenden Ergebnisse zu einer Beschlussvorlage zu den neuen Mietobergrenzen verarbeitet. Danach sind überall Kürzungen geplant. Allein in Hannover sinken die Mietobergrenzen in jeder Wohnungskategorie um 50 Euro. Nach Einschätzung von Experten leben knapp 20 Prozent der Hartz-IV-Betroffenen in Wohnungen, die über dieser Mietobergrenze liegen.
Der Beschluss sieht zwar vor, dass es einen grundsätzlichen Bestandschutz für die zurzeit Betroffenen gibt. Ob sich diese Regelung rechtlich durchhalten lässt, ist aber fraglich. Außerdem kommt es regelmäßig vor, dass Arbeitslose kurzfristig eine Beschäftigung annehmen und für ein bis zwei Monate aus Hartz IV rausgehen. Danach sind sie sogenannte Neufälle.
DIE LINKE ist auch der Meinung, dass die großen Wohnungsgesellschaften und privaten Vermieter nicht auf Kosten der Jobcenter durch erhöhte Mieten Millionen verdienen dürfen. Die Antwort kann nicht darin bestehen, massiven Druck auf die Arbeitslosen auszuüben.
Woher sollen sie denn die zusätzlichen Euros nehmen, um in ihren Wohnungen zu bleiben? Es wird stattdessen Zeit, endlich wieder ein soziales Wohnungsbauprogramm aufzulegen.