Unzumutbare Belastung durch Umzugsaufforderungen im Bereich des Jobcenters - Mietobergrenzen müssen angepasst werden

Die aktuellen Zahlen zu den Umzugsaufforderungen im Bereich des Jobcenters in der Region Hannover sind alarmierend und zeigen eine besorgniserregende Entwicklung. Die steigenden Zahlen von Haushalten, die über der festgesetzten Mietobergrenze liegen, sind nicht allein durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu erklären. Vielmehr verdeutlichen sie ein strukturelles Problem in der Berechnung der Kosten der Unterkunft.

Unsere Anfrage vom 5. Februar 2024 ergab, dass im Jahr 2023 über 10.500 Bedarfsgemeinschaften in der Region Hannover die festgesetzte Mietobergrenze überschritten haben. Dies stellt eine dramatische Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren dar. Insbesondere die Tatsache, dass 2019 insgesamt 3.300 Bedarfsgemeinschaften zur Kostensenkung aufgefordert wurden, zeigt, dass das Problem der unzureichenden Mietobergrenzen schon länger besteht und die Zahlen dramatisch steigen.

Es ist inakzeptabel, dass die Verwaltung keine Zahlen darüber erhebt, wie viele Haushalte trotz Überschreitung der Mietobergrenze aus besonderen Gründen eine Umzugsaufforderung erhalten haben. Gesundheitliche oder soziale Gründe können einen Umzug unmöglich machen und müssen entsprechend berücksichtigt werden.

Die Tatsache, dass keine Zwangsumzüge angeordnet wurden, ist zwar erfreulich, jedoch darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die betroffenen Familien dennoch mit der drohenden Gefahr eines Umzugs konfrontiert sind, was eine erhebliche Belastung darstellt.

Die Linke Regionsfraktion fordert daher dringend eine Überprüfung und Anpassung der Mietobergrenzen, um den betroffenen Haushalten eine angemessene Wohnsituation zu ermöglichen und Umzugsaufforderungen zu vermeiden. Es darf nicht sein, dass Familien gezwungen sind, an anderen lebenswichtigen Ausgaben zu sparen, nur um die Wohnung zu behalten.

Unsere Anfrage und die Antworten der Verwaltung findet ihr hier.