3. Änderung der Abfallgebührensatzung

Änderungsantrag gemäß § 8 der Geschäftsordnung zur Nr. 739 (IV) BDs „3. Änderung der Abfallgebührensatzung“  vom 02. Oktober 2017

In die Sitzung des Ausschuss für Abfallwirtschaft am 26.10.2017

In den Regionsausschuss am 07.11.2017

In die Regionsversammlung am 14.11.2017

Änderungsantrag:

Die in der Anlage 1 zur Beschlussdrucksache Nr. 739 (IV) BDs im Artikel 1 vorgeschlagene Empfehlung zur Neuaufnahme des §3 Absatz 16: „Für einen Altpapiersack wird eine Gebühr von 0,05 Euro je Abfallsack erhoben“ in die Abfallgebührensatzung wird abgelehnt.  

Begründung: 

Aktuell bekommen Bewohner der Region Hannover kostenlos blaue und gelbe Säcke für Papier und Verkaufsverpackungen auf Werkstoffhöfen und Geschäften.

Jetzt möchte aha unter dem Deckmantel „Schutzgebühr“ eine „Abschreckungsgebühr“ von 5 Cent pro blauen Altpapiersack zum 01.01.2018 einführen.

Zum 01.01.2019 droht den BürgerInnen der Region Hannover eine „2. Abschreckungsgebühr“ für den gelben Sack.

Faktisch bedeutet die geplante „Abschreckungsgebühr“ , unter dem Strich, eine zusätzliche Abfallgebührenerhöhung.

Und dies vor dem Hintergrund, dass aha durch die Vermarktung des gesammelten Altpapiers kräftig verdient.

Festzustellen ist: Hier wird von aha durch die Umkehrung des Verursacherprinzips letztlich der ehrliche Bürger für vermutetes/unterstelltes Fehlverhalten „Anderer“ zur Kasse gebeten.

1 EURO „Strafgebühr“ pro Sackrolle sind zudem ein zu hohe „Schutzgebühr“.

Die Ausgabe von blauen und gelben Säcken muss kostenfrei bleiben, um einer wilden Müllentsorgung vorzubeugen.