Erweiterung des berechtigten Personenkreises zum Erwerb der GVH SparCard

Änderungsantrag gemäß § 8 (3) der Geschäftsordnung zum Antrag Nr. 1056(IV)Ant des Regionsabgeordneten Herrn Aders

 

In die Sitzung des Verkehrsausschuss am 25. Januar 2018

In die Sitzung des Regionsausschusses am 30. Januar 2018

In die Sitzung der Regionsversammlung am 06. März 2018

 

Änderungsantrag

Der Kreis der Nutzungsberechtigten für die GVH Spar Card (15,00 € für alle Zonen) wird auf alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ausgeweitet.

 

Begründung:

Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst, am Freiwilligen Ökologischen Jahr, Erwerbslose und Auszubildende müssen Anspruch auf diesen Fahrschein haben.

Auszubildende sollten Anspruch auf diesen Fahrschein haben, damit sie sich nicht mit 18 Jahren ein Auto kaufen und so als zukünftige Bus- und Bahnkunden verloren gehen.

Auch darf es nicht sein, dass mit arbeitslosen Jugendlichen gerade die sozial Schwächsten leer ausgehen.

Laut dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten(JFDG) sind das freiwillige soziale Jahr (FSJ) und das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) ) Jugendfreiwilligendienste im Sinne des Gesetzes und deshalb muss der Kreis der Nutzungsberechtigten auf die FÖJ`ler ausgeweitet werden.