Änderung der Richtlinie der Region Hannover zum Erwerb von Belegungsrechten im Wohnungsbestand

Änderungsantrag gemäß § 8 der Geschäftsordnung zur Nr. 1092 (IV) BDs

 

In die Sitzung des Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen und Gesundheit am 13.02.2018

In den Regionsausschuss am 27.02.2018

In die Regionsversammlung am 06.03.2018

 

Änderungsantrag:

Der in dem Änderungsentwurf der Richtlinie [Anlage 2 zur BDs 1092(IV)] im § 5: Art und Umfang, Höhe der Zuwendung eingefügte Satz 2: „Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der gewählten Bindungslaufzeit und beträgt 1,50 Euro pro m2 Wohnfläche und Monat“ wird ersetzt durch:

„Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der gewählten Bindungslaufzeit und beträgt 1,70 Euro pro m2 Wohnfläche und Monat“

 

Begründung:

Eine Heraufsetzung der Förderhöhe ist bei der dramatischen Zuspitzung am Wohnungsmarkt dringend geboten.

Auch schon im 6. Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover (Drucksache Nr.1724/2013) wird ein Aufwendungszuschuss in Höhe von 1,70 € pro geförderter Wohnfläche monatlich gewährt.