Änderungsantrag gemäß § 8 der Geschäftsordnung zur Nr. 2150 (IV) BDs: Lieferung von elektrischer Energie 2020-2021

In die Regionsversammlung am 21.05.2019

Antrag:

 Der in der BDs 2150(IV)] eingefügte Punkt 2: Zulassungsvoraussetzung für die zu liefernde Energie ist die kernenergie- und kohlefreie Erzeugung sowie ein maximaler CO2-Emmisionsfaktor von 400 g/kWhelt.wird ersetzt durch:

Zulassungsvoraussetzung für die zu liefernde Energie ist die kernenergie- und kohlefreie Erzeugung sowie ein maximaler CO2-Emmisionsfaktor von 0 g/kWhelt.

Begründung:

Zwischen 1960 und 2017 sind die globalen CO2 Emissionen von knapp 10 Milliarden auf 36 Milliarden Tonnen Kohlendioxid gestiegen 1. CO2 ist ein klimaschädliches Treibhausgas und führt bei zunehmender Konzentration in der Atmosphäre zu einer Erwärmung des Erdklimas. Das Zwei-Grad-Ziel der globalen Erwärmung bis zum Jahr 2100 kann nur erreicht werden, wenn wir unverzüglich den Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft vollziehen.

Es ist durchaus möglich 100 % CO2- freie Energie für die Region Hannover einzukaufen; dafür brauchen wir nicht bis zur nächsten Ausschreibung in 2 Jahren ´warten.

1de.statista.com/statistik/daten/studie/37187/umfrage/der-weltweite-co2-ausstoss-seit-1751/