Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 1583 (V) BDs „GVH Großraum-Verkehr Hannover GmbH; Einführung des Deutschlandtickets zum 01.05.2023“

In den Verkehrsausschuss am 9.3.2023

In den Regionsausschuss am 14.3.2023

In die Regionsversammlung am 21.3.2023

 

Beantragte Änderung:

1. In der Region Hannover wird - wie in vielen anderen Tarifverbünden üblich – zeitnah die digitale Chipfahrkarte, kurz Chipkarte, eingeführt, die auch ohne Smartphone den digitalen Erwerb des Deutschlandtickets ermöglicht.

 

2. Vom Jobticket Hannover profitieren auch berufliche Auspendler*innen, die in der Region Hannover wohnen und außerhalb der Region Hannover arbeiten.

 

3. Unabhängig vom Jobticket sollte die vorgesehene preisliche Deckelung auf 49 Euro für alle Abonnent*innen gelten. Insbesondere gilt das für in die/aus der Region Hannover ein- und auspendelnde Jugendliche, solange das geplante landesweite Auszubildendenticket für 29 Euro im Monat noch nicht verfügbar ist.

Begründung:

Zu 1.: Das Deutschlandticket soll man nur mit einem Smartphone digital erwerben dürfen. Das diskriminiert einen nennenswerten Teil der Bevölkerung, der von der Nutzung des Deutschlandtickets von vornherein ausgeschlossen ist. Diesen Menschen wird ein Kauf des Deutschlandtickets verwehrt, nur weil sie kein Smartphone haben. Möglich, dass sie intellektuell oder finanziell nicht dazu in der Lage sind oder aus Überzeugung grundsätzlich kein Smartphone nutzen. Möglich auch, dass die Nutzenden nicht selbst elektronisch zahlen können oder dürfen.

Die Chipkarte ist die Lösung. Sie ist in Bremen, Hamburg, Berlin und in Tarifverbünden in Hessen oder Nordrein-Westfalen üblich und ermöglicht allen Kund*innen ohne Smartphone die unkomplizierte digitale Fahrscheinnutzung und -bezahlung. Die Zahlung ist dabei auch durch Dritte möglich.

Bei Nicht-Einführung der Chipkarte in der Region Hannover wird der GVH Kund*innen verlieren, die sich in einem anderen Tarifverbund die Chipkarte kaufen werden, um das Deutschlandticket auch ohne Smartphone zu nutzen.

Auch um das neue bundesweit gültige 365-Euro-Jahressozialticket nutzen zu können, ist ein Smartphone erforderlich. Das wird Anspruchsberechtigte ohne Smartphone von der Nutzung dieses attraktiven Tickets ausschließen. Mit der Chipkarte kann man diese Diskriminierung vermeiden.

Zu 2: Bisher erhalten das Jobticket Beschäftigte, die in der Region Hannover arbeiten, auch wenn sie außerhalb der Region Hannover wohnen. Auspendelnde, die in der Region Hannover wohnen, aber außerhalb der Region Hannover arbeiten, gehen leer aus. Diese Diskriminierung darf nicht sein; eine Gleichbehandlung der hiesigen Bevölkerung sollte selbstverständlich sein.

Zu 3: Der bisher geplante Ausschluss von der 49-Euro-Deckelung beim Azubiticket benachteiligt in die Region Hannover einpendelnde Auszubildende gegenüber anderen Arbeitnehmer*innen. Der Preis der Azubinetzkarte beträgt zwar nur 30 Euro und wird beim Jobticket sogar unterschritten. Dieser Preis gilt aber nur in den Tarifzonen A bis C in der Region Hannover. Für in die/aus der Region Hannover ein- und auspendelnde Azubis liegt der Preis deutlich höher. Es muss sogar die Tarifzone C doppelt bezahlt werden, sodass sich Fahrpreise von monatlich mehr als 100 Euro ergeben können. Dass die bestehenden Azubi-Jobtickets preislich nicht gedeckelt werden, ist absolut nicht nachvollziehbar.

Die preisliche Deckelung sollte allen Abonnent*innen zur Verfügung stehen, die bisher nicht vom Jobticket profitieren. Die preislich gedeckelten Abos würden vielen Fahrgästen eine schnelle und deutliche finanzielle Entlastung bringen – auch ohne Smartphone.