Anfrage zur Gleichbehandlung von Fraktionen und Gruppen in der Regionsversammlung

Finanzielle Zuwendungen für die Geschäftsstellen und die allgemeine kommunalparlamentarische Arbeit der Gruppen und Fraktionen der Regionsversammlung Hannover in der Wahlperiode 4 und die voraussichtlichen Kosten in der Wahlperiode 5

Anfrage gemäß § 9 der Geschäftsordnung

Folgende Anfrage legen wir der Verwaltung der Region Hannover zur Beantwortung vor:

1.            Wie hoch waren die Zuwendungen der Region Hannover für die Arbeit der in der Regionsversammlung Hannover vertretenen Gruppen und Fraktionen in der Wahlperiode 4?

2.            Wie hoch waren dabei die Zuwendungen für die jeweiligen einzelnen Gruppen und Fraktionen (bitte aufgeschlüsselt nach CDU, SPD, Grüne, AfD, FDP, Die Linke, Hannoveraner, Regionslinke, Piraten/Die Partei)?

3.            Die Kosten sollen weiter aufgeschlüsselt werden in Personalkosten, Sachkostenmittelzuschuss, direkte Kosten für Büros und Räumlichkeiten, Kosten des IT-Dienstleister hannIT, indirekte Kosten für Büros und Räumlichkeiten (Zusatzaufwendungen für Möbel, Bilder, zusätzliche technische Ausrüstung etc.) , Bereisungen und sonstige Kosten. Auch dies jeweils aufgeschlüsselt nach Gruppen und Fraktionen.

4.            Mit welchen Kosten rechnet die Verwaltung für die Wahlperiode 5? Auch hier soll die Aufstellung zwischen den einzelnen Gruppen und Fraktionen unterscheiden und ebenso eine Aufschlüsselung wie in Frage 3 erfolgen.

Begründung:

Über die neue Personalkostenrichtlinie für die Geschäftsführungstätigkeit und die Informationsarbeit der Fraktionen und Gruppen wurde im Oktober 2021 nach streitiger Debatte, mit den Stimmen von SPD und CDU, zum Nachteil der kleinen Fraktionen und Gruppen in der Regionsversammlung entschieden. Die Richtlinie führte zu massiven Stellenkürzungen bei den kleinen Fraktionen und Gruppen. Die Personalkosten wurden um über 50 % gekürzt. Rechtlich begründet wurde diese Maßnahme zu keinem Zeitpunkt. Dies obwohl im Vorfeld des Beschlusses, die Fraktion Die LINKE in einem Anschreiben an die Gremienbetreuung und die Fraktionsvorsitzenden darauf hingewiesen hatte, dass die nach der Kommunalwahl entscheidend geändert Personalkostenrichtlinie gegen Artikel § 3 Absatz 1 Grundgesetz verstoßen könnte.

Diese verfassungsrechtlichen Bedenken wurden auch von der Verfahrensbevollmächtigten der Fraktion Die Linke, nach der Verabschiedung der Richtline, in einem gesonderten Schreiben an den Regionspräsidenten geäußert. Steffen Krach äußerte sich zu diesem Schreiben nicht.  Stattdessen wurde von der Gremienbetreuung eine juristisch fundierte Antwort auf die vorgetragenen rechtlichen Bedenken der Verfahrensbevollmächtigten unser Fraktion  verweigert.  Auch die Benennung der verwaltungsseitigen Verantwortlichen wurde verweigert. Vielmehr wurde mitgeteilt, dass die Region Hannover eine Einheitsverwaltung sei und alle Verantwortlichen im Auftrag des Regionspräsidenten arbeiten würden. Steffen Krach hat in seinem Amtseid als Regionspräsident bekräftigt das Grundgesetz und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik zu schützen.

In der  Sache sind bereits rechtliche Auseinandersetzungen mit der Region Hannover angekündigt bzw. anhängig. Die Beantwortung der Fragen ist notwendig, um die Rechtmäßigkeit des Handelns der Verwaltung und ihres Hauptverwaltungsbeamten ausreichend zu würdigen. Daher wird erwartet, dass die Beantwortung in der dafür vorgesehenen Zwei-Wochen-Frist erfolgt. Eine Überschreitung dieser Frist und damit ein Bruch der geltenden Regelungen der Geschäftsordnung seitens der Gremienbetreuung, wird nicht geduldet und ggf. weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen.

Jessica Kaußen

Fraktionsvorsitzende