Anfrage zur Informationspflicht der Jobcenter über Mehrbedarfsansprüche von SGB II Bezieher*innen

Anfrage gemäß § 9 der Geschäftsordnung

Zum 1. Januar 2021 soll der Regelsatz für SGB-II-Bezieher*innen von 432 Euro auf 439 Euro erhöht werden. Hiervon sind jedoch, laut zugrundeliegender Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), lediglich 35,30 Euro zur Begleichung der Stromkosten eines Singlehaushalts vorgesehen. Aktuelle Berechnungen des Vergleichsportals Verivox ergaben jedoch im Bundesdurchschnitt Stromkosten von 43,17 Euro pro Monat bei einem Singlehaushalt mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden. Dies entspricht einem jährlichen Fehlbetrag von durchschnittlich 94 Euro. Im kommenden Jahr soll sich der Fehlbetrag, den Berechnungen zu Folge, sogar auf 161 Euro in der Grundversorgung erhöhen.

Viele Wohnungen von SGB-II-Bezieher*innen sind zusätzlich mit elektrischen Geräten zur dezentralen Warmwasseraufbereitung wie Durchlauferhitzern oder Boilern versehen, und haben somit einen Mehrbedarf im Stromverbrauch zu verzeichnen. Dieser Mehrbedarf wird in

§ 21 Abs. 7 SGB II geregelt, wonach Leitungsempfänger*innen von der Bezahlung dessen mit dem monatlichen Regelsatz befreit sind. Hierfür bedarf es jedoch eines gesonderten schriftlichen Antrages.

Die Jobcenter der Region Hannover stehen hier in der Pflicht, die Leistungsempfänger*innen über diese Möglichkeit der Beantragung eines Mehrbedarfs ausreichend zu informieren. Diese Informationspflicht ist essenziell zur langfristigen Prävention von Stromsperren bis hin zu Wohnungsverlusten aufgrund fehlender finanzieller Mittel zur Deckung der Energiekosten von SGB-II-Bezieher*innen.

Vor diesem Hintergrund fragt die Linksfraktion die Verwaltung:

 

  1. Wie viele Personen beantragen durchschnittlich pro Jahr SGB-II-Leistungen in der Region Hannover?
  2. Wie viele SGB-II-Bezieher*innen stellen jährlich im Durchschnitt einen Antrag auf Mehrbedarf für die Warmwasseraufbereitung nach §21 Abs. 7 SGB II?
  3. In welcher Art und Weise werden die SGB-II-Bezieher*innen über die Möglichkeit der Beantragung dieser Mehrbedarfe durch die Jobcenter der Region Hannover informiert?

Beabsichtigt das Jobcenter eine Verbesserung der Informationssituation bezüglich dieser Mehrbedarfe sowohl für neue als auch bestehende SGB-II-Bezieher*innen?