Antwort auf Anfrage: Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in der Region Hannover

Sachverhalt:

In der Region Hannover gibt es eine dramatische Zunahme von Wohnungs- und Obdachlosigkeit.

Allein in der Stadt Hannover haben 4.500 Menschen keine Wohnung, 400 Obdachlose müssen „Platte machen“. Viele wohnungslose Menschen meiden die Notunterkünfte in Massenquartieren und überleben durch Angebote wie dem Kälte Bus der Caritas oder dem „Bollerwagen-Cafe“ für Arme. Auch mit Mini-Häuser-Projekten „Littles Homes“ und „Tiny House“ wird versucht die große Not der Wohnungslosen zu lindern. Tommi überlebte diesen Winter nicht, er fand den Kältetod am Kröpcke, dem zentralen Treffpunkt für Menschen in Hannover 1.Andere Obdachlose leben in den Wäldern der Region Hannover unter menschenunwürdigen Bedingungen.2

Im Februar 2018 wurde die Regionsverwaltung durch Parlamentsbeschluss [Nr.1117 ÄAn] beauftragt die Situation von Obdach-/Wohnungslosen in der Region Hannover kurzfristig zu verbessern.

Ein Konzept zur Weiterentwicklung der Hilfen für Frauen in Wohnungsnotfällen [Nr.1834(IV)BDs] wurde in den Fachausschüssen SWG & AfG beraten und in der RV vom 18.12.2018 verabschiedet.

Vorbemerkung der Verwaltung:

Im Umgang mit dem Thema Wohnungsnotfall tauchen verschiedene Begrifflichkeiten auf, die zu definieren und voneinander abzugrenzen sind, wenn es um die Zuständigkeit für entsprechende Hilfeleistungen geht.

 

Obdachlosigkeit als Aufgabe der Gefahrenabwehr:
Obdachlosigkeit wird als Zustand definiert, in dem Menschen keinen festen Wohnsitz haben und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. Obdachlosigkeit droht auch, wenn der Verlust einer ständigen oder vorübergehenden Unterkunft droht, oder eine  Wohnung nach objektiven Anforderungen nicht einer menschenwürdigen Unterkunft entspricht. Die betreffende Person darf darüber hinaus nicht in der Lage sein, sich selbst eine Unterkunft zu besorgen (Unterstützung durch Bekannte / Familie oder mittels eigener finanzieller Mittel).

Die Bekämpfung der unfreiwilligen Obdachlosigkeit ist eine staatliche Aufgabe, weil sie als eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung angesehen wird. Das Vorliegen einer Gefahr wird damit begründet, dass ein unfreiwilliger schutzloser Aufenthalt unter freiem Himmel mit Gesundheitsgefahren verbunden ist, die das Recht der obdachlosen Person auf körperliche Unversehrtheit und Privatsphäre beeinträchtigen.

Zuständig sind in der Region Hannover die Städte und Gemeinden als kommunale Ordnungsbehörden (Niedersächsisches Gesetz über die Sicherheit und Ordnung). Die Verwirklichung der Gefahrenabwehr erfolgt in der Regel durch die Versorgung mit ordnungsrechtlichen Unterbringungsformen, insbesondere in sogenannten Notunterkünften durch die Kommune, in deren Bereich sich die Person zum Zeitpunkt der Obdachlosigkeit tatsächlich aufhält.

Der Begriff Obdachlosigkeit stellt somit lediglich auf die Unterkunftssituation von Menschen ab. Darüber hinausgehende persönliche oder soziale Faktoren bleiben hier unberücksichtigt, finden sich aber im Rahmen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten wieder:

Hilfebedarf und Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII: 

§ 67 Satz 1 SGB XII beschreibt den Kreis der Leistungsberechtigten nach §§ 67 ff. SGB XII wie folgt.

„Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.“

Im Zentrum stehen eine besondere Notlage und die soziale Ausgrenzung – im Gesetz als besondere Lebensverhältnisse verbunden mit sozialen Schwierigkeiten gekennzeichnet. Obdachlosigkeit, eine ungesicherte oder ungenügende Wohnraumsituation sind als Wohnungsnotfall lediglich ein Beispiel für besondere Lebensverhältnisse im Sinne des § 67 SGB XII. Andere sind z. B. eine ungesicherte wirtschaftliche Situation, gewaltgeprägte Lebensumstände, Krankheit oder Entlassung aus einer Einrichtung. Zur Begründung eines Hilfeanspruchs reicht das Vorhandensein eines besonderen Lebensverhältnisses und einer sozialen Schwierigkeit (beispielsweise fehlenden sozialen Kontakten) aus. Ist dieses Lebensverhältnis dann derart mit sozialen Schwierigkeiten verbunden, dass die betreffende Person nicht in der Lage ist, diesen Wirkungszusammenhang aus eigener Kraft zu überwinden, ist sie dem Personenkreis der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII zuzurechnen. Bei  einer wohnungslosen Person wäre dann die bloße Versorgung mit einer Unterkunft nicht ausreichend, es müssten auch die sozialen Schwierigkeiten in den Fokus genommen werden, um so der Gesamtproblematik zu begegnen und den Rechtsanspruch der betroffenen Person zu erfüllen.

Der Leistungskatalog der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist breit gefächert. Im Vordergrund stehen Beratungs- und Unterstützungsangebote als persönliche Dienstleistungen, aber auch Sach- und Geldleistungen sind möglich. Die Leistungen werden in Form von ambulanter Hilfe in Tagesaufenthalten, Beratungsstellen, in der eigenen Wohnung oder anderen Wohnformen und als stationäre Hilfe in entsprechenden Einrichtungen erbracht.

Mögliche Sachleistungen sind beispielsweise Hilfen zur Erhaltung der Wohnung in Form von Wohnungsentrümpelungen und Mietkostenübernahme während eines (kurzzeitigen) Haftaufenthalts oder im Rahmen der Hilfeplanung Fahrtkosten zur Wahrnehmung sozialer Kontakte und deren Stabilisierung. Eine generelle Übernahme von Miet- und damit zusammenhängender Nebenkosten ist nicht vorgesehen.

Zuständig für diese Hilfen sind aktuell noch die Region Hannover als örtlicher und das Land Niedersachsen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Die Landesaufgaben werden von der Region Hannover in Zusammenwirkung mit den Städten und Gemeinden (im Rahmen der Heranziehung zu den Aufgaben) wahrgenommen.

(Ende der Vorbemerkung der Verwaltung)

Vor diesem Hintergrund frage ich den Regionspräsidenten:

1.) Wie hoch ist die Zahl an Wohnungslosen in der Region Hannover (ggf. geschätzt)?

Antwort der Verwaltung:

Zur Beantwortung der Frage wird auf die Vorlage Nr. 1317 (IV) AaA zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 27. Mai 2018 hingewiesen.

 
Allein im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover gelten im Jahr 2018 ca. 4.000 Personen als wohnungslos.[1] Nach aktuellen Publikationen von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe gehören davon 400 Menschen zu der Gruppe der Straßenobdachlosen. Für die weiteren 20 Städte und Gemeinden in der Region Hannover liegen entsprechende Einschätzungen nicht vor.

Die vorgenommene Schätzung der Zahl der Betroffenen beruht auf Faktoren, die auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. für ihre Schätzung der Gesamtzahl in Deutschland zugrunde legt:

  • Zahl der ordnungsrechtlich untergebrachten Personen
  • Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären und teilstationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
  • Zahl der als bei der Kommune gemeldeten obdachlosen Personen, die nicht untergebracht sind oder in einer Einrichtung leben
  • Zahl der im Wohnungslosenhilfesystem registrierten Personen, die bei Freunden, Bekannten oder Verwandten oder in Ersatzunterkünften (Schrebergarten, Bauwagen etc.) untergekommen sind
  • Zahl der Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben

Besonders die beiden letztgenannten Personengruppen bergen sowohl eine Dunkelziffer als auch mögliche Doppelungen. Grundsätzlich ist aktuell nur eine Schätzung der Gesamtzahl der Betroffenen möglich, da es bisher noch keine bundeseinheitliche Wohnungsnotfallstatistik gibt. Das entsprechende Berichtswesen der Region Hannover befindet sich noch im Aufbau.

2.) Im Februar 2018 wurde ein Prüfauftrag, die Situation von Obdach-/Wohnungslosen kurzfristig zu verbessern, verabschiedet. Gegenstand des Prüfauftrag waren u.a. die Umwidmung von Flüchtlingsunterkünften und die Einführung des Modells „Hotel plus“. Welche Maßnahmen zur kurzfristigen Abhilfe von Obdach-/Wohnungslosigkeit sind seitdem umgesetzt worden?

Antwort der Verwaltung:

Zur Beantwortung der Frage wird auf die Vorlage Nr. 1317 (IV) AaA zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 27. Mai 2018 hingewiesen.
Die Stadt Köln hat mit dem Konzept „Hotel Plus“ eine offensichtlich geeignete ambulante Wohnform für Wohnungslose mit psychischen Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen entwickelt. Der Erfolg dieses Angebots hat nahegelegt, auch in der Region Hannover solch ein Modell zu entwickeln bzw. in konkrete Überlegungen mit allen Beteiligten einzusteigen. Es gibt hierzu bereits einen Konzeptentwurf. Es fehlt allerdings nach wie vor an einer geeigneten Immobilie für ein solches Angebot.

Zur Abhilfe von Obdach-/Wohnungslosigkeit ist grundsätzlich festzustellen:
Obdachlosigkeit wird als Zustand definiert, in dem Menschen keinen festen Wohnsitz haben, im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. Obdachlosigkeit droht auch, wenn der Verlust einer ständigen oder vorübergehenden Unterkunft droht oder eine Wohnung nach objektiven Anforderungen nicht einer menschenwürdigen Unterkunft entspricht. Die betreffende Person darf darüber hinaus nicht in der Lage sein, sich selbst eine Unterkunft zu beschaffen, zum Beispiel durch Unterstützung der Familie oder mittels eigener finanzieller Mittel. Die Bekämpfung der unfreiwilligen Obdachlosigkeit ist eine staatliche Aufgabe, weil sie als eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung angesehen wird. Das Vorliegen einer Gefahr wird damit begründet, dass ein unfreiwilliger schutzloser Aufenthalt unter freiem Himmel mit Gesundheitsgefahren für die Betroffenen verbunden ist, die das Recht der obdachlosen Person insbesondere auf körperliche Unversehrtheit und ihre Privatsphäre beeinträchtigen.


Zuständig für diese Aufgabe sind in der Region Hannover die Städte und Gemeinden als kommunale Ordnungsbehörden nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Sicherheit und Ordnung. Die Verwirklichung der Gefahrenabwehr erfolgt in der Regel durch die Versorgung mit ordnungsrechtlichen Unterbringungsformen, insbesondere in sogenannten Notunterkünften durch die Stadt oder Gemeinde, in deren Bereich sich die Person zum Zeitpunkt der Obdachlosigkeit tatsächlich aufhält. Im Zusammenhang mit der Unterbringung obdachloser Menschen werden von den Städten und Gemeinden auch die vorhandenen Unterkünfte für geflüchtete Menschen für eine Belegung geprüft. Wo dies rechtlich möglich und fachlich sinnvoll ist, wird es durchgeführt.

3.) Welche Schritte (Fachliche Standards und Maßnahmen) zur Umsetzung des Konzepts zur Weiterentwicklung der Hilfen für Frauen in Wohnungsnotfällen [Anhang zur Nr. 1834(IV)BDs] sind bereits auf dem Weg gebracht worden?

Antwort der Verwaltung:

a)     Die bestehende Beratungsstelle für Frauen „Szenia“ des SeWo e. V. in Hannover ist seit dem 1. Januar 2019 gemäß des Antrages des Vereins mit einer weiteren halben Personalstelle für das Basisangebot der Sozialarbeit ausgestattet, um dem Bedarf der zu beratenen Frauen besser Rechnung zu tragen. Der Trägerverein hat dies inzwischen auch umgesetzt.

b)     Die Region Hannover weitet mit dem Jahr 2019 das Angebot RE_StaRT als RE_StaRT 2 in einer zweijährigen Projektphase mit einer angepassten Konzeption und in Kooperation mit freien Trägern in die 20 Städte und Gemeinden im Umland aus. Nach bereits erfolgreicher Interessensbekundung ist die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ab dem 1. Januar 2019 erfolgt. Das Projekt wurde dann umgehend begonnen.

c)     Das Projekt „FrauenZimmer“ mit einer Wohnung, in der fünf Wohnplätze in drei Einzel- und einem Doppelzimmer angeboten werden, ist ab dem 1. Januar 2019 verstetigt worden. Hierzu ist mit dem Trägerverein eine Leistungsvereinbarung zum Übergangswohnen in der oben beschriebenen Form abgeschlossen worden. Die Leistungsvereinbarung in Verbindung mit dem fachlichen Konzept ermöglicht dem Verein SeWo e. V., weitere Wohnungen zur Erweiterung des jetzigen Angebots zu nutzen.

Ein weiterer freier Träger ist mittlerweile an die Verwaltung der Region Hannover herangetreten, der ein berufliches Qualifizierungsprojekt organisieren möchte, das auf die klassischen Arbeitsmarktinstrumente der Arbeitsagentur und des Jobcenters zurückgreift und gleichzeitig den von Wohnungslosigkeit betroffenen oder bedrohten Frauen für die Zeit der beruflichen Orientierung und Qualifizierung übergangsweise das Wohnen in einem vom Träger zur Verfügung gestellten Wohngebäude ermöglicht. Auch Kinder dieser Frauen könnten dort mitwohnen. Eine Absprache zur gemeinsamen Konzeptentwicklung ist erfolgt, der Abschluss einer Leistungsvereinbarung zum Übergangswohnen wäre im Anschluss ggf. auch hier möglich.

d)     Es wird geprüft, ob und in welcher Form ein geeigneter Dritter mit der gezielten Akquise von Wohnungen für Frauen in Wohnungsnotfällen beauftragt werden kann.

e)     Die Verwaltung hat mit der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Region Hannover bereits Abstimmungsgespräche geführt. Es wurden Maßnahmen aus dem SGB II identifiziert, die geeignet sind, die Integration in Ausbildung, Qualifizierung und Arbeit für die Zielgruppe von Frauen in Wohnungsnotfällen zu fördern. Diese sollen gezielt an die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und die Betroffenen herangetragen werden. Weitere Gespräche, auch mit Beteiligung der Hilfeeinrichtungen für Frauen, werden folgen.

f)       Gemeinsam mit dem Land Niedersachsen als überörtlichem Träger für die Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII wurde zwischenzeitlich vereinbart, unter Einbeziehung der Zentralen Beratungsstelle Niedersachsen eine Bedarfserhebung und soweit erforderlich eine Umsetzungsplanung für stationäre Plätze für Frauen in Wohnungsnotfällen durchzuführen.

g)     Das Land Niedersachsen als mitzuständiger (überörtlicher) Leistungsträger für die Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII hat in einem gemeinsamen Gespräch signalisiert, eine Mitfinanzierung der Konzeptumsetzung insbesondere im Bereich der Schaffung von neuen Beratungsangeboten und Präventionsmaßnahmen wohlwollend zu prüfen.

4.) Warum gibt es bisher keine entsprechenden Hilfsangebote für wohnungslose schwangere Frauen in der Region Hannover?

Antwort der Verwaltung:

Den betroffenen Frauen stehen die Hilfeangebote zur Verfügung, die allen Schwangeren bei Bedarf zur Verfügung stehen. Ein spezielles Angebot nur für diese Zielgruppe erscheint auch nicht sinnvoll, sondern eine bessere Anbindung und Vernetzung der Hilfen für wohnungslose Frauen mit den Hilfen für Schwangere. Dieses Ziel wird die Verwaltung im Rahmen der Weiterentwicklung der Hilfen verfolgen.  

5.) In welchen Städten und Gemeinden der Region Hannover gibt es Hilfeeinrichtungen gem. §§ 67 ff. SGB XII für Frauen in Wohnungsnotfällen?

Antwort der Verwaltung:

Zur Beantwortung der Frage wird auf das Konzept zur Weiterentwicklung der Hilfen für Frauen in Wohnungsnotfällen [Anhang zur Vorlage Nr. 1834(IV)BDs] hingewiesen.

Angebote ausschließlich für Frauen in der Stadt Hannover:

  • Frauenwohnheim Hannover e. V., Sozialpsychiatrisches Wohnheim für Frauen (62 Wohn- und Betreuungsplätze im Bereich Eingliederungshilfe, 8 Plätze für wohnungslose Frauen im Bereich der Hilfen gem. §§ 67 ff. SGB XII)
  • Jugendwerksiedlung e. V., stationäre Hilfe(56 Plätze für alleinstehende Männer und Frauen, 4 Paarwohnungen)
  • „Szenia“,Tagesaufenthalt für Frauen,Trägerin SeWo e. V.(Selbsthilfe für Wohnungslose e. V.)
  • „Szenia“, Beratungsstelle für Frauen, Trägerin SeWo e. V.
  • „FrauenZimmer“ –  Übergangswohnen für Frauen, TrägerinSeWo e. V.

In den übrigen Städten und Gemeinden gibt es Angebote der Wohnungsnotfallhilfe, die sich aber nicht nur an Frauen richten.

Viele Städte und Gemeinden in der Region Hannover verfügen zudem über sozialpädagogische Fachkräfte, die entsprechende Beratung und Hilfen anbieten.

6.) Welche Leistungsanbieter gibt es in der Region Hannover, die ambulante Hilfen in Tageseinrichtungen, Beratungsstellen, als begleitetes Wohnen in verschiedensten Wohnformen (auch in der Obdachlosen- oder Notunterkunft) anbieten?
Bitte aufschlüsseln nach den 21 Städten und Gemeinden in der Region Hannover.

Antwort der Verwaltung:

Alle im Folgenden aufgeführten Hilfeangebote sind nicht nur Personen vorbehalten, die Bürgerin oder Bürger der jeweiligen Standortgemeinde sind, sondern sie richten sich auch an Menschen aus anderen Herkunftsorten.

Angebote ansässig in der Stadt Hannover:

a)     Ambulante Hilfe und Begleitetes Wohnen:

 

  • Beratungsstelleder ZBS Hannover (Diakonisches Werk Hannover gGmbH) Berliner Allee 8, 30175 Hannover
  • Ambulante Hilfe/Mieterbetreuungin Kooperation mit der Sozialen Wohnraumhilfe gGmbH (ZBS Hannover) Schaumburgstr. 3, 30419 Hannover
  • Beratungsstelle für Frauen bei „Szenia“(SeWo e. V.) Volgersweg 6, 30175 Hannover
  • RE_StaRT  (Karl-Lemmermann-Haus e. V., SeWo e. V.), Ricklinger Stadtweg 12, 30459 Hannover
  • Trockene Wohngruppeangegliedert a. d.„Saftladen“ (SeWo e. V.), Podbielskistr. 136, 30177 Hannover             
     

b)     Tagesaufenthalte:

 

  • Kontaktladen „Mecki“(ZBS Hannover) - mit Straßensozialarbeit, Raschplatz 8 c, 30161 Hannover
  • Tagestreffpunkt „DüK“(Dach überm Kopf, ZBS Hannover), Berliner Allee 8, 30175 Hannover
  • Tagesaufenthalt Nordbahnhof(SeWo - Selbsthilfe f. Wohnungslose e. V.) – mit Straßensozialarbeit, Schulenburger Landstr. 34, 30165 Hannover
  • Tageswohnung Treffpunkt(Karl-Lemmermann- Haus e. V.) Kötnerholzweg 9, 30451 Hannover
  • Alkoholfreie Tageswohnung Saftladen(SeWo e. V.), Podbielskistr. 136, 30177 Hannover
  • „Szenia“ Tagesaufenthalt für Frauen(SeWo e. V.), Volgersweg 6, 30175 Hannover
  • Tagesaufenthalt der Caritas(Caritasverband Hannover e. V.) Leibnizufer
    13 – 15, 30169 Hannover


 c)  Stationäre Hilfe:

  • Werkheim Hannover e. V. (164 Plätze, nur für Männer), Büttnerstr. 9, 30165 Hannover
  • Jugendwerkssiedlung e. V. (64 Plätze für Männer, Frauen und Paare), Bollnäser Str. 18, 30629 Hannover
  • Karl-Lemmermann-Haus e. V. (36 Plätze, nur für Männer), Am Wacholder 9, 30459 Hannover
  • Paul-Oelkers-Haus e. V. (16 Plätze, „trockene“ Einrichtung, nur für Männer), Plantagenstr. 17, 30455 Hannover
  • Clearingstation Neues Land e. V. (12 Plätze, für Männer und Frauen), Steintorfeldstr. 11, 30161 Hannover
  • Frauenwohnheim Hannover e. V. (8 Plätze nach § 67 SGB XII, 62 Plätze für Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII, nur für Frauen), Gartenstr. 20, 30161 Hannover               
     

Angebot ansässig in Neustadt am Rübenberge:

  • Ambulante Hilfe Region Hannover(Beratungsstelle, ZBS Hannover), Wallgraben 13, 31535 Neustadt


Angebote ansässig in Burgdorf:

  • Tagesaufenthalt Burgdorf(Diakonieverband Hannover-Land),  Mühlenstr. 4, 31303 Burgdorf
  • Ambulante Hilfe (Beratungsstelle, Diakonieverband Hannover-Land),  Mühlenstr. 4, 31303 Burgdorf              

 

Angebot ansässig in Wunstorf:

  • Tagesaufenthalt Wunstorf (ZBS Hannover), Georgstr. 22, 31515 Wunstorf

 

Angebote, die für alle Städte und Gemeinden vorgehalten werden:

Ambulante Hilfe und Begleitetes Wohnen:

  • Karl-Lemmermann-Haus e. V., Am Wacholder 9, 30459 Hannover
  • Caritasverband Hannover e. V., Leibnizufer 13 – 15, 30169 Hannover
  • RoSe (Werkheim Hannover e. V.), Löwenberger Str. 2, 30952 Ronnenberg
  • Jugendwerkssiedlung e. V., Bollnäser Str. 18, 30629 Hannover
  • Pro Beruf GmbH, Eckenerstr. 5A, 30179 Hannover (ausgerichtet auf Personen von 18-27 Jahre)
  • RE_StaRT2, Tätigkeitsgebiet Umland (Diakonieverband Hannover-Land, Mühlenstraße 4, 31303 Burgdorf, Werkheim e.V., Löwenberger Str. 2,30952 Ronnenberg)             
     

Spezielle Angebote:

  • Arbeitsgemeinschaft Resohelp e. V. - Beratungsstelle f. Straffällige, Berliner Allee 8, 30175 Hannover
  • „FrauenZimmer“ (SeWo e. V.) – Übergangswohnen für Frauen in sozialen Schwierigkeiten, Volgersweg 6, 30175 Hannover
  • Soziale Wohnraumhilfe gGmbH (s. Mieterbetreuung der ZBS), Schaumburgstr. 3, 30419 Hannover
  • Haus Flensburg  - Langzeithilfe für ehemals in der Eingliederungshilfe oder nach §§ 67 ff. SGB XII betreute Männer, bei denen die Ziele der Hilfen nicht mehr erreicht werden können, die aber trotzdem einer stationären Hilfe bedürfen, im Altenpflegeheim jedoch nicht adäquat untergebracht sind (50 Plätze), (Werkheim e. V.)
  • Zwei Krankenwohnungen „Die KuRVe“ I und „Die KuRVe II (Dienstleistung bei Krankheit und Regeneration, medizinische Versorgung Wohnungsloser, ZBS Hannover) mit jeweils 7 Plätzen (+ 1 Notbett),  Helmstedter Str. 1, 30519 Hannover und  Am Friedenstal 1 - 3, 30627 Hannover
  • Medizinische Versorgung im Kontaktladen „Mecki“ (ZBS Hannover, s. ‚Tagesaufenthalte‘) und im Tagesaufenthalt Caritas (Caritasverband Hannover e. V., siehe ‚Tagesaufenthalte‘)
  • Zahnmobil „Hilfe mit Biss“(Diakonisches Werk Stadtverband Hannover, mobile zahnärztliche Versorgung), Berliner Allee 8, 30175 Hannover
  • Straßenambulanz für Wohnungslose(Caritasverband Hannover e. V., mobile ärztliche Versorgung)
  • Straßensozialarbeit (ZBS Hannover, SeWo e. V. u. Johanniter Unfallhilfe im Auftrag der Stadt Hannover) - ehemals Winternothilfe(Straßensozialarbeit im Winterhalbjahr, seit 2014 ganzjährig)

 

7.) Das Konzept „Housing First“ wurde bereits mit großen Erfolg in vielen bundesdeutschen Städten und Gemeinden, wie z.B. Berlin, umgesetzt. Welche Schritte hat die Region Hannover unternommen um Wohnungslose, nach dem Vorbild von „Housing First“, direkt mit einer Wohnung zu versorgen?

Antwort der Verwaltung:

Das Konzept „Housing First“ soll das herkömmliche und in der Wohnungsnotfallhilfe bisher verbreitete Stufenmodell ablösen, das von den wohnungslosen Menschen zunächst eine Bewährung in einem abgestuften System der Unterbringungs- und Betreuungsform verlangt, um letztendlich in eigenem, abgesicherten Wohnraum wohnen zu können. „Housing First“ beendet dagegen Wohnungslosigkeit im ersten Schritt, indem direkt eine eigene Wohnung vermittelt wird. Der Zugang zu Wohnraum ist dabei das zentrale Problem. Ausreichend verfügbarer Wohnraum ist jedoch die Grundbedingung für die Reduzierung von Wohnungslosigkeit.

Es gibt jedoch nicht nur ein quantitatives Problem, insbesondere bei Kleinwohnungen, sondern auch ein spezifisches Zugangsproblem wie Schufa-Anfragen, Miethöhe und Ablehnung von Wohnungssuchenden mit Unterstützungsbedarf. In der Region Hannover wurde aus diesem Grunde bereits 1991die Soziale Wohnraumhilfe gGmbH (SWH) vom Diakonischen Werk und der Firmengruppe Gundlach gegründet, mit dem nachhaltigen Ziel, Wohnungslosigkeit zu beheben (mit Hilfe selbst bewirtschafteter und zu diesem Zweck errichteter Wohnungsbestände) und zu vermeiden (in eigenen und fremden Beständen). Derzeit betreut die SWH Mieterinnen und Mieter in 179 Wohnungen. Sie übernimmt die Verwaltung der Wohnungen und sorgt mit einem niederschwelligen sozialpädagogischen Beratungsangebot und dem Angebot des Begleiteten Wohnens gem. § 67 SGB XII der Region Hannover bei Wunsch und Bedarf für die entsprechende Betreuung und Unterstützung der Mieterinnen und Mieter beim Erhalt der Wohnung, der Stabilisierung der Lebenslage und sozialen Integration. Dieses Angebot einer sozialorientierten Wohnraumverwaltung wird von der Region Hannover als örtlicher Sozialhilfeträgerin gefördert. Dieses vorbeschriebene Modell ist beispielgebend für weitere Angebote dieser Art, die nach Ansicht der Verwaltung zu schaffen sind. Es stellt mit seinem Konzept der vorrangigen Versorgung mit Wohnraum und anschließender Unterstützung nach Wunsch und Bedarf ein mögliches Beispiel der Umsetzung von „Housing First“ dar. Darüber hinaus ist es geeignet, gerade bei dem derzeitigen Wohnungsmangel ein Wohnungsangebot zu akquirieren: Es kann eine verlässliche Verwaltung der Wohnungen in Absprache mit den Eigentümerinnen und Eigentümern, die Organisation einer möglicherweise notwendigen sozialarbeiterischen Betreuung zur langfristigen Sicherung von Mietverhältnissen anbieten und potentielle Vermietende bewegen, Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Die Region Hannover hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Ausweitung solcher Modelle zu unterstützen und voranzutreiben. Hierzu setzt sie auch den Einkauf von Belegrechten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung ein.

8.) Für den Doppelhaushalt 2019 & 2020 hatte die Gruppe DIE LINKE & Piraten im Rat der Landeshauptstadt Hannover den Antrag gestellt , dass der Gleichordnungskonzern hanova ein Gebäude für ein „Housing First“ –Pilotprojekt zur Verfügung stellt.
Befürwortet die Region Hannover, dass ihre Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Kreissiedlungsgesellschaft Hannover GmbH einen Antrag stellen, welcher die Geschäftsführung der KSG auffordert ein Gebäude für ein „Housing First“-Pilotprojekt mit bis zu 20 Wohneinheiten zur Verfügung zu stellen?

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung begrüßt, wenn Wohnungsunternehmen und Vermieterinnen und Vermieter (in welcher Rechtsform auch immer) Wohnungen für Menschen in Wohnungsnotfällen zur Verfügung stellen.

9.) Wie werden Obdach-/Wohnungslose Menschen in der Region Hannover über Hilfsangebote und Übernachtungsmöglichkeiten informiert?

Antwort der Verwaltung:

Betroffene werden über die Sozialämter bzw. Wohnungsämter und Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden informiert, ebenso von den unterschiedlichen Institutionen, die Beratung und Hilfe anbieten, z. B. die Bahnhofsmission, die Straßensozialarbeit, niedrigschwellige Beratungsangebote in Beratungsstellen und Tagesaufenthalten.

10.) Wie viele „Kältetote“ gibt es seit Gründung der Region Hannover im Jahr 2001? Bitte aufschlüsseln nach den 21 Städten und Gemeinden in der Region Hannover.

Antwort der Verwaltung:

Hierzu liegen der Verwaltung keine Informationen vor.

 
1www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Trauer-um-Strassenpapa-Tommi
2 www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Der-Obdachlose-an-der-Eilenriede