Antwort auf Anfrage: Förderung des Projektes "Sprungbrett Ausbildung in Teilzeit" (SpATz)

Sachverhalt:

In der Region Hannover sind insgesamt 4.000 alleinerziehende Personen im Rechtskreis SGB II arbeitslos gemeldet.  Bei der Gruppe  der Alleinerziehenden unter 25 Jahren  handelt  es sich um ca. 100 arbeitslos gemeldete Personen (Stand Mitte 2014). Die Zielgruppe der Alleinerziehenden zeichnet  sich  insgesamt,  trotz  aller  Heterogenität,  durch  eine  hohe  Quo­ te  von  Grundsicherungsempfängerinnen  (ca.  40  % bundesweit),durch fehlende Berufsausbildungen, durch eine nicht gelöste Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung sowie durch eine hohe psychosoziale Belastungssituation aus.

Um Alleinerziehende perspektivisch in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohne Abhängigkeit von Transferleistungen zu integrieren, fördert die Region Hannover das Projekt „Sprungbrett Ausbildung in Teilzeit (SpATz)" im Rahmen von „TaF-Teilzeitausbildung für junge Mütter". Zur Ausgestaltung des Projektes habe ich folgende Fragen:

1.    Was ist mit jungen Müttern, die nicht zum Rechtskreis SGB II gehören und somit auch keine Transferleistungsempfängerlnnen sind?

Die Förderung der Maßnahme „Sprungbrett - Ausbildung ·in Teilzeit- (SpATz)" basiert auf der Rechtsgrundlage § 16 I SGB II i.V.m. §§ 130 und 45 I S.1. Nrn. 3 und 5 SGB III. Die TN-Plätze werden in der aktuellen Umsetzungsphase vollumfänglich vom Jobcenter Region Hannover (JC) belegt. Junge alleinerziehende Frauen, die dem Rechtskreis SGB III angehören, können aktuell nicht an der Maßnahme „SpATz" teilnehmen. Hierzu wäre eine vertragliche Veränderung hinsichtlich der Kostenübernahme von Plätzen aus dem SGB III notwendig.

2.    Welche Institution trifft die Auswahl der Teilnehmerlnnen?

Die Beratungsfachkräfte des JC belegen die vorhandenen TN-Plätze im Einvernehmen mit den Kundinnen und der Trägerin „SINA". 

3.    In wieweit ist der Schulabschluss der Teilnehmerlnnen, bzw. die Art dessen (z.B. Hauptschulabschluss oder Abitur) für eine Auswahl entscheidend?

Aufgrund der praktischen Erfahrungen in der Kooperation mit Betrieben, sollte mind. ein Hauptschulabschluss vorhanden sein, auch wenn es laut Berufsbildungsgesetz keine formalen Zugangsvoraussetzungen für eine Berufsausbildung gibt.

Die Betriebe sehen häufig den Hauptschulabschluss als Mindestqualifikation an, um einen erfolgreichen Verlauf während des Berufsschulbesuchs und bei der erfolgreichen Ablegung der Kammerprüfungen prognostizieren und sicherstellen zu können. Ausnahmen davon sind, je nach Einzelfall, möglich.

Die Wertigkeit des Schulabschlusses ist für die TN-Auswahl kein Kriterium. Auch Personen mit höherwertigen Abschlüssen können verschiedene Vermittlungshemmnisse aufweisen, die eine berufliche Integration deutlich erschweren sowie eine Unterstützung erforderlich machen.

Im Rahmen der persönlichen Vorstellung und Beratung machen sich die beteiligten Beratungsfachkräfte aus dem JC und die Mitarbeiterinnen des Trägers generell ein Gesamtbild von den interessierten Bewerberinnen. Bei den Teilnehmerinnen mit eher höherwertigen Schulabschlüssen von SINA sind häufig Problemlagen im persönlichen, sozialen oder gesundheitlichen Bereichen existent.

4.    Können die Frauen sich für das Programm beim Träger Diakonisches Werk Hannover, Abteilung SINA-Soziale Integration Neue Arbeit, selber bewerben?

Es sind mehrere Wege der Bewerbung möglich. Es können direkt Bewerbungen an SINA ge­ sendet werden, was aufgrund der langjährigen Kontinuität des Angebotes und des damit entstandenen Bekanntheitsgrades inzwischen häufig praktiziert wird. SlNA führt in diesem Fall erste Gespräche mit den Bewerberinnen und schaltet gleichzeitig die Beratungsfachkräfte  des Jobcenters mit ein

Ein weiterer Zugangsweg läuft über die Beratung im Jobcenter Region Hannover, in dem über das Angebot informiert wird. Das Jobcenter Region Hannover weist zum Ende des Bewerbungsprozesses, in gemeinsamer Abstimmung mit der Trägerin und im Einvernehmen mit den Kundinnen, die ausgewählten Personen zur Maßnahmeteilnahme,im vertraglich geregelten Umfang, zu.

5.    Wie hoch ist der Anteil der Mütter, die direkt vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit in SpATz vermittelt werden?

Wie bereits in Antwort 1 dargelegt, gibt es aktuell keine Zuweisungen von der Agentur für Arbeit. SINA bewirbt das Angebot allerdings im Rahmen von regelmäßigen Informationsveranstaltungen, die sowohl an Betriebe,  Multiplikatorinnen und Multiplikatoren als  auch an potentielle Interessierte gerichtet sind, unabhängig von der Frage von Leistungsträgrinnen und Leistungsträgern nach den Sozialgesetzbüchern.

6.   Welche Rolle spielt das Alter der Frauen bei der Auswahl?

Die Zielgruppe von "SpATz" sind laut Leistungsbescheibung des JC, junge alleinerziehende. Frauen im Alter bis unter 30 Jahren. Die Schulpflicht muss vor dem Eintritt in die Maßnahme beendet sein, ein Schulabschluss sollte aufgrund der in der Antwort 3 .genannten Gründe vorhanden sein.

Neben der Maßnahme „ SpATz" gibt es weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen der Rechtsgebiete SGB II/III, die bei entsprechenden Voraussetzungen der Kundinnen in Erwägung gezogen werden können, wie z.B. die berufliche Umschulung. Eine berufliche Erstausbildung im dualen System stellt insbesondere für viele ältere Frauen kein passendes Ange­ bot mehr dar.

7.    Ist für die Teilnahme an dem SpATz-Projekt ein Krippenplatz- bzw. Kitaplatz für das Kind/die Kinder zwingend erforderlich?

Eine geregelte Betreuung der Kinder ist während der Maßnahme- bzw. Arbeitszeit erforderlich. Im Rahmen von „ SpATz" ist keine Regelbetreuung abgedeckt. Die Kinder sollten wohnort-, und/oder arbeitsplatznah in Krippen, Kitas oder bei Tagesmüttern untergebracht werden.

8.    Was darf man unter der flexiblen Betreuung von Kindern durch die Abteilung SINA des Diakonischen Werkes Hannover bei Betreuungsengpässen verstehen?

Die konzeptionell fest integrierte flexible Betreuung von Kindern deckt die Betreuung in Not-, bzw. Ausnahmesituationen ab (Kita-Schließzeit, Krankheit Tagesmutter, Betreuungs­randzeiten, berufliche  Qualifizierungslehrgänge am  Wochenende,  berufliche Schulungszeiten in den Abendstunden, Kind leicht krank und Mutter benötigt für die Zeit einer Klassenarbeit im Berufsschulunterricht eine Betreuung, etc.).

9.    In welchem Rahmen können Kinder. in den Betreuungsräumen der Diakonie versorgt werden?

In dem Gebäude des Trägers befindet sich eine kleine Kita mit 10 Plätzen für Kinder zwischen 1-3 Jahren (,Amandarienchen "). Die Einrichtung ist für alle Kinder offen, im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten ist eine Belegung auch durch die Kinder der Teilnehmerinnen von SINA möglich. In dieser Einrichtung steht ein separater Raum für die flexible Kinderbetreuung zur Verfügung, der den gesetzlichen Anforderungen in vollem Umfang entspricht. Die flexible Kinderbetreuung wird gewährleistet durch den Einsatz von qualifiziertem Personal (mind. Zertifikat Großtagespflege, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten) im Rahmen  von Honorarverträgen.

10.    Welche Programme gibt es, Junge Mütter, bei fehlenden Schulabschlüssen, fit für das  SpATz-Projekt  zu machen?

Ein vorgeschaltetes Angebot, das gezielt auf die Maßnahme „ SpATz" vorbereitet, besteht nicht. Fehlende Schulabschlüsse können über den zweiten Bildungsweg an den bekannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung (Volkshochschulen etc.) nachgeholt werden. Nach Auskunft der Trägerin haben die meisten Teilnehmerinnen von SINA bzw. Interessierte, bis auf wenige Ausnahmen, Schulabschlüsse vorzuweisen. Das Problem von fehlenden Schulabschlüssen ist bei SINA daher kaum existent.