Antwort auf Anfrage Misburger Hafenbecken

Nr. 0626 (IV) AaA

Geplante Verfüllung des Zementhafens und Veränderungen umliegender Gebiete in Misburg

Anfrage gemäß § 9 Geschäftsordnung

Betreff:

Der ehemalige Zementhafen in Misburg wurde vor mehreren Jahren an die  Unternehmensgruppe Papenburg verkauft. Diese Firma plant für das Gebiet eine Löschung des Naturschutzes und eine Verfüllung des Hafenbeckens, um dadurch Gewerbegebiete zu schaffen.

Bei den Vorbereitungen zu diesem Ansinnen sind nach unserer Kenntnis verschiedene Störungen und Vernichtungen von Naturschutzbelangen und Naturschutzgebieten, aber auch Verletzungen des Baurechtes im Gebiet des Zementhafens und der Nachbarschaft vorgekommen.

Deshalb bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

Vorbemerkung der Verwaltung (Antworten sind fett gedruckt):

Anhand der Vorbemerkung des Fragestellers ist für die Verwaltung nicht klar erkennbar,

auf welches Gebiet bzw. welche Gebiete sich die Fragen beziehen. Zum

einen wird das ehemalige Hafenbecken angesprochen, welches keiner naturschutzrechtlichen

Schutzkategorie unterliegt. Angrenzend an den Kanal ist teilweise das

Naturschutzgebiet HPC I (gleichzeitig Fauna-Flora-Habitat Gebiet nach EU-Richtlinie).

Der übrige angrenzende Bereich ist teilweise Wohngebiet und Gewerbegebiet.

Auf der Grundlage dieser Vorbemerkung werden die gestellten Fragen wie folgt beantwortet:

  1. Sind der Region nicht genehmigte Eingriffe in naturschutzrechtlich geschützte Bereiche in diesem Gebiet bekannt?

    Aktuell sind hier keine nicht genehmigten Eingriffe im Schutzgebiet bekannt.
  2. Welche Maßnahmen sind getroffen worden, um diese Eingriffe rückgängig zu machen, bzw. weitere Eingriffe zu verhindern bzw. sind strafrechtliche Anzeigen o.ä. gegen die Verursacher vorgenommen worden?


    Siehe Antwort zu 1.

  3. Welche Gebiete von naturschutzrechtlichem Belang sind in Misburg im Besitz der Unternehmensgruppe Papenburg (Kurz: UGP)?


    Die Frage bezieht sich offenbar auf die inzwischen als Naturschutzgebiet ausgewiesene Mergelgrube HPC I. Sie ist teilweise im Eigentum der Firma Papenburg.

  4. Hat die UGP für irgendeines dieser Gebiete einen Antrag auf Veränderung/Beseitigung des natürlich gewachsenen Bewuchses und/oder eine Nutzungsänderung gestellt und in welchen Bereichen wird dieser Antrag / diese Anträge von der Region bearbeitet?


    Bezogen auf das Naturschutzgebiet HPC I, nein, ein solcher Antrag ist hier nicht bekannt. Allerdings wird in Kürze der formelle Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung der Firma Papenburg zur Verfüllung des Misburger Hafens erwartet. Eine entsprechende Vollständigkeitsprüfung des Antragsentwurfes wurde bereits abgeschlossen. Das Verfahren ist noch nicht eingeleitet.

  5. Kann von der Region Einfluß genommen werden auf den Zeitpunkt eines Erlasses der LHH in Bezug auf die oben genannten Gebiete?


    Aus der Frage erschließt sich nicht, was mit „Erlass der LHH“ gemeint ist. Insofern ist eine Beantwortung nicht möglich.

Nach unserer Kenntnis hat die Region zu entscheiden über die geplante Verfüllung des Zementhafenbeckens. Hierzu ist ein Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung notwendig.

Eine solche Verfüllung würde sowohl die Randbereiche verändern als auch deren Bestimmung als Naturschutzgebiet. Die in dem „Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung“  genannten Auswirkungen und Veränderungen für die Aufhebung des Gewässers sind auch nicht durch die „vernünftigerweise gebotenen“ Vorhaben zu rechtfertigen, vor allem da sich die meisten der angeführten Entscheide des Bundesverwaltungsgericht auf ein luftrechtliches Planfeststellungsverfahren beziehen. Auch die beim Scoping-Termin am 22.01.2015 genannten Untersuchungen und deren Ergebnisse rechtfertigen keine Verfüllung, da sie nicht unter sachneutralen Gesichtspunkten stattgefunden haben und ihre Interpretation zumindest fraglich ist, da die damit beauftragte Verfasserin, die Fa. BIG Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH nicht unbedingt für ihre naturnahe oder zumindest neutrale Stellung bei derartigen Sanierungsprojekten bekannt ist.

Deshalb bitten wir um die Beantwortung der Frage:  

6. Wie sieht die Region die Verfüllung des Zementhafens und die damit verbundene Zerstörung der anliegenden naturschutzrechtlich geschützten Gebiete unter dem Gesichtspunkt, dass damit einhergehend hauptsächlich die Logistikanbindung einer Firma, der Fa. GP Günter Papenburg AG, gefördert wird, um zur Deckung des Bedarfes der Region Hannover an natürlichen mineralischen Rohstoffen beizutragen und davon zu profitieren. Diese Profitierung ist insofern fraglich, da in Hannovers unmittelbarer Umgebung an vielen Stellen mineralische Rohstoffe gefördert werden und nicht über weite Strecken transportiert werden müssen.

Eine „Zerstörung der anliegenden naturschutzrechtlich geschützten Gebiete“ ist ausgeschlossen, da es sich um ein FFH-Gebiet und ein neu ausgewiesenes Naturschutzgebiet handelt, deren Verordnung jedwede Beeinträchtigung verbietet.

In Misburg gibt es eine ehemalige Mergelgrube „HPC I“, in der sich die Natur wieder einen Raum gesucht hat, der ihr in der Vergangenheit durch die Nutzung nicht möglich war. 2007 wurde diese Mergelgrube von der EU-Kommission unter dem Begriff „Natura 2000“ unter Schutz gestellt.

Jetzt fordern Naturschützer die Region auf, dieses Gebiet zum Naturschutzgebiet zu erklären, wozu sie sechs Jahre nach der Anerkennung durch die EU sowieso verpflichtet gewesen sei.

Die Eigentümerin des Gebietes, die UGP, plant angeblich eine Verfüllung der Mergelgrube.

Dazu bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

7. Wie ist der derzeitige Stand dieses Gebietes?

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mergelgrube bei Hannover“ (HPC I)ist am 08.07.2016 in Kraft getreten.

8. Hat der Inhaber einen Antrag auf Verfüllung der Grube gestellt?

Nein (siehe auch Antwort zu Frage 4).

9. Wäre vor dieser Verfüllung eine Aufhebung der Unterschutzstellung dieses Gebietes notwendig und denkbar?

Vor einer Verfüllung der HPC I wäre u.a. eine Löschung des Naturschutzgebietes erforderlich. Da das Gebiet Bestandteil der Kulisse Natura 2000 ist und an die Europäische Kommission gemeldet wurde sowie gerade die rechtlichen Sicherung als Naturschutzgebiet erfolgte, ist dieser Fall aus Sicht der Verwaltung nicht vorstellbar.

10. Wo wäre eine Kompensation dieser Aufhebung vorzunehmen?

siehe Antwort zu Frage 9

11. Welche Flora- und Faunaarten sind in diesem Gebiet erfasst, vermutet oder denkbar, die bei der Aufgabe vernichtet würden?

Bekannt sind Vorkommen von kalkreichen Sümpfen und Stillgewässern im Komplex mit verschiedener Pioniervegetation. Herausragende Zielarten des Naturschutzes sind Fleischfarbenes Knabenkraut, Gefärbtes Laichkraut, Salzbunge und Echte Sumpfwurz. Weiterhin sind eine Zauneidechsenpopulation und ein Brutstandort des Uhus bekannt.

Im Weiteren siehe auch Antwort zu Frage 8.

12. Bei der Liegenschaftsentwicklung dieses Gebietes ist die Fa. „Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH: BIG“ von der UGP mit der Begutachtung beauftragt worden. Diese Firma ist im Zusammenhang mit der Sanierung der Asbesthalde in Luthe in den vergangenen Jahren durch ihren eigenwilligen Umgang mit verschiedenen Gutachten aufgefallen und wurde von der Region nicht mehr mit weiteren Funktionen in Bezug auf die Halde beauftragt.

Dies ist eine Wertung seitens des Fragestellers, der sich die Verwaltung nicht anschließt.

13. Liegen der Region irgendwelche Erkenntnisse auf eventuell fehlgeleitete Interpretationen der Situation in Misburg durch die Fa. BIG vor, bzw. werden die Ergebnisse, zu denen diese Firma kommt, mit größter Sorgfalt überprüft?

Nein, solche Erkenntnisse liegen nicht vor. Die Ergebnisse aller beauftragten Gutachten, auch die der Firma Professor Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH, werden im Fachbereich Umwelt mit größter Sorgfalt geprüft.

14. Gibt es eine Möglichkeit diese Gebiete im Rahmen einer Bereisung o.ä. zu besichtigen, da sie durch Zäune und die Abschottung des Hafens/Kanals nicht einsehbar sind?

Am Westrand der Mergelgrube HPC I gibt es eine öffentlich zugängliche Aussichtsplattform, von der aus man eine sehr gute Einsicht in die Mergelgrube hat. In die Grube selbst werden von der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Führungen angeboten.