Antwort auf Anfrage: Optionale Priorisierung bei der Vergabe von Belegrechtswohnungen für Frauen im Kontext häuslicher Gewalt

Anfrage der Gruppe Linke und Piraten vom 1. Juni 2016

Sachverhalt: Wie der Asphaltausgabe 05/16 zu entnehmen ist, wird die Situation von Frauen, die aufgrund häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus exilieren und dort betreut werden müssen, durch die derzeitigen Mangelerscheinungen des Wohnungsmarktes in der Region Hannover nochmal erschwert. Demgegenüber steht der Region Hannover mit der Richtlinie zum Erwerb von Belegrechten im Wohnungsbestand (BDs 2839) ein Instrument zur Verfügung, „einkommensschwache und sozial benachteiligte Haushalte mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt“ zu unterstützen.

 

Vor diesem Hintergrund fragt die Gruppe LINKE & PIRATEN

1. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Bedarf an Wohnungen für Frauen in der Re- gion ein, die die Frauenhäuser in eigene Wohnungen verlassen könnten?

 

Nach Auskunft der Frauenhäuser, welche hierzu Daten erheben, könnten aktuell insgesamt ca. 15 Frauen mit ihren Kindern die Frauenhäuser in eigene Wohnungen verlassen.

 

2. Könnten die in der Richtlinie erwähnten sozialen Träger, die zwischen Region und Mieteigentürmer geschaltet werden können, rechtlich die Vergabe (bzw. die Vermittlungsvorschläge)  von Wohnungen bevorzugt an Frauen aus Frauenhäusern – einkommensschwäche vorausgesetzt – managen?

 

Die selbstständige Vermittlung in Belegrechtswohnraum durch soziale Träger ist möglich. Die Sicherung der Wohnraumversorgung für Frauen aus Frauenhäusern wird in der Praxis allerdings wesentlich von der Anzahl akquirierbarer Wohnungen abhängen.

 

Gegenwärtig wird in einer Arbeitsgruppe zum Belegrechtserwerb mit den sozialen Trägern an einem Gesamtkonzept für die gemeinsame Umsetzung des Belegrechtserwerbs gearbeitet. In der AG sind soziale Träger als Vertreter für den Personenkreis der Menschen mit Behinderung, der Wohnungslosen und Frauen aus Frauenhäusern vertreten. Im Verlauf der AG werden neben der Bedarfserfassung Verfahren zur gemeinsamen Wohnraumakquise und Vermittlung sowie Verwaltung von Wohnraum entwickelt.

Ergänzend zum Belegrechtserwerb der Region Hannover im Wohnungsbestand kann Wohnraum für den Personenkreis Frauen aus Frauenhäusern ebenfalls im Rahmen des Wohnraumförderprogramms der Region geschaffen werden. Im Bereich der Schaffung von Wohnraum für Frauen, welche aufgrund häuslicher Gewalt Frauenhäuser aufsuchen müssen, ist die Region gegenwärtig bereits aktiv.

 

3. Im Bewusstsein, dass es zahlreiche unterstützungsbedürftige Gruppen in der Region Hannover gibt, ist die letzte Frage: Wie viele Belegrechtwohnungen könnte die Region Hannover für Frauenhausbewohnerinnen abstellen?

 

Ziel des Belegrechtserwerbs und der Wohnraumförderung insgesamt ist die Sicherung der Wohnraumversorgung für Zielgruppen, die aufgrund ihrer Einkommens- und Lebenssituation auf dem Wohnungsmarkt auf Unterstützung angewiesen sind. Die Versorgung von Frauen aus Frauenhäusern mit Wohnraum richtet sich daher vielmehr nach den vorliegenden konkreten Bedarfen und weniger nach einer möglichen (limitierten) Anzahl von Belegrechtswohnungen. Das strategische Ziel der Versorgungssicherung ist dabei handlungsleitend, so dass eine bestmögliche Versorgung der Zielgruppe angestrebt wird. Die Erreichung des Ziels wird sich im Rahmen des Belegrechtserwerbs maßgeblich nach der Anzahl akquirierbarer bzw. verfügbarer Bestandswohnungen richten. Ergänzend kann im Wohnraumförderprogramm die Versorgungssicherung über die Umsetzung bedarfsgerechter Neubauprojekte erfolgen. Ein Wohnneubauprojekt wird im Rahmen des Wohnraumförderprogramms bereits umgesetzt (vgl. Antwort zu Nr. 2).