Antwort auf Anfrage: Optionale Priorisierung von Wohnungslosen bei der Vergabe von Belegrechtswohnungen

Anfrage der Gruppe Linke und Piraten vom 1. Juni 2016

Sachverhalt: Obdachlosigkeit in der Region Hannover ist mittlerweile ein deutlich sichtbares Phänomen geworden. Durch die stark angespannte Wohnungsmarktlage verdichten sich die Anzeichen dafür, dass die Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit nicht selbstregulierend zu erreichen ist. Demgegenüber steht der Region Hannover mit der Richtlinie zum Erwerb von Belegrechten im Wohnungsbestand (BDs 2839) ein Instrument zur Verfügung, „einkommensschwache und sozial benachteiligte Haushalte mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt“ zu unterstützen.

 

Vor diesem Hintergrund fragt die Gruppe LINKE & PIRATEN:

1. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Bedarf an Wohnungen für Wohnungslose in  der Region ein?

 

Der Bedarf an Wohnungen  kann nur aus Schätzungen hinsichtlich der Anzahl der wohnungslosen Personen in der Region Hannover abgeleitet werden. Es gibt Personen, die auf der Straße, bei Freunden und Bekannten, in unzumutbaren Wohnverhältnissen, Behelfsunterkünften oder Obdachlosenunterkünften leben. Die genaue Zahl dieser Personen ist nicht bekannt, es kann aber davon ausgegangen werden, dass es mindestens 5000 Personen sind.

Da es Personen gibt, die weiter in ihrer bisherigen Bleibe leben möchten, ist der Bedarf an Wohnungen geringer einzuschätzen. Genauere Angaben dazu sind nicht möglich.

 

2. Steht der Regionsverwaltung ein Handlungsinstrument zur Verfügung, das die Vermittlung von Wohnungen, die mit Belegrechten versehen sind, an Wohnungslose unterstützt?

 

Im Rahmen der Arbeitsgruppe Belegrechte, unter Beteiligung der Träger der Wohnungslosenhilfe, wird gegenwärtig ein Gesamtkonzept für die gemeinsame Umsetzung des Belegrechtserwerbs erarbeitet. Insbesondere sollen in diesem Kontext trägerübergreifende Strukturen für die Wohnraumakquise und -vermittlung auf der Grundlage vorhandener Bedarfe aufgebaut werden.

Darüber hinaus wird im Rahmen des Wohnraumförderprogramms ebenfalls Wohnraum für die Zielgruppe der Wohnungslosen gefördert, denn auch diese Wohnungen können mit einem Belegrecht des sozialen Trägers versehen werden. Ein Förderprojekt ist bereits in Planung.

 

3. Im Bewusstsein, dass es zahlreiche unterstützungsbedürftige Gruppen in der Region Hannover gibt, ist die letzte Frage: Wie viele Belegrechtswohnungen könnte die Region Hannover für Wohnungslose abstellen?

 

Ziel des Belegrechtserwerbs und der Wohnraumförderung insgesamt ist die Sicherung der Wohnraumversorgung für Zielgruppen, die aufgrund ihrer Einkommens- und Lebenssituation auf dem Wohnungsmarkt auf Unterstützung angewiesen sind. Die Versorgung von Wohnungslosen mit Wohnraum richtet sich daher vielmehr nach den vorliegenden Bedarfen und weniger nach einer möglichen (limitierten) Anzahl von Belegrechtswohnungen. Das strategische Ziel der Versorgungssicherung ist dabei handlungsleitend, so dass eine bestmögliche Versorgung der Zielgruppen angestrebt wird. Die Erreichung des Ziels wird sich im Rahmen des Belegrechtserwerbs maßgeblich nach der Anzahl akquirierbarer bzw. verfügbarer Wohnungen im Bestand richten. An einer gemeinsamen Akquise wird derzeit mit den sozialen Trägern gearbeitet (vgl. Antwort zu Nr. 2). Im Wohnraumförderprogramm kann dies über die Umsetzung zielgruppenbezogener Neubauprojekte erfolgen, wie dies auch bereits geschieht (vgl. Antwort zu Nr. 2).