Antwort auf Anfrage: Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen in der Region Hannover

Vorbemerkung:

Am 02. Januar 2006 starben beim Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall 15 Menschen und 34 weitere wurden verletzt. Das Unglück hat eine deutschlandweite Diskussion hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit von Hochbauten in Gang gesetzt. Rufe nach einem „Bau-TÜV" für bestehende Hochbauten nach dem Vorbild der regelmäßigen Überprüfungen von Brücken und anderen Ingenieurbauwerken kamen auf.

Unter Vorsitz der damaligen niedersächsischen Bauministerin Frau Ross-Luttmann hat die Bauministerkonferenz am 28./29. September 2006 Beschlüsse zur Sicherheit von öffentlichen und privaten Bauten gefasst.

Unter anderem wird in den Beschlüssen allgemein die Verantwortung der öffentlichen und privaten Eigentümer, Gebäude immer in einem verkehrssicheren Zustand zu halten, unterstrichen. Auch die Eigenverantwortung der Eigentümer soll gestärkt werden.

2008 wurde daraufhin die „Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV)" verabschiedet.

In Niedersachsen gibt es eine „Richtlinie für die Durchführung von Bauvorhaben des Landes Niedersachsen (RLBau)".

Offen bleibt dabei, welche Maßnahmen die Landesregierung in ihrem Verantwortungsbereich umgesetzt hat bzw. plant, um die Bausicherheit in Niedersachsen zu gewährleisten und ein Unglück wie in Bad Reichenhall möglichst zu verhindern.

Im HAZ-Artikel vom 02. Januar 2019: „Die Stadt Hannover lässt ihre Gebäude verkommen" 1, wies Ratsherr Jens-Michael Emmelmann daraufhin, dass in der „RÜV" ausdrücklich empfohlen wird, alle Immobilien regelmäßig einmal im Jahr durch fachlich geschultes Personal begutachten zu lassen und Mängel zu notieren, Dächer möglichst besonders intensiv. Das sei nötig, um Schäden von den Gebäuden abzuhalten.

„Begehungen von Gebäuden seien nur in zweijährigen Abfolgen möglich, technische Gebäudeausrüstungen würden nur alle vier Jahre geprüft", antwortete Stefan Bär vom Gebäudemanagement im Wirtschaftsausschuss des Rates der Landeshauptstadt Hannover laut dem Zeitungsartikel.

„Die Personalsituation der Stadt lasse aber keine häufigere Prüfung zu. 23 Mitarbeiter seien dafür nötig, der Personalschlüssel lasse aber nur etwa die Hälfte zu".

„Die städtischen Gebäudemanager verlassen sich offenbar darauf, dass zum Beispiel Schüler selbst Laut geben, wenn etwa Deckenplatten in Klassenräumen herunterzufallen drohten. In der Stellungnahme der Stadt Hannover heißt es, in vielen Gebäuden seien „ortskundige Nutzer", die „akute Probleme auch ohne Fachkenntnisse (herunterhängende Platten etc.) kurzfristig erkennen" könnten, so der Abgeordnete Emmelmann in seinem weiteren Statement".

Vor diesem Hintergrund frage ich den Regionspräsidenten:

1.) Wie viele Immobilien sind im Eigentum der Region Hannover Hannover? Bitte differenziert nach Kommunen auflisten!

Antwort der Verwaltung:

Es befinden sich aktuell 70 bebaute Liegenschaften im Eigentum der Region Hannover. Die Immobilien bestehen z.T. aus mehreren Gebäuden an einem Standort (z.B. Schulgebäude und Sporthalle).

 

 

Objektanzahl

Kommune

4

Barsinghausen

8

Burgdorf

1

Burgwedel

1

Garbsen

1

Hameln

29

Hannover

1

Laatzen

1

Langenhagen

7

Neustadt am R.

1

Nieblum

1

Pattensen

3

Ronnenberg

1

Sehnde

3

Springe

1

Torfhaus

1

Uetze

2

Wedemark

1

Wennigsen

3

Wunstorf

70

 

 

 

 

2.) Die RÜV Bund sieht vor, dass zur Überwachung von baulichen Anlagen eine jährliche Begehung durch die Bauverwaltung vorgenommen wird? In welches Zeitintervall werden die Liegenschaften der Region Hannover durch sachkundige Fachkräfte begangen?

Antwort der Verwaltung:

Die Verkehrssicherheit in den Liegenschaften der Region Hannover ist entsprechend der in der „Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV)“ formulierten Empfehlung einer jährlichen Begehung durch Struktur und Arbeitsweise des Teams Bauunterhaltung gewährleistet. Hierzu findet einmal pro Jahr eine Begehung statt.

Im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung ist durch die feste Zuordnung von jeweils drei Mitarbeitern je Liegenschaft sichergestellt, dass auch unterjährig die regionseigenen Immobilien i.d.R. mehrfach durch eigenes sachkundiges Fachpersonal aufgesucht, sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig entdeckt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Den einzelnen Gebäuden sind jeweils ein Mitarbeiter aus den Bereichen Hochbau, Elektrotechnik sowie Heizung/Lüftung/Sanitär/Klima zugeordnet. Zusätzlich werden die technischen sowie sicherheitsrelevanten Anlagen von externen Sachverständigen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften geprüft und regelmäßig durch Fachunternehmen gewartet.

Des Weiteren werden erkennbare Mängel an baulichen Anlagen und der technischen Gebäudeausrüstung  durch die erforderlichen Sicht- und Funktionsprüfungen (z.B. bei Sicherheitsbeleuchtungsanlagen) durch Regionsmitarbeiter (Hausmeister) unterjährig an den Service Gebäude gemeldet und von fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams Bauunterhaltung bearbeitet.

Zusätzlich findet einmal im Jahr eine Begehung durch das Team Bauunterhaltung ggf. zusammen mit den produktverantwortlichen Fachbereichen und Nutzern statt.

3.) Gibt es einen Unterschied des Begehungsrhythmus bei Hochbauten und Bauteilen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) eines Gebäudes?

Antwort der Verwaltung:

Bei den Begehungen werden sowohl Hochbauten als auch die technische Gebäudeausrüstung in Augenschein genommen, so dass hier nicht weiter differenziert wird. Darüber hinaus werden die technischen Anlagen in den vorgeschriebenen Intervallen von externen und unabhängigen Sachverständigen geprüft.

Eine weitere Betreuung der Anlagentechnik erfolgt durch den Energieinspektor des Energiemanagements (Service Gebäude).

4.) Gibt es einen kürzeren Begehungsrhythmus beim Kinder- und Jugendheim Waldhof, beim Jugendgästehaus- und Seminarhaus Gallhof, den Schullandheimen (Torfhaus, Nieblum, Riepenburg), sowie den Förderschulen und Berufsbildenden Schulen der Region Hannover?

Antwort der Verwaltung:

Nein, der Begehungsrhythmus ist der Gleiche.

5.) Innerhalb welchen Zeitraums werden Mängel, die aufgrund einer Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile festgestellt werden, beseitigt?

Antwort der Verwaltung:

Dies lässt sich nicht pauschal beantworten, da es von der Art des Mangels und von der Auswirkung auf die Verkehrssicherheit oder die Betriebsbereitschaft abhängt.

Mängel, die ein sofortiges Handeln erfordern, werden je nach Umfang der Maßnahme umgehend beseitigt oder im Rahmen der Haushaltsplanung zur Umsetzung im nächsten Jahr vorgesehen.

6.) Warum hat die Region Hannover bisher kein Programm zur Untersuchung und Reparatur abgehängter Innendecken aufgelegt?

Antwort der Verwaltung:

Im Rahmen der Bauunterhaltung und der jährlichen Begehungen wurden bislang keine flächendeckenden Probleme festgestellt, die ein programmatisches Vorgehen erforderlich gemacht hätten. In der Vergangenheit wurde bei punktuell festgestellten Problemen umgehend reagiert. Künftig ist jedoch eine flächendeckende Untersuchung vorgesehen.

7.) Benutzt die Regionsverwaltung eine fachspezifische Software zur Überwachung und Dokumentation der Verkehrssicherung (Art der festgestellten Mängel und Häufigkeit)?
Wenn Nein: Wie dokumentiert die Region Hannover die Verkehrssicherheit ihrer baulichen Anlagen in der Region?

Antwort der Verwaltung:

Eine fachspezifische Software, die ausschließlich der Dokumentation der Verkehrssicherheit dient, wird aktuell von der Region Hannover nicht eingesetzt. Vielmehr hat Service Gebäude ein Computer-Aided Facility Management-System (CAFM) zur Erfassung von Schadens- bzw. Mängelmeldungen und der anschließenden Vorgangsbearbeitung im Team Bauunterhaltung eingeführt. Mit diesem System werden auch alle die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel (u.a. aus den wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen und Wartungsprotokollen) abgebildet.

Derzeit erarbeitet das Team Bauunterhaltung eine Checkliste und eine Handlungsanweisung/Handbuch zur Optimierung standardisierter Abläufe im Rahmen der Bauunterhaltung.

8.) Durch welche Organisationseinheiten (OE`s) werden Begehungen durchgeführt?

Antwort der Verwaltung:

Die jährlichen Begehungen werden durch das Team 17.04 Bauunterhaltung zusammen mit den produktverantwortlichen Nutzern der einzelnen Liegenschaften durchgeführt. Unabhängig davon und zusätzlich finden regelmäßige Begehungen durch das Team 11.06 Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter, Betriebsmedizin) statt.

9.) Wie viele Stellen gibt es im Bereich „Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen in der Region Hannover (Personalschlüssel)"?

Antwort der Verwaltung:

Wie unter Punkt 2 beschrieben sind im Team 17.04 Bauunterhaltung jeweils drei Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen je Liegenschaft für die Instandhaltung zuständig. Jede/r Mitarbeiter/in hat zwischen 15 und 25 Objekte zu betreuen und hat in diesem Rahmen anteilig auch den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb dieser Liegenschaften zu gewährleisten (Verkehrssicherungspflicht).

Zusätzlich sind zwei Mitarbeiter im Team Bauunterhaltung ausschließlich für die Organisation und Überwachung von Sachverständigenprüfungen und Wartungen zuständig.

Rechnerisch ergibt sich insgesamt ein zeitanteiliger Personalschlüssel für die Überwachung der Verkehrssicherheit inklusive jährlicher Begehungen von 4-5 Stellen.

1http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Kritik-Stadt-Hannover-laesst-Gebaeude-verkommen