Antwort auf Anfrage zur Fortschreibung Nahverkehrsplan 2015 – SNPV Zielnetz 2016+

Gruppe LINKE & PIRATEN

Sachverhalt: In der Publikation „Nahverkehrsplan 2015 2. Fortschreibung. SPNV Zielnetz 2016 +“ des Fachbereichs Verkehr besteht ein Widerspruch zwischen den Angaben zur Barrierefreiheit im Text und auf der Karte. Die auf Karte Nummer 13 (S. 8) als barrierefrei gekennzeichneten Stationen Immensen-Arpke und der Bahnsteig 2 in Barsinghausen werden im Text (S. 9) als nicht Barrierefrei genannt.

 

Vor diesem Hintergrund fragt die Gruppe LINKE & PIRATEN:

1) Warum wurde die fehlende Barrierefreiheit in den Haltestellen Immensen-Arpke und Barsinghausen in der Karte „Schienennetz Bestand 2015 und Planung“ nicht ausgewiesen?

1.1. Wird diese fehlerhafte Ausweisung bis zum kommenden RA am 23.09.2016 behoben und in einer neuen korrigierten Anlage zur Vorlage 3199 (III) BDs den Abgeordneten rechtzeitig zur Kenntnis gebracht?

2) Wie kommt dieser Widerspruch zustande?

 

Die Definition der Barrierefreiheit ist sehr vielfältig, nicht immer ganz eindeutig und wird mit der Überarbeitung von Richtlinien und Gesetzen gelegentlich verändert. Die Erstellung der Unterlagen für den Nahverkehrsplan 2015 sowie die Gültigkeit des Plans laufen über mehrere Jahre. Für Projekte, die in diesen „Übergangszeitraum“ fallen, ist die Darstellung eines aktuellen Stands deshalb nicht immer ganz eindeutig.

Für die beiden genannten Stationen bedeutet dies:

 

Immensen-Arpke

Im Rahmen des Ausbaus der Schnellbahnverbindung Hannover – Berlin Mitte der 90er Jahre wurde die Station erneuert. Die Zugänge zu den Bahnsteigen sind seitdem für Mobilitätseingeschränkte über Rampen erreichbar und für die Führung von Sehbehinderten wurden taktile Elemente verlegt. Die damals von der Verwaltung geforderte Bahnsteighöhe von 76 cm konnte aufgrund des Projektfortschritts jedoch nur noch für die benachbarten Stationen Dollbergen und Dedenhausen umgesetzt werden. Die Bahnsteige in Immensen-Arpke haben daher als einzige Station in der Region Hannover noch eine Bahnsteighöhe von 38 cm.

Seit der Ausschreibung des Elektro-Netzes Niedersachsen-Ost erfolgt die Bedienung der Strecken Hannover – Wolfsburg und Wolfsburg – Braunschweig – Hildesheim mit Elektrotriebwagen aus dem Fahrzeugpool des Zweckverbandes Großraum Braunschweig. Die Fahrzeuge verfügen über eine Fußbodenhöhe von 76 cm. Für den stufenlosen Übergang zwischen den Fahrzeugen und den Bahnsteigen mit einer 38er-Kante wurden die Fahrzeuge mit einer Einstiegshilfe in Form einer manuell anlegbaren Rampe ausgestattet. Die Nutzung von Bahnsteig und Fahrzeug ist somit für alle Personengruppen möglich. Daher die entsprechende Kennzeichnung in der Karte.

 

Barsinghausen

2013 erfolgte bei der Erstellung der Unterlagen für den neuen NVP eine dem barrierefreien Ausbau der Station entsprechende Kennzeichnung in der Karte. Erst mit Einführung der Verstärkerlinie S21 (3 Fahrtenpaare morgens und 3 Fahrtenpaare nachmittags) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 wird der bisher nicht ausgebaute Bahnsteig 2 in Barsinghausen wieder (im Regelbetrieb) angefahren. Der barrierefreie Zugang zu diesem Bahnsteig erfolgt über eine bereits zur EXPO 2000 provisorisch angelegte Rampe. Der niveaugleiche Umstieg ins Fahrzeug ist durch die vorhandene 76er-Bahnsteigkante möglich. Der barrierefreie Ausbau des Bahnsteigs 2 soll ebenfalls im Rahmen des Programms „Niedersachsen ist am Zug III“ erfolgen.

Dieser Sachverhalt wurde während der Bearbeitungsphase des Nahverkehrsplans im Textaktualisiert. Da für die Nutzung einzelner Fahrten (S 21) aber nur eine provisorische Barrierefreiheit zur Verfügung steht, hätte streng genommen auch die Darstellung in der Karte wieder auf „nicht barrierefrei“ zurückgesetzt werden können.