Bau von Sozialwohnungen in Umlandkommunen voranbringen

Antrag gemäß § 8 der Geschäftsordnung

 

In den Regionsausschuss am 11.12.2018

In die Regionsversammlung am 18.12.2018

 

Antrag zu beschließen:

1. Vorlage 1616 (IV) BDs wird aufgehoben.

2. in 2016 beschlossene Wohnraumförderprogramm mit seinem 5-Komponenten-Konzept wird umgesetzt. Zur Finanzierung wird eine Summe von mindestens 100 Millionen Euro bis 200 Millionen Euro pro Jahr über einen Zeitraum von fünf Jahren hinterlegt.

3. diese Summe zusätzlich stemmen zu können, werden die Kreissiedlungsgesellschaft, alle Wohnungsbaugenossenschaften in Stadt und Umland, die Hannoversche Volksbank und die Sparkasse Hannover in die Finanzierung einbezogen.

4. ein der Bau von Sozialwohnungen wird direkt gefördert. Schon bei der Stellung des Bauantrags erfolgt eine phasenweise und anteilige Zuwendung, so wie das im ursprünglichen Wohnraumförderprogramm (Wohnbauinitiative) aus dem Jahr 2016 klar und konkret dargestellt ist.

 

Begründung:

Das Ziel der am 13. November 2018 von der Regionsversammlung mit Mehrheit beschlossenen Drucksache 1616 ist genau genommen nicht die Förderung des Wohnungsbaus, sondern die Stärkung der Bauverwaltungen in den Umlandkommunen. Nachdem deren Kapazitäten wegen eines vermeintlich „schrumpfenden“ Umlands extrem ausgedünnt worden sind, soll nun mit einem 3-Jahres-Programm diese stadt- und bauplanerische personelle Kapazität wieder hergestellt werden.

Das ist illusorisch und wird nur dazu führen, dass – wie jetzt auch schon – externe Büros mit den genannten Aufgaben betraut werden.

Trotzdem spielt die Zahl der gebauten Wohnungen in der Drucksache 1616 eine Rolle, aber nur eine indirekte. Wenn die gebauten und abgenommenen Wohnungen die Grundlage zur Antragsstellung auf Förderung sein sollen, dann ist die Investitionsentscheidung längst gefallen. Eine nachträgliche Förderung führt so nicht zu einer Beschleunigung von Investitionsentscheidungen für den Bau neuer Wohnungen. Die Förderung muss deshalb schon in der Planungsphase zugesagt werden.

Bei 20 Millionen Euro, welche die Region den 20 Städten und Gemeinden in einem Zeitraum von drei Jahren geben möchte, macht das eine Million Euro pro Jahr und Kommune. Davon kann man noch einmal ansatzweise genügend preiswerte Mietwohnungen bauen. Bei 200 Millionen Euro pro Jahr über einen Zeitraum von fünf Jahren würde dagegen jede Kommune 10 Millionen Euro pro Jahr erhalten. In fünf Jahren wären das 50 Millionen Euro für jede Kommune. Allein diese öffentliche Ansage würde in den 20 Umlandkommunen und möglicherweise auch in der Landeshauptstadt spekulativen Mietpreiserhöhungen aufgrund von sich zuspitzender Angebotsknappheit die Grundlage entziehen. Selbst private Kleininvestoren warten allzu oft auf eine weitere Verschärfung des Wohnungsangebots und damit auf zukünftig höhere Renditen.

Das Geld muss von der Region ausschließlich für den Bau von Sozialwohnungen bereitgestellt werden. Denn während überall der Mangel an günstigem Wohnraum beklagt wird, laufen weiterhin jedes Jahr viele Sozialbindungen im Wohnungsbestand aus. Für ein allein auf den Sozialwohnungsbau gerichtetes schnelles Wohnungsbauprogramm liefert das schon beschlossene Wohnraumförderprogramm aus dem Jahr 2016 eine gute Grundlage.

In der Drucksache 1616 wird mit keinem Wort auf Genossenschaften, innovative Baugruppen oder städtische Baugesellschaften Bezug genommen. Nicht einmal die traditionsreiche Kreissiedlungsgesellschaft (KSG) taucht als Akteur auf. Folglich bezieht sich diese Drucksache auch nicht auf die fachliche Expertise der KSG, welche diese in ihrem Geschäftsbericht 2017 in diesem Jahr vorgelegt hat. Darin wird eindringlich auf ein Ende des allgemeinen Immobilienbooms hingewiesen. Das gelte aber nicht für sozial gebundene Wohnungen mit einem gedeckelten Mietpreis von derzeit 5,60 Euro pro Quadratmeter – ein weiteres Argument, allein den Bau von Sozialwohnungen zu fördern. Keinesfalls sollten Mitnahmeeffekte von Gutverdiener/innen und hochpreisigen Objektentwicklern subventioniert werden.