Belegrechte in der Region Hannover

Anfrage des Regionsabgeordneten Manfred Milkereit vom 30. Januar 2018

 

Sachverhalt:

Der Zuwachs an Wohnraum in der Region Hannover ist in den vergangenen Jahren hinter dem Zuwachs der Haushalte zurückgeblieben. War 2011 die Zahl der Wohneinheiten noch um mehr als 12. 500 größer als die Zahl der Haushalte, so beträgt diese Differenz (ohne Berücksichtigung von Fluktuationsreserve oder Untervermietungsquote) Ende 2015 lediglich 1.352. 1 Die Bedarfslücke wird größer.

Zentrale Ziele des Wohnraumförderprogramms der Region Hannover sind:

•Die Erhöhung des Anteils an bedarfsgerechtem und preisgünstigem Wohnraum für Haushalte, die sich auf dem Wohnungsmarkt aufgrund ihrer Einkommens- und Lebenssituation sowie besonderer Anforderungen an das Wohnen nicht angemessen mit Mietwohnraum versorgen können.

•Der Erhalt von Wohnraum für Menschen mit Beeinträchtigungen.

1 Team Statistik 15.02 – Wohnraumbedarfsanalyse Abschätzung des Wohnraumbedarfs bis in das Jahr 2025 in der Region Hannover, 27.03.2017

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Regionspräsidenten:

1. Wie viele Wohneinheiten (WE) mit a) geringer Zahl an Räumen (bis 40 m² Wohnfläche) b)mittlerer Zahl an Räumen (Fläche von 40 bis 80 Quadratmetern) und c) großer Zahl an Räumen (ab 80 m² Fläche) standen in den 21 Städten und Gemeinden der Region Hannover zum Stichtag 31.12.2016 zur Verfügung?

Die Gebäude- und Wohnungsfortschreibung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) liefert Angaben darüber, wie viele Wohneinheiten insgesamt verfügbar sind. Eine Differenzierung nach der Quadratmetergröße ist nicht möglich und kann vom LSN auch nicht bereit gestellt werden. Deswegen sind die Wohneinheiten in Wohn- und Nichtwohngebäuden hinsichtlich der Größendarstellung hilfsweise nach der Zahl der Räume ausgewiesen worden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch Küchen als Räume gezählt werden, wenn diese gesondert abgeschlossen sind und eine bestimmte Größe erreichen.

Stadt/Gemeinde

Wohneinheiten

Wohneinheiten mit 1 bis 3 Räumen

Wohneinheiten mit 4 oder 5 Räumen

Wohneinheiten mit 6 und mehr Räumen

Hannover

294.257

127.511

134.565

32.181

Barsinghausen

17.123

4.279

8.146

4.698

Burgdorf

15.041

4.089

6.677

4.275

Burgwedel

9.761

1.848

4.330

3.583

Garbsen

29.904

8.553

15.081

6.270

Gehrden

7.536

1.723

3.696

2.117

Hemmingen

9.145

1.881

4.203

3.061

Isernhagen

11.210

1.912

5.116

4.182

Laatzen

20.042

6.026

9.972

4.044

Langenhagen

26.376

8.337

13.265

4.774

Lehrte

21.171

4.709

10.521

5.941

Neustadt am Rübenberge

21.013

4.119

9.901

6.993

Pattensen

6.860

1.170

3.358

2.332

Ronnenberg

11.521

3.289

5.629

2.603

Seelze

17.084

5.003

8.861

3.220

Sehnde

10.203

1.790

4.869

3.544

Springe

14.721

3.089

7.029

4.603

Uetze

9.197

1.423

4.159

3.615

Wedemark

13.887

2.554

6.264

5.069

Wennigsen (Deister)

6.910

1.400

3.099

2.411

Wunstorf

20.413

4.718

10.213

5.482

Region Hannover gesamt

593.375

199.423

278.954

114.998

        

 

2. Wie war im Zeitraum 2012 bis 2016 a) der Zuwachs von kleinen Wohnungen (bis 40 m2 Wohnfläche) und b) der Zuwachs an Einzelpersonenhaushalten, aufgeschlüsselt jeweils nach den Kalenderjahren?

a) siehe dazu die Bemerkung zu 1)

Jahr

Zahl der Wohnungen mit 1 bis 3 Räumen

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

2012

196.119

+563

2013

196.629

+510

2014

197.451

+822

2015

198.387

+936

2016

199.423

+1.036

 

b) Grundlage ist die Haushaltegenerierung der Statistikstellen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover jeweils zum 31.12.

Jahr

Zahl der Einpersonenhaushalte

Zuwachs gegenüber dem Vorjahr

2012

257.300

+6.606

2013

261.318

+4.018

2014

264.372

+3.054

2015

269.072

+4.700

2016

269.993

+921

 

3. Wie war im Zeitraum 2012 bis 2016 a) der Zuwachs von mittelgroßen Wohnungen (Fläche von 40 bis 80 Quadratmetern) und b) der Zuwachs an Zwei- bis Dreipersonenhaushalten, aufgeschlüsselt jeweils nach den Kalenderjahren?

a)

Jahr

Zahl der Wohnungen mit 4 bis 5 Räumen

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

2012

275.745

+1.001

2013

276.469

+724

2014

277.244

+775

2015

278.127

+883

2016

278.954

+827

 

 

 

b) Datengrundlage sind die Haushaltegenerierung der Statistikstellen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover, jeweils zum 31.12.

Jahr

Zahl der Zwei- bis Dreipersonenhaushalte

Zuwachs gegenüber dem Vorjahr

2012

245.517

+731

2013

246.617

+1.100

2014

248.273

+1.656

2015

249.308

+1.035

2016

250.003

+695

 

4. Wie viele a) kleine b) mittelgroße c) große Belegrechtswohnungen (absolute Zahlen) gab es zum Stichtag 31.12.2016 in den 21 Städten und Gemeinden der Region Hannover?

Hinweis zur weiteren Beantwortung:

Die nachfolgenden Antworten beziehen sich zum Teil nur auf die von der Region Hannover oder dem Rechtsvorgänger Landkreis Hannover geförderten Mietwohnungen mit direktem Belegrecht. Nicht erfasst sind die Belegrechtswohnungen, die von den regionsangehörigen Kommunen, insbesondere der Landeshauptstadt Hannover, in eigenen Programmen gefördert wurden.

 

Daten über die einzelnen Wohnungsgrößen sowie zu Beständen und Entwicklung der Belegrechte, die von den regionsangehörigen Kommunen mit eigenen Mitteln gefördert wurden, liegen der Region Hannover nicht vor.

Durch die verschiedenen Arten der Wohnungsbauförderung aus Mitteln der Region Hannover bestanden zum 31.12.2016 im Regionsgebiet folgende Wohnungen mit direktem Belegrecht:

A)       Ergänzende Förderung mit Baudarlehen nach § 88 d II. WoBauG

  • Förderung in den 1990er Jahren durch Landkreis Hannover als Ergänzung zur Landesförderung
  • Bauortgemeinde hat direktes Belegrecht während Laufzeit des Darlehens
  • Beteiligung Bauortgemeinde an Förderung
  • Förderung nicht im Gebiet der LHH

Anzahl gesamt 31.12.2016:

2.229

(nachrichtlich 31.10.2017:

2.183)

 

B)       Förderung mit Aufwendungszuschüssen

  • Bewilligung Zuschüsse Region in den Jahren 2002 – 2008 jeweils für 10 Jahre
  • ab 2009 keine weiteren Bewilligungen Zuschussförderung Region
  • Auslauf Förderung in 2018 aus letzter Bewilligung aus dem Jahr 2008
    (Restzahlung ca. 30.300 €)

Anzahl gesamt 31.12.2016:

1.244  

(nachrichtlich 31.12.2017:

808)

 

 

  • Region beteiligt sich anteilig an Zuschussförderung der LHH zur Sicherung von 

   Belegrechten an Mietwohnungen im Gebiet der LHH

  • LHH übt direktes Belegrecht aus

 

C)       Förderung nach dem Wohnraumförderprogramm (WRFP) seit 2015

  • im Rahmen des WRFP förderte die Region im Haushaltsjahr 2015 129 Wohnungen und in 2016 120 Wohnungen mit Belegrechten:

- davon in den regionsangehörigen Städten/Gemeinden

215

- davon in der Landeshauptstadt Hannover

34

Anzahl gesamt 31.12.2016

249

 

5. Für wie viel Prozent des gesamten (Miet-)Wohnungsbestand in den 21 Städten und Gemeinden der Region Hannover liegen Belegungsrechte vor und wie ist die Veränderung ab 2011?

Siehe Frage 4. Der Verwaltung liegt hierüber keine Angaben vor.

 

6. Während im Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover eine Förderhöhe von 1,70 Euro pro m² Wohnfläche festgeschrieben ist, liegt die Förderhöhe laut Richtlinienbeschluss der Regionsversammlung vom 15.12.2015 nur bei 1,50 Euro pro m² Wohnfläche und Monat.

Was sind die Vorteile einer Anpassung der Förderhöhe bei Belegungsrechten im Mietwohnungsbestand der regionsangehörigen Städte und Gemeinden auf 2,00 Euro pro m² Wohnfläche und Monat?

Einleitend wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den erwähnten 1,70 Euro pro m² Förderung im Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover um einen zusätzlichen Aufwendungszuschuss zum einmaligen Baukostenzuschuss für den Neubau von Miet- und Genossenschaftswohnungen oder für den Umbau bzw. Ausbau bisher nicht wohnlich genutzter Räume zu abgeschlossenen Räumen handelt und daher nicht vergleichbar zu der Förderung durch die Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten im Wohnungsbestand der Region Hannover ist.

Die Richtlinie der Region Hannover zum Erwerb von Belegungsrechten wendet sich nicht an Investoren, die Wohnraum neu schaffen, sondern an Eigentümer, die über Wohnraum im Bestand verfügen und diesen zur Belegung zur Verfügung stellen möchten. Der Förderbetrag ist verhandelbar, beträgt allerdings maximal 1,50 Euro.

 

7. Während die städtischen Belegrechte der Landeshauptstadt Hannover fix bei 15 Jahren liegen, sind laut Richtlinie der Region Hannover die Miet- und Belegungsrechte für einen Zeitraum zwischen 5 und 30 Jahren variabel wählbar?

Wie viel Belegrechte gibt es für die einzelnen Zeiträume (5,10, 15, 20, 25, 30 Jahre oder andere Zeiträume)?

Auf die Unterschiede zum Wohnraumförderprogramm  der Landeshauptstadt Hannover und der Richtlinie zum Erwerb von Belegungrechten im Wohnungsbestand der Region Hannover wird auf Frage 6 verwiesen.

Im Rahmen der Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten im Wohnungsbestand sind erstmalig 2017 Belegungsrechte an 3 Wohnungen erworben worden.

Die Bindungen betragen

Wohnung 1: 15 Jahre ( Untermietmodell/sozialer Träger),

Wohnung 2: 30 Jahre (Untermietmodell/sozialer Träger),

Wohnung 3: 5 Jahre.

Es lässt sich hier bereits die Tendenz erkennen, dass bei den Mietverhältnissen in denen ein sozialer Träger zwischengeschaltet ist, der eine soziale Begleitung der Mieter garantiert, die Bindungslaufzeiten deutlich länger gewählt werden.

 

8. Warum werden keine 30- jährigen Belegrechte bevorzugt?

Die Vermieter müssen für den Bindungszeitraum strikte Miet- und Belegungsbindungen einhalten. Festgeschriebene lange Bindungslaufzeiten werden die Attraktivität des Förderprogrammes schmälern. Durch variabel wählbare Bindungslaufzeiten lassen sich mehr Vermieter auf den Ankauf von Belegrechten an ihrer Wohnung ein.

 

9. Wie lange ist die durchschnittliche Dauer der Bindungen für Belegrechtswohnungen im Mietwohnungsbestand der regionsangehörigen Städte und Gemeinden?

Eine Abbildung der durchschnittlichen Dauer der Bindungen ist aufgrund der unter Frage 4 benannten Gründe nicht möglich.

 

10. Wie viel Wohnungen der regionsangehörigen Städte und Gemeinden, differenziert nach Kommunen, sind in den Jahren 2012 bis 2017 aus der Sozialbindung gefallen?

Eine Erhebung des Sozialwohnungsbestandes in den Städten und Gemeinden der Region Hannover und dessen Entwicklung im Zeitverlauf wird aktuell im Rahmen der Erstellung des Regionalen Wohnraumversorgungskonzepts durch die Auftragnehmerin empirica durchgeführt. Da diese Erhebung noch nicht für sämtliche Regionskommunen abgeschlossen ist, kann zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussage hierzu getroffen werden.

 

11. Für wie viele Belegrechtswohnungen laufen im Bewilligungszeitraum 2018 die Aufwendungszuschüsse aus? Wo liegen diese Grundstücke und wer sind die Eigentümer bzw. Vermieter?

Der Bestand der Belegrechtswohnungen mit Aufwendungszuschüssen aus Mitteln der Region Hannover (siehe auch 4 B) betrug zum 01.01.2018 noch 236 Wohnungen in 10 Objekten (Bewilligungsjahr 2008). Der Bestand läuft in 2018 sukzessive aus.

Objekt-Nr.

Lage Objekt in der LHH

Anzahl WE

Eigentümer

1

Anderten

108

Wohnungsunternehmen

2

Ledeburg

6

Wohnungsunternehmen

3

Ledeburg

5

Wohnungsunternehmen

4

Linden-Nord

7

Wohnungsunternehmen

5

Linden-Nord

24

Wohnungsunternehmen

6

Misburg

27

Wohnungsunternehmen

7

Nordstadt

17

Genossenschaft

8

Südstadt

13

Einzeleigentümer

9

Wülfel

18

Einzeleigentümer

10

Wülfel

11

Einzeleigentümer

 

 

236

 

 

12. Wie viel Wohnraum/Wie viele Wohneinheiten sind in den regionsangehörigen Städten und Gemeinden für Menschen mit Behinderungen über die gesetzlichen Verpflichtungen gemäß § 49 NBauO durch Baukostenvorschuss zum Barrierefreien Ausbau gefördert worden?

Im Rahmen des Wohnraumförderprogramms der Region Hannover wurden bisher keine Wohnungen für Menschen mit Behinderung über die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 49 NBauO hinaus gefördert.

 

13. Wie viele Förderanträge sind seit der Verabschiedung des Wohnraumförderprogramms (16.12.2014) bei der Region Hannover, Fachbereich Soziales, Team Besondere Leistungen (50.06) gestellt worden?

Alle Themen rund um das Wohnraumförderprogramm der Region Hannover werden im Team 50.08 - Zentrale Fachbereichsangelegenheiten und Wohnraumförderung - bearbeitet.

Im Rahmen des Wohnraumförderprogramms der Region Hannover, welches mit Beschlussfassung der Regionsversammlung vom 16.12.2014 in Kraft getreten ist, wurden 32 Förderanträge gestellt. Von diesen Anträgen waren vier Anträge für die Erstellung von Wohnraumversorgungskonzepten.

Im Rahmen der Richtlinie der Region Hannover zum Erwerb von Belegungsrechten im Wohnungsbestand, welche mit Beschlussfassung der Regionsversammlung vom 15.12.2015 in Kraft getreten ist, wurden drei Anträge gestellt.

 

14. Wie hoch ist der Mindestanteil/prozentuale Anteil an Sozialwohnungen bei allen (Neu-) Bauvorhaben der regionsangehörigen Städte und Gemeinden?

Informationen zu Sozialquoten (prozentualer Anteil an geförderten Wohnungen) im Rahmen des kommunalen Wohnungsbaus liegen derzeit nicht flächendeckend vor, werden aber im Rahmen der Erstellung des Regionalen Wohnraumversorgungskonzepts festgesetzt.

 

15. 1946 wurde die KSG Hannover mit dem Ziel gegründet, die Bevölkerung mit soliden und preisgünstigen Wohnraum zu versorgen. Der Geschäftsbericht 2016 der KSG weist eine Erhöhung des Wohnungsbestandes um 25 Wohnungseinheiten (WE) zum 31.12.2016 aus.

Wie soll das selbst gesetzte Ziel der KSG Hannover, eine Erweiterung des Bestands auf 10.000 WE erreicht werden, wenn im Kalenderjahr 2016 nur 25 Wohneinheiten zum Bestand hinzugekommen sind?

Die KSG Hannover GmbH hat im Jahr 2016 einen Strategieprozess angestoßen und mit  dem Beschluss des Aufsichtsrats im Novemeber 2016 zum Abschluss gebracht. Zentraler Inhalt  des Beschlusses ist eine Wachstums- und Qualitätsstrategie. Das Unternehmen will, neben anderen immobilienwirtschaftlichen Zielen,  in der nächsten Dekade seine Wohnungsbestände von derzeit ca. 8.000 WE auf insgesamt 10.000 WE erhöhen. Damit soll dem  spürbaren Mangel an bezahlbarem Wohnraum in der Region Hannover  begegnet werden. Von den geplanten 2.000 Wohnungen sollen ca. 1.000 durch Neubau geschaffen werden. Weitere 1.000 sollen durch Ankauf den Bestand  ergänzen. Der planerische Vorlauf von Neubauprojekten liegt im Durschnitt bei ca. 3 Jahren. Begrenzende Faktoren zur Beschleunigung der  Herstellung von Neubauten sind insbesondere die Verfügbarkeit ausreichender Baulandflächen und die Schaffung von Baurecht. Aktuell  hat die KSG alle Voraussetzungen dafür geschaffen, die geplanten 1.000 Neubauwohnungen in der nächsten Dekade zu  errichten. Durch die Beteiligung an den großen Entwicklungsgebieten in der LHH, wie z.B. Kronsberg-Süd, u.a. aber auch durch geplante Vorhaben im Umland kann die Planzahl des Neubaus erreicht werden. Für die  vorgesehenen Ankäufe ist die KSG darauf angewiesen, dass entsprechende Angebote auf den Markt kommen. Dazu werden alle Möglichkeiten der Akquisition genutzt.

(Quelle: KSG Hannover GmbH)

 

Im Übrigen wird auf die Vorlage Nr. 0832 (IV) AaA vom 16.11.2017 zur Anfrage der AfD-Fraktion zu Belegrechtswohnungen hingewiesen.