Beschluss zum Verfahren der Förderung für neue Wohnungen im Rahmen der Wohnbauinitiative der Region Hannover (Wohnbauprämie)

Änderungsantrag zur Vorlage 2473 (IV) BDs gemäß § 8 der Geschäftsordnung

In den Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen und Gesundheit am 22.10.2019

In den Ausschuss für Verwaltungsreform, Finanzen, Personal und Organisation am 29.10.2019

In den Regionsausschuss am 5.11.2019

In die Regionsversammlung am 12.11.2019

Änderungsantrag zu beschließen:

1. Das Förderziel 1 laut „Anlage 2 zum Musterbescheid" (Zusätzliche Wohnungen in Ein- / Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern) wird gestrichen und stattdessen die Förderung auf Förderziel 2 „Zusätzliche öffentlich geförderte Wohnungen mit Belegungsbindung…" konzentriert.

2. Als Förderziel 3 wird in „Anlage 2 zum Musterbescheid" die Neugründung bzw. Ausweitung von Wohnungsbaugenossenschaften in den 20 Umlandkommunen festgeschrieben.

3. Der Beschlusstext 3 im Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: Für die Jahre 2020 und 2021 wird das Förderziel 2 laut „Anlage 2 zum Musterbescheid" (Zusätzliche öffentlich geförderte Wohnungen mit Belegungsbindung…) bevorzugt bewilligt.

Begründung:

Zu 1.: Der Zuwachs an öffentlich geförderten Wohnungen in den Umlandkommunen ist laut Anlage 1 der Beschlussdrucksache im Jahr 2019 lächerlich gering ausgefallen. Neben Hannover sind nur in Barsinghausen, Langenhagen und Lehrte nennenswert

Sozialwohnungen neu gebaut worden. Die eine zusätzliche neu entstandene Sozialwohnung in Uetze ist ein Witz.

Noch schlechter fällt die Bilanz aus, wenn man jene Sozialwohnungen gegenrechnet, die zwischenzeitlich und in Zukunft aus der Mietpreisbindung herausgefallen sind bzw. werden. Vor diesem Hintergrund sind auch die in 2019 in der LHH und im Umland durch das Wohnbauförderprogramm der Region insgesamt geschaffenen 246 Sozialwohnungen ein Witz. Hier bedarf es deshalb eines konsequenten Umsteuerns hin zur Förderung des Baus von Sozialwohnungen; denn gerade diese und damit preisgünstige Mietwohnungen fehlen nicht nur in der Landeshauptstadt (LHH), sondern auch in den Umlandkommunen.

Jene 17 Umlandkommunen, die bisher laut Anlage 1 das Wohnraumförderprogramm der Region mit Blick auf die Schaffung von preisgünstigem öffentlich gefördertem Wohnraum ignoriert haben, rechnen mit einer indirekten Mietpreisbremse durch die Erhöhung des Wohnungsangebots. Diese Preisbremse wird aber nicht eintreten, weil jene Hauseigentümer*innen, die jetzt in den Wohnungsbestand ergänzend bauen, nicht unbedingt auf eine sofortige Verwertung ihres Investments angewiesen sind. Gleichzeitig sind aber die aus der LHH verdrängten Familien des unteren Mittelstands gezwungen, die zusätzlichen Wohnungsangebote zum Angebotspreis im Umland zu mieten.

Zu 2: Wohnungs(bau)genossenschaften schaffen und erhalten langfristig preisgünstigen Wohnraum, sind aber verglichen mit der LHH in den Umlandkommunen deutlich unterrepräsentiert.

Zu 3: Es fehlen vor allem preisgünstige Sozialwohnungen und zwar nicht nur in Hannover, sondern auch in den Umlandkommunen.