Deutliche Gebührenerhöhung nicht vollziehen und Zwangsabnahmemenge beim Restmüll abschaffen!

Änderungsantrag zur Vorlage 2709 (IV) BDs: Zweckverband Abfallwirtschaft Region

Hannover; 6. Änderung der Abfallgebührensatzung. Weisung an die Vertreter der Region

Hannover in der Verbandsversammlung

Gemäß § 8 der Geschäftsordnung

In den Ausschuss für Abfallwirtschaft am 5.12.2019

In den Regionsausschuss am 10.12.2019

In die Regionsversammlung am 17.12.2019

Änderungsantrag zu beschließen:

1. Die Gebührenerhöhung um durchschnittlich mehr als 11 Prozent wird nicht vollzogen.

2. Die Zwangsabnahmemenge beim Restmüll von 10 Litern pro Person und Woche wird abgeschafft.

Begründung:

Zu 1: Laut einer Studie des Steuerzahlerbundes sind die Abfallgebühren in Hannover die bundesweit höchsten unter allen Großstädten. So auch nachzulesen im Hannoverteil der HAZ vom 6. Juni 2019. Die extrem hohen Gebühren gehen auf die drastische Anhebung von bis zu 150 Prozent im Jahr 2013 zurück. Rund 7.500 Klagen gegen die Erhöhung in 2014 waren die Folge. Vor diesem Hintergrund verbietet sich eine weitere (deutliche) Gebührenanhebung.

Zu 2.: Die Zwangsabnahmemenge beim Restmüll von 10 Litern pro Person und Woche kommt einer zweiten Grundgebühr gleich. Die Abschaffung dieser Zwangsabnahmemenge würde ein Anreiz zur Müllvermeidung geben, was bisher nicht der Fall ist. Die bisherige Gebührensatzung belohnt Müllproduzent(inn)en und bestraft Müllvermeider/innen, die sich umweltgerecht verhalten und brav die Wertstoffe vom Restmüll trennen. Viele Bürger/innen müssen so für Restmüll zahlen, den sie gar nicht erzeugt haben. Einen Anreiz zur Müllvermeidung fordert auch das Bundesumweltministerium in seinem Abfallvermeidungsprogramm. Der Bürger müsse durch sein Verhalten die Gebührenhöhe beeinflussen können, heißt es dort.

Die in der Vorlage eingeräumte Möglichkeit, die Zwangsabnahmemenge auf Antrag auf 5 Liter pro Person und Woche zu senken, reicht nicht aus - zumal die Möglichkeit der Absenkung mit diversen Hürden verknüpft ist, was dann auch noch mit Verwaltungsaufwand verbunden ist.