Die Region Hannover, frei von Breitband- & Totalherbiziden

Antrag gemäß § 8 Geschäftsordnung

 

In die Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 15.11.2018

In die Sitzung des Ausschuss für am Soziales, Wohnungswesen und Gesundheit 27.11.2018

In die Sitzung des Regionsausschusses am 11.12.2018

In die Sitzung der Regionsversammlung am 18.12.2018

 

Antrag:

1. Regionspräsident wird aufgefordert mit der DB Netz AG Kontakt aufzunehmen, mit dem Ziel die zukünftige Ausbringung von Breitband- & Totalherbiziden auf dem Schienennetz, welches durch die Region Hannover führt, zu verbieten. Außerdem sollen zukünftig keine Nutzungsgenehmigungen für Breitband- und Totalherbizide ausgestellt werden.

2. Mitglieder der Vertreterversammlung der ÜSTRA setzen sich in dem Gremium  für ein Verbot der Breitband- und Totalherbizide bei der ÜSTRA ein.  Zukünftig sollen keine Nutzungsgenehmigungen für Breitband- und Totalherbizide ausgestellt werden.

3. Regionsversammlung beschließt, dass auf den gesamten verpachteten Flächen der Region Hannover der Einsatz von Breitband- und Totalherbiziden ab dem 01.01.2019 verboten ist. Die Verträge bei denen diese Durchsetzung nicht möglich ist werden gekündigt.

4. Regionsversammlung beschließt, dass bei neu abgeschlossenen Pachtverträgen über Flächen der Region Hannover und privaten Flächen innerhalb der Region Hannover keine Nutzungsgenehmigungen für Breitband- und Totalherbizide ausgestellt werden und der Einsatz verboten ist.

5. Verwaltung der Region Hannover wird aufgefordert ein Konzept zur nicht chemischen Unkrautbekämpfung für die Region Hannover zu erarbeiten.

 

Begründung:(erweiterte Begründung bezieht sich auf die Begründung in der Anfrage „Herbizid freie Flächen in der Region Hannover“ der Fraktion DIE LINKE. vom 20.03.2018)

In der öffentlichen Diskussion wird mittlerweile immer mehr die mögliche krebserregende Wirkung von Glyphosat thematisiert. Das zeigt die Auswertung von Artikeln aus den überregionalen Tageszeitungen wie die FAZ und die SZ, sowie Online-Portalen wie ARD, Zeit-Online und Spiegel-Online. Allerdings ist die Diskussion um Glyphosat leider nicht ausreichend. Denn Glyphosat ist nicht der einzige Wirkstoff, der im Verdacht steht krebserregend zu sein und Mensch und Natur zu schädigen. Deshalb möchte die Fraktion DIE LINKE. in der Regionsversammlung Hannover erwirken, dass nicht nur der Gebrauch von glyphosathaltigen Produkten, sondern jeglicher Einsatz von Breitband- und Totalherbiziden und chemischen Wildkrautbekämpfern auf den Flächen der Region Hannover  verboten wird.

Ein gutes Beispiel dafür, weshalb ein Glyphosat-Verbot nicht ausreichend ist, bietet uns die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) aus Bremen. Dort haben im Landesparlament die SPD, die Grünen und DIE LINKE. beschlossen, dass die BSAG keine Produkte mehr mit Glyphosat benutzen darf. Das hatte zum Ergebnis, dass die BSAG nun auf das Pflanzenschutzmittel „Katana“ mit dem Wirkstoff „Flazasulfuron“ ausgewichen ist (vgl. E. Hoesmann, 2018, Weser Kurier). „Katana“ ist kein weniger gesundheitsgefährdendes Produkt. Laut des Sicherheitsdatenblatts von „Katana“ bestehen mögliche Gefahren: „Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben“ (Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, wie geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2015/830, Katana). Im Hinblick darauf, dass die Antwort auf unsere Anfrage ergeben hat, dass im Jahr 2017 allein durch die ÜSTRA und die DB 1970,37 l Herbizide die unter anderem Glyphosat beinhalten in der Region Hannover versprüht wurden, ist es wichtig für die Gesundheit der BürgerInnen der Region Hannover und den Klimaschutz den Einsatz von Herbiziden zu untersagen und den Ausbringern ein Ausweichen auf andere, eventuell ebenso gefährliche chemische Wirkstoffe unmöglich zu machen.

Es ist Zeit, dass Alternativen zu chemischen Pflanzenschutzmitteln umgesetzt werden, so wie PAN (Pestizid-Aktions-Netzwerk) und BUND (Umweltverband) es ebenfalls fordern (vgl. E. Hoesmann, 2018, Weser Kurier). Die Region Hannover soll Vorreiter für Klima- und Gesundheitspolitik im Land sein und sollte auch so handeln. Mit der Zustimmung zu diesem Antrag wäre der erste Schritt dahin getan. In diesem Zusammenhang möchte ich wiederholt das Vorsorgeprinzip betonen:

„Die EU-Kommission muss jetzt handeln. Das Vorsorgeprinzip hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Der Verdacht, dass Glyphosat krebserregend ist, reicht aus, dem Wirkstoff die Zulassung zu verweigern.“ (Vogt, U. (SPD); Hagl-Kehl, R. (SPD), 2017)