Durchführung des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016

 

Anfrage gemäß § 9 Geschäftsordnung

Sachverhalt:

Es ist bekannt, dass ab 01.07.2017 das Bundesgesetz „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ in Kraft getreten ist.

Da die Anwendung dieses Gesetzes den zuständigen Behörden der Gebietskörperschaften wie Bundesländern, Landkreisen, Regionen, Städten, und Kommunen auferlegt wird, sind die Durchführungsbestimmungen vielfältig und zum Teil noch nicht erlassen worden.

Wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie sind im Geltungsbereich der Region Hannover die Entgegennahme der Anmeldungen von Prostituierten, die Informationspflicht, die Beratungsgespräche, die Maßnahmen bei Beratungsbedarf, die gesundheitliche Beratung, die Anordnungen gegenüber Prostituierten, die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes, die Überwachung der Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzten Anlagen, die Mindestanforderungen an Prostitutionsfahrzeuge, die Überwachung des Prostitutionsgewerbes, geregelt bzw. geplant zu regeln?

2. Wer ist berechtigt zur Entgegennahme der Auskunftspflicht, der Auskunftspflicht bei Anhaltspunkten für die Ausübung der Prostitution, wer übernimmt die Überwachung und Kontrolle der Kondompflicht?

3. Sind für die Erledigung dieser Pflichten der zuständigen Behörden und für die Gewährung der Rechte der Prostituierten Ausführungsbestimmungen erlassen worden, sind diese in Arbeit oder an andere Organe weitergegeben worden?

4. Sind Schulungen für MitarbeiterInnen der zuständigen Behörden zur Erledigung der Rechte und Pflichten der Behörden veranlasst worden?

5. Wird Personal für die Ausübung dieser Rechte und Pflichten von den Kommunen in der Region Hannover gemeinsam genutzt werden?

6. Gibt es eine Schätzung über die Kosten die die Durchführung dieses Gesetzes im Vergleich zum momentanen Zustand mit sich bringt?

7.  Wann wird mit der vollen Anwendung der Rechte und Pflichten dieses Gesetzes gerechnet?