Fahrplan 2017 - Änderungsantrag gemäß § 8 der Geschäftsordnung zur Beschlussdrucksache Nr. 3130 (III)

Gruppe LINKE & PIRATEN

Änderungsantrag gemäß § 8 der Geschäftsordnung | In den Verkehrsausschuss  am 02.06.2016 | In die Sitzung des Regionsausschusses am 14.06.2016   |  In die Sitzung der Regionsversammlung am 21.06.2016

 

Änderungsantrag zu beschließen:

Zu Nr. 1: Auf der Linie 121 muss die Taktverdichtung sonntags 9 – 12 Uhr (Antrag aus dem NVP-Beteiligungsverfahren) umgesetzt werden.

 

Zu Nr. 2: Auf der Linie 133 muss die Verlängerung der Linie 133 bis Haltenhoffstraße, Durchbindung auf die Linie 136 bis Stöcken und Aufhebung des 40-Minuten-Taktes (Stellungnahme im Rahmen des NVP-Beteiligungsverfahrens) ausgeführt werden.

 

Zu Nr. 3: Auf der Linie 134 muss die Angebotsausdehnung abends und am Wochenende (Antrag im Rahmen des Beteiligungsverfahrens NVP) umgesetzt und um jeweils 1 Fahrtenpaar auf den Linien 134 und 128 um ca. 20.00 Uhr ergänzt werden.

 

Zu Nr. 5: Auf der SprinterLinie 300 ist eine zusätzliche Fahrt samstags zwischen 20 und 21 Uhr, genauer um 20.40 Uhr ab ZOB Hannover einzuführen. Die Linie 500 soll Freitagabend so oft verkehren wie am Samstagabend, wo sie durchgehend halbstündig fährt.

 

Zu Nr. 8: In der Gemeinde Wennigsen muss die Einrichtung eines Linientaxis für den Wohnbereich Waldkater (Antrag der Gemeinde im Nachgang NVP-Beteiligung) ausgeführt werden.

 

Zu Nr. 9: Die bessere Erschließung des Bahnhofs in Weetzen mit der Linie 500 wird geprüft.  

 

Zu Nr. 13: Auf der Linie 580: Samstags zusätzliche Fahrt um 21.20 Uhr ab Am Soltekamp.

 

Zu Nr. 17: Es ist zu prüfen inwieweit das Krankenhaus in Großburgwedel vom AST in der Wedemark angefahren werden kann.

 

Zu Nr. 19: Beim RufBus muss die Schließung der Taktlücke gegen 22.00 Uhr ausgeführt werden, so dass sich ein Stundenangebot ergibt.

 

Begründung:

Zu 1: Das Fahrgastaufkommen ist sonntagsvormittags ausreichend.

 

Zu 2: Von Parallelverkehr kann hier keine Rede sein, weil sich beide Linien im Sinne der Fahrgäste ergänzen und kein zusätzlicher Bus benötigt wird. Es gibt zudem viele Beispiele, wo mehrere Linien dieselben Strecken fahren.

 

Zu 3: Beide Linien haben bisher eine Bedienungslücke von über 30 Minuten, die durch die ergänzenden Fahrtenpaare geschlossen wird.

 

Zu 5: Auf der Linie 300 ist wie auf den anderen Sprinterlinien auch ein Halbstundentakt bis 21.00 Uhr ein Halbstundentakt erforderlich. Auf der Linie 500 ist am Samstagabend mit einem ähnlich hohen Fahrgastaufkommen zu rechnen wie am Samstagabend, weil auch am Freitagabend viele Nachtschwärmer und Partygänger unterwegs sind.

 

Zu 8: Die Ausführung wird beantragt, weil Kosten nur bei Nutzung entstehen. Zum anderen besteht die Forderung der Wohnbereichsanbindung für Waldkater seit mehr als 20 Jahren.

 

Zu 9: Proteste aus Gehrden sind bekannt, die eine bessere Anbindung des Bahnhofs in Weetzen fordern.

 

Zu 13: Ein durchgehender Stundentakt muss auch an Samstagen bis in den späten Abend hinein erhalten werden.

 

Zu 17: Ein Prüfantrag zur Ausführung ist deshalb angemessen, weil bei einem AST-System Kosten nur bei der Nutzung anfallen.

 

Zu 19: Die Ausführung ist erforderlich, um eine Bedienungslücke – im Stundenangebot – zu schließen.