Fahrtkostenzuschuss für gehbehinderte Menschen

Anfrage gemäß § 9 Geschäftsordnung

Sachverhalt:

Für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen aG [Außergewöhnliche Gehbehinderung] ist die Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben oft eine große Herausforderung. Menschen, die aufgrund ihrer Schwerbehinderung nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, müssen Taxi fahren oder sind auf ein Spezialfahrzeug angewiesen. Eine Mobilitätshilfe wird laut den „Richtlinien für die Gewährung einer Mobilitätshilfe für behinderte Menschen in der Region Hannover" seit 2005 gewährt.

Die Zuschüsse richten sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Antragsteller sowie nach den Auswirkungen der Mobilitätseinschränkung. Die Hilfegewährung beträgt bei Anspruchsberechtigten, die in der Lage sind, ein Taxi zu benutzen, bis zu 450 Euro jährlich. Bei Anspruchsberechtigten, die auf ein Spezialfahrzeug angewiesen sind, beträgt der jährliche Zuschuss bis zu 1.500 Euro.

Wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen:

1) a: Wie viele Anträge „Mobilitätshilfe für gehbehinderte Menschen in der Region Hannover" wurden seit Einführung der Mobilitätshilfe 2005 bis heute gestellt? Bitte aufschlüsseln jeweils zum Stichtag 31.12. nach den 21. Städten und Gemeinden in der Region Hannover

b: Wie viele Anträge „Mobilitätshilfe für gehbehinderte Menschen in der Region Hannover" wurden von Anspruchsberechtigten, die in der Lage sind ein Taxi zu benutzen [Budget-Gruppe I] gestellt? Bitte aufschlüsseln jeweils zum Stichtag 31.12. nach den 21. Städten und Gemeinden in der Region Hannover.

c: Wie viele Anträge „Mobilitätshilfe für gehbehinderte Menschen in der Region Hannover" wurden von Anspruchsberechtigten, die auf ein Spezialfahrzeug angewiesen sind [Budget-Gruppe II] gestellt? Bitte aufschlüsseln jeweils zum Stichtag 31.12.nach den 21. Städten und Gemeinden in der Region Hannover.

2)a: Wie viele Kostenzusagen „Mobilitätshilfe für gehbehinderte Menschen in der Region Hannover" wurden seit Einführung der Mobilitätshilfe 2005 bis heute erteilt? Bitte aufschlüsseln jeweils zum Stichtag 31.12.nach den 21. Städten und Gemeinden in der Region Hannover.

b: Wie viele Kostenzusagen „Mobilitätshilfe für gehbehinderte Menschen in der Region Hannover" wurden für Anspruchsberechtigte der Gruppe I erteilt?

c: Wie viele Kostenzusagen „Mobilitätshilfe für gehbehinderte Menschen in der Region Hannover" wurden für Anspruchsberechtigte der Gruppe II erteilt?

3) Wie viel EURO gibt die Region Hannover seit Einführung der Mobilitätshilfe 2005 bis heute aus? Bitte aufschlüsseln jeweils zum Stichtag 31.12. nach den 21. Städten und Gemeinden in der Region Hannover.

4) Wie haben sich die Anträge für Mehrbedarf seit Einführung der Mobilitätshilfe 2005 bis heute entwickelt?

5) Wie setzt sich aktuell der Beirat für Mobilitätshilfe (§ 9 Mobilitätshilfe-Richtlinien) zusammen?

6) Die Richtlinie für die Gewährung einer Mobilitätshilfe für behinderte Menschen in der Region Hannover wurde zuletzt 2015 evaluiert. Gibt es seitens des Beirat für Mobilitätshilfen Forderungen nach einer Aufstockung der Hilfegewährung (Gruppe I: bis zu 450 €/Jahr, Gruppe II: bis zu 1.500 €/Jahr)?