Förderung der ambulanten Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche

Antrag gemäß § 8 Geschäftsordnung

 

In die Sitzung des Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen und Gesundheit am 05.06.2018

In die Sitzung Jugendhilfeausschusses am 12.06.2018

In die Sitzung des Regionsausschusses am 19.06.2018

In die Sitzung der Regionsversammlung am 26.06.2018

 

Antrag:

1. Die Region Hannover fördert die Arbeit des ambulanten Hospizdienst `Aufgefangen e.V. ` in Barsinghauen mit einem zweckgebundenen Personalkostenzuschuss in Höhe von mindestens 60.000 € jährlich.

2. Der Förderzeitraum gilt zunächst für den Zeitraum von 2 Jahren.

 

Begründung:

Es handelt sich bei `Aufgefangen e.V. `  in Barsinghausen um einen besonderen Verein, der z.B. mit seinem Projekt „Fuchsbau“ Kinder ab sechs Jahren unterstützt, die einen nahen Angehörigen verloren haben.

Trauernde Kinder und Jugendliche dürfen in der Art, wie sie trauern, nicht bewertet werden. Sie benötigen Ermutigungen, ihre Trauer intensiv, ja „rücksichtslos“ auszuleben. Der ambulante Hospizdienst möchte Kinder und Jugendliche Mut machen, ihren eigenen Trauerweg zu gehen. Im „Fuchsbau“ werden Kinder und Jugendliche gestärkt, den weiteren Lebensweg beschreiten, mit ihrem geliebten Verstorbenen als inneren Begleiter.

Durch das seit dem 08.12.2015 geltende Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschlandkönnen ambulante Hospizdienste Zuschüsse für Personalkosten und auch für Sachkosten erhalten. Die Kostenübernahme von Hospiz- und Palliativberatung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 37 HPG endet mit dem Tod des Versicherten. Bisher finanziert der Hospizdienst `Aufgefangen` seine gesamte Trauerbegleitung für Hinterbliebene Kinder und Jugendliche (Fuchsbau) über Spenden.

Die Stelle einer Sozialpädagogin wird laut TVÖD SuE in der Entgeltgruppe S14 eingestuft. Hinzu kommen noch Kosten für weitere Honorarkräfte und Fortbildungen der aktuell 6 Hauptamtlichen und 92 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen in der Sterbe- und Trauerbegleitung.