Sicherung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung in der Region Hannover durch das KRH Anfrage gemäß § 9 Geschäftsordnung

Sachverhalt:

2021 stellte die vom niedersächsischen Landtag eingesetzte Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“ fest, dass die Investitionsmittel für Krankenhäuser dringend erhöht werden müssen.

Staatsrat a.D. Mattias Gruhl erläuterte in einem Vortrag am 08. Dezember 2021 in Hannover Modelle für eine bedarfsgerechte regionale Versorgungslandschaft. In regionalen Gesundheitszentren sollen die Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär im Gesundheitssystem überwunden werden.

Seit dem 01. Januar 2023 gilt das neue Niedersächsische Krankenhausgesetz [NKHG]. Die mögliche medizinische Versorgung von Patient*innen wird kategorisiert in Grund- und Regelversorgung, Schwerpunkt-Krankenhäuser und Maximalversorger.

Eine strukturell nicht auskömmliche Krankenhausfinanzierung durch das Land Niedersachsen plus nicht ausreichende Ausgleichszahlungen für die Corona-Versorgung haben schon jetzt zu einer Summe von ca. 150 Millionen € verbürgten Darlehen durch die Region Hannover für die regionseigenen Krankenhäuser geführt. Laut Berechnungen der Geschäftsführung des KRH für die Jahre 2022 bis 2026 wird ein Defizit in Höhe rund 195 Millionen Euro in Summe erwartet [siehe auch 0998 (V) AaA Antwort der Verwaltung auf die Anfrage des Regionsabgeordneten Bernward Schlossarek]; dass wäre mehr als eine Verdoppelung des schon explizit hohen Bürgschaftsbestandes (vgl. 0332 (V) IDs).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Regionspräsidenten:

  1. Wie viel Krankenhausinvestitionsförderungsmittel des Landes Niedersachsen sind in den letzten 10 Jahren in die Standorte: KRH Klinikum Agnes Karl Laatzen, KRH Klinikum Neustadt, KRH Klinikum Siloah, KRH Psychiatrie Wunstorf, KRH Klinikum Großburgwedel, KRH Klinikum Nordstadt, KRH Geriatrie Langenhagen, KRH Klinikum Lehrte, KRH Klinikum Robert Koch Gehrden und KRH Psychiatrie Langenhagen geflossen (Bitte aufschlüsseln nach den Kalenderjahren 2013 bis 2022).
  2. Wie viele bedarfsnotwendige förderungsfähige Baumaßnahmen sind in den letzten 10 Jahren für die Standorte: KRH Klinikum Agnes Karl Laatzen, KRH Klinikum Neustadt, KRH Klinikum Siloah, KRH Psychiatrie Wunstorf, KRH Klinikum Großburgwedel, KRH Klinikum Nordstadt, KRH Geriatrie Langenhagen, KRH Klinikum Lehrte, KRH Klinikum Robert Koch Gehrden und KRH Psychiatrie Langenhagen vom Land Niedersachsen nicht bewilligt worden und wie hoch sind die verweigerten Investitionsmittel? (Bitte aufschlüsseln nach den Kalenderjahren 2013 bis 2022).
  3. Der jährlich verabschiedete Krankenhausplan hat zur Aufgabe die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser in Niedersachsen zu gewährleisten. Das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung als oberste Krankenhausplanungsbehörde entwickelt den Plan unter Beteiligung des Krankenhausplanungsausschuss. Welche Vertreter*innen aus der Region Hannover (Kommunale Spitzenverbände, Verbände der gesetzlichen Krankenkassen, Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenkassen und der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft) gehören dem Krankenhausplanungsausschuss an?
  4. Wie hoch waren die Zinslasten für die Kommunalkredite (Bürgerschaftsbestände) KRH in den letzten 10 Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach den Kalenderjahren 2013 bis 2022).
  5. Wie viele Kredite zur Eigenfinanzierung des KRH wurden in den letzten 10 Jahren aufgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach den Kalenderjahren 2013 bis 2022).
  6. Wie hoch waren die Gewinne bzw. Defizite am KRH Klinikum Agnes Karl Laatzen in den letzten 10 Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach den Kalenderjahren 2013 bis 2022).
  7. Wer war Entscheidungsträger, auf welcher Sitzung, für den Neubau des KRH Klinikum Siloah?

Jessica Kaußen

Fraktionsvorsitzende