Jobcenter

Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Januar 2018 zur Beantwortung im Regionsausschuss

 

Sachverhalt:

Im Flyer „Probebeschäftigung für Langzeitarbeitslose“, Stand August 2016, wirbt das Jobcenter Region Hannover bei Unternehmen dafür, Langzeitarbeitslose zu beschäftigen und dafür umfangreiche Fördermöglichkeiten zu nutzen. Im dritten Absatz heißt es: „Diese Arbeitsverhältnisse können unter bestimmten Voraussetzungen vollständig gefördert werden. In der Probebeschäftigung kann bis zu drei Monaten ein volles Gehalt gezahlt und dem Arbeitgeber zu 100 Prozent erstattet werden.“ Unter der Zwischenüberschrift Wie hoch ist die Förderung? heißt es weiter: „Die Förderhöhe beträgt 100 Prozent des tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelts. Förderfähig sind die Lohn- und Gehaltskosten einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Hinzu kommen sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Regelungen. Die Förderung erfolgt bis zu einer Dauer von drei Monaten.“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wenn es eine 100-Prozent-Förderung gibt, wie viele Betriebe haben diese bisher wahrgenommen?

2. Wie viele Langzeitarbeitslose haben an dieser Maßnahme bisher teilgenommen?

3. Wie viele Langzeitarbeitslose sind danach dauerhaft in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigtenverhältnis mindestens zum Tariflohn übernommen worden?

4. In welchen Tätigkeitsbereichen wurden und werden die Langzeitarbeitslosen eingesetzt?

5. Gibt es auch Langzeitarbeitslose, die nur einen sehr geringen Lohn oder gar keinen Lohn erhalten haben?

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

Zum Hintergrund

Zielsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) ist es, die individuelle Beschäftigungsfähigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch Erhalt und Ausbau ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten zu fördern sowie ihre berufliche Eignung für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dazu können neben den Basisinstrumenten weitergehende Fördermöglichkeiten nach § 16 f SGB II für Langzeitarbeitslose in besonders schweren Problemlagen und jungen Menschen unter 25 Jahren mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen durch das Jobcenter eingesetzt werden.

Für diese Personengruppe sollen mit der Probebeschäftigung gemäß § 16 f SGB II sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für die Dauer von bis zu drei Monaten gefördert werden, um eine berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Durch diese besondere Förderleistung des Jobcenter Region Hannover werden die Einstellungschancen von langzeitarbeitslosen erwerbsfähiger Leistungsberechtigte mit besonders schweren Problemlagen und erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren trotz ihrer schwerwiegenden Vermittlungshemmnisse erhöht. Seitens der Arbeitgeber herrschen zum Teil große Vorbehalte, ob die individuelle Leistungsfähigkeit und Eignung grundsätzlich ausreichen, die konkreten betrieblichen Anforderungen zu erfüllen.

Hier soll die Probebeschäftigung unter anderem als Brücke dienen. Im Fokus stehen hierbei die klein- und mittelständischen Unternehmen.

Die Arbeitgeber erhalten die Möglichkeit, erwerbsfähige Leistungsbeziehende in einer angemessenen Beschäftigungszeit zu erproben. Fähigkeiten und Eignung können unter realen betrieblichen Bedingungen beobachtet und bewertet werden.

Sofern eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsaufnahme im Anschluss nicht möglich ist, werden die Gründe eruiert und durch Beratung und ggf. Weiterbildung versucht, diese kurzfristig dadurch zu kompensieren.

Sofern dies nicht möglich ist wird u.a. alternativ geprüft, ob eine öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen der sozialen Teilhabe für die Person möglich bzw. von Nutzen ist.

Der entsprechende Flyer ist der Antwort als Anlage beigefügt.

 

Beantwortung der Fragen

1. Wenn es eine 100-Prozent-Förderung gibt, wie viele Betriebe haben diese bisher wahrgenommen?

Antwort:
in Kraft treten des Förderinstruments am 01. Juni Seit 2016 wurden bis zum 31. Dezember 2017 Leistungen bei 98 Arbeitgebern erbracht.

 

2. Wie viele Langzeitarbeitslose haben an dieser Maßnahme bisher teilgenommen?

Antwort:
Seit in Kraft treten des Förderinstruments am 01. Juni 2016 wurden bis zum 31. Dezember 2017 Leistungen für 121 Arbeitnehmer bewilligt.

 

3. Wie viele Langzeitarbeitslose sind danach dauerhaft in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigtenverhältnis mindestens zum Tariflohn übernommen worden?

Antwort:
Da von einem nachhaltigen Eingliederungserfolg frühestens nach einer Beschäftigungszeit von 6 Monaten nach Förderende ausgegangen werden kann, wurden lediglich die Förderfälle mit Förderende bis zum 30. Juni 2017 berücksichtigt. Dabei handelt es sich von den 121 um 82 Beschäftigungsverhältnisse, die aktuell berücksichtigt werden können.

Von diesen 82 sind 40 nach Ende der Probebeschäftigung weiterbeschäftigt, 34 dieser Arbeitsverhältnisse bestanden auch noch nach einer Dauer von 6 Monaten nach Förderende.

Hinsichtlich der Vergütung wird bei Bewilligung geprüft, ob der Mindestlohn bzw. die tarifliche/ortsübliche Vergütung arbeitsvertraglich vereinbart wurde. Förderfälle, bei denen nach Ablauf der Förderung ein geringerer Lohn als während der Förderung gezahlt wurde, sind bisher nicht bekannt.

 

4. In welchen Tätigkeitsbereichen wurden und werden die Langzeitarbeitslosen eingesetzt?

Antwort:
Einsatzbereiche der geförderten Arbeitnehmer:

Tätigkeitsbereiche

Arbeitnehmer

Hotel- und Gaststättengewerbe

12

Bau

9

Dienstleistungen

22

Garten- und Landschaftsbau

5

Kaufm. Bereich/Verwaltung

12

gewerblich-technischer Bereich

18

Pflege/Betreuung

14

Landwirtschaft

1

IT-Dienstleistungen

9

Handel

10

Lager/Logistik/Transport

8

Verwaltung

1

 

 

5. Gibt es auch Langzeitarbeitslose, die nur einen sehr geringen Lohn oder gar keinen Lohn erhalten haben?

Antwort:
Hinsichtlich der Vergütung wird bei Bewilligung geprüft, ob der Mindestlohn bzw. die tarifliche oder ortsübliche Vergütung arbeitsvertraglich vereinbart wurde. Förderfälle, bei denen nach Ablauf der Förderung ein geringerer Lohn als während der Förderung gezahlt wurde, sind bisher nicht bekannt.