Keine Militärtransporte auf Straßen der Region Hannover in Bauträgerschaft der Region

Antrag gemäß § 8 Geschäftsordnung

 

In die Sitzung des Ausschuss für am Verkehr 18.02.2020

In die Sitzung des Regionsausschusses am 25.02.2020

In die Sitzung der Regionsversammlung am 03.03.2020

 

Antrag:

Die Regionsversammlung beschließt:

  1. Der Regionspräsident wird beauftragt, gegenüber dem Niedersächsischen Landesverwaltungsamt und der Bundeswehr als NATO-Partner umgehend ein Befahrungsverbot für Militärtechnik für alle Straßen der Region Hannover auszusprechen.
  2. Das Befahrungsverbot nach Nr.1 gilt so lange, bis abschließend vertraglich geregelt ist, dass nach dem Verursacherprinzip alle möglichen Schäden an Straßen der Region Hannover und Straßennebenanlagen durch die Befahrung mit Militärtechnik behoben werden und die Region hierfür keine Eigenleistungen erbringen muss. Hierzu hat der Regionspräsident umgehend mit den zuständigen Stellen Vertragsverhandlungen aufzunehmen.
  3. Der Regionspräsident unterrichtet die Regionsversammlung laufend über die Umsetzung der Nr.1 und 2 des Beschlusses.

 

Begründung:

Die NATO hat für 2020 das größte Militärmanöver ihrer Geschichte angekündigt. Dabei sollen auch durch Niedersachsen große Militärtransporte per Straße durchgeführt werden. Militärtransporte sind im Regelfall genehmigungspflichtige Transporte auf festgelegten Routen.
Auf Grund der territorialen Lage auf der A7 und A2 ist nicht auszuschließen, dass auch über Straßen in der Bauträgerschaft der Region Hannover Militärtransporte durchgeführt werden. Diese Straßen sind aber für derartige Transporte baulich nicht geeignet.

 

Jessica Kaußen
Fraktionsvorsitzende