Kinder von Hartz-IV-Beziehern und Geringeinkommensbeziehern bis zur Armutsschwelle werden vom Essensgeld befreit

Änderungsantrag gemäß § 8 der Geschäftsordnung zur Beschlussdrucksache 0465 (IV) BDs – Mittagsverpflegung Förderschulen

In den Regionsausschuss am 12.12.2017

In die Regionsversammlung am 19.12.2017

Änderungsantrag zu beschließen:

Kinder von Hartz-IV-Beziehern und Geringeinkommensbeziehern bis zur Armutsschwelle werden vom Essensgeld befreit.

Begründung:

Die betroffenen Eltern müssen jeden Euro umdrehen und sich die Essensgeldbeiträge vom Munde absparen. Da hilft auch nicht weiter, dass Hartz-IV-Kinder bisher nur einen Euro zahlen. Betroffen sind auch Geringverdiener, die zwar mehr haben als Hartz IV, aber zu wenig zum Leben, weil ihr Einkommen unter der Armutsschwelle liegt. Für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag im Einkommensbezugsjahr 2013 die Armutsschwelle bei 2.072 Euro monatlich (Quelle: Statistisches Bundesamt). Diese Familien gelten als arm, wenn sie mit weniger Geld als dem genannten Betrag auskommen müssen. Die Daten sind ggf. anhand aktuellerer Daten anzupassen.