Kostensenkungsaufforderungen an Hartz-IV-Bezieher/innen

Anfrage des Regionsabgeordneten Manfred Milkereit vom 07. August 2018

Vorbemerkung:

Die Hans-Böckler-Stiftung schreibt in ihrer Analyse zu den Wohnverhältnissen in Deutschland:

„Etwa 1,3 Mio. Haushalte – das entspricht 10 Prozent aller Großstadthaushalte – haben nach der Mietzahlung ein Resteinkommen unterhalb der Grundsicherungssätze nach SGB II und SGB XII.

Betroffen von der Nachmietzahlungsarmut sind zum einen Transferleistungshaushalte, deren Mieten über den Bemessungsgrenzen der Kosten der Unterkunft (KdU) liegen und die einen Teil der Mieten aus den Regelsätzen bezahlen müssen. Zum anderen sind es Geringverdiener/innen, deren Einkommen über den Einkommensgrenzen der Transferleistungssysteme liegen und deren verfügbares Einkommen durch die hohen Mietzahlungen unter das Niveau der Regelleistungen gedrückt wird. Über zwei Drittel der Haushalte, die nach der Mietzahlung nur noch über ein Resteinkommen unterhalb der Hartz-IV-Regelsätze verfügen, haben eine Mietkostenbelastung von über 40 Prozent. Diese etwa 900.000 Haushalte werden im Wortsinn durch die Miete in die Armut gedrängt.“:1

In der Region Hannover haben Hartz-IV-Bezieher/innen vor dem Hintergrund rasant steigender Mieten kaum mehr eine Chance, eine passende Bleibe zu finden.

Stark steigende Mieten sind nicht nur bei Neuvermietungen zu beobachten. Auch die Bestandsmieten ziehen an, mit der Folge, dass Menschen mit wenig Geld zunehmend gezwungen sind, ihr angestammtes Wohnumfeld verlassen zu müssen. Damit einher geht der Verlust an sozialer und oftmals gesellschaftlicher Teilhabe.

Mietpreistreibend sind dabei u.a. Wohnungskonzerne wie z.B. VONOVIA, die „Modernisierung als Geschäftsmodell “ betreiben und für ihre Wohnungen in Hannover eine Durchschnittmiete von 9 bis 10 Euro einkassieren.2

Die aktuellen Richtwerte für die angemessenen Kosten der Unterkunft (Mietobergrenzen) sind nach Auffassung der Linksfraktion mit einer Spannbreite von 327 Euro (Barsinghausen) bis 372 Euro (Hannover) für eine einzelne Person viel zu niedrig.3

 

1Wohnverhältnisse in Deutschland, Studie der Hans Böckler Stiftung, Berlin/Düsseldorf 09.2017

2Drastische Mieterhöhung schreckt Bewohner HAZ 23 Juli2018, Seite 11

3Anlage 1 zur BDs 2324/2015

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Regionspräsidenten:

1.Wie viele „Kunden“ des Jobcenter Region Hannover haben in den Kalenderjahren 2016, 2017 und im ersten Halbjahr dieses Jahres den Höchstsatz (Mietobergrenze)für die Kosten der Unterkunft bekommen? (Bitte detailliert aufschlüsseln nach Haushaltsgrößen in den Städten und Gemeinden der Region Hannover)

2.In welchem Umfang gab es in den Kalenderjahren 2016, 2017 und im ersten Halbjahr dieses Jahres von Seiten des Jobcenter Region Hannover Anhörungen von „Kunden“ aufgrund einer sogenannten Unangemessenheit von Unterkunftskosten? (Bitte detailliert aufschlüsseln nach Haushaltsgrößen in den Städten und Gemeinden der Region Hannover)

3.Zu welchen Ergebnissen haben die Kostensenkungsaufforderungen geführt?

a. Haben Vermieter nach Gesprächen mit ALG II-Leistungsempfänger/innen die Miete gesenkt und wenn ja, in wie vielen Fällen?

b. Haben die betroffenen Leistungsberechtigten stattdessen Untermieter/innen aufgenommen und wenn ja, in wie vielen Fällen?

c. Laut § 22 SGB II Satz 2 werden die Kosten der Unterkunft [KdU] in der Regel längstens für sechs Monate übernommen, wenn Sie einen angemessenen Umfang übersteigen. In wie vielen Fällen wurden nach Ablauf dieses Übergangszeitraums nur noch die von der Region Hannover festgelegten angemessenen KdU übernommen?

d. In wie vielen Fällen wurde auf eine Absenkung auf den Angemessenheitsbetrag für die Kosten der Unterkunft verzichtet und die höheren, tatsächlichen Mietkosten der bewohnten Unterkunft vollständig übernommen?

e. In wie vielen Fällen führte eine Anhörung zur Kostensenkung zu einem Wohnungswechsel (Zwangsumzug)?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Region Hannover hat als Träger der Bedarfe für Unterkunft und Heizung ein hohes Interesse an der Generierung und Auswertung von Daten, die den Verlauf und jeweiligen Abschluss von Kostensenkungsverfahren abbilden.

In Zusammenarbeit mit der gE Jobcenter Region Hannover wurde daher schon in der Vergangenheit ein Verfahren zur Erfassung dieser Daten konzipiert.

Das Verfahren sah die händische Erfassung der erforderlichen Angaben durch den zuständigen Leistungssachbearbeiter vor und eine Zusammenführung der abschließenden Daten am Ende des Kostensenkungsverfahrens an zentraler Stelle.

Aufgrund dieses sehr aufwändigen Erfassungssystems und der langen Vorbereitungszeit zur Einführung der E-Akte im Jobcenter wurde nun festgestellt, dass die Daten bisher noch nicht in gewünschter Quantität und Qualität erhoben wurden. Deshalb liegen für den von Ihnen angefragten Zeitraum  keine validen Daten vor.

Erfasst wurde die Anzahl der eingeleiteten Kostensenkungsverfahren. Der Ausgang dieser Verfahren kann aber nicht abschließend dargelegt werden.

In 2016 ergingen insgesamt 4.300 Anhörungen an Bedarfsgemeinschaften bezüglich unangemessener Unterkunftskosten. In 2017 wurden 4.400 Bedarfsgemeinschaften und in 2018 im ersten Halbjahr 2.200 Bedarfsgemeinschaften angehört.

Der Großteil (ca. 2/3) dieser Anhörungen entfiel auf Bedarfsgemeinschaften mit 1 und 2 Personen.

Eine Auswertung nach Städten und Gemeinden konnte hierzu nicht erfolgen, da durch die zum Teil sehr kleinen Ergebniswerte Rückschlüsse auf Einzelfälle möglich wären.

Die Region Hannover ist selbstverständlich bestrebt, das bestehende Erfassungssystem in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter so weiterzuentwickeln, dass mittelfristig valide und aussagekräftige inhaltliche  Auswertungen zum Kostensenkungsverfahren zur Verfügung gestellt werden können.

Durch die nunmehr abgeschlossene Einführung der E-Akte in der gE Jobcenter Region Hannover, wird zur Zeit bereits ganz konkret an der Möglichkeit  eines neuen aussagekräftigen Verfahrens zur Erfassung der Daten gearbeitet. Sobald in diesem Bereich Daten vorliegen, können diese entsprechend vorgestellt werden.