Mehr Geld für Beratungsstellen

Antrag zum Haushaltsplanentwurf 2017 gemäß § 8 der Geschäftsordnung

Teilhaushalt Nr. 19 Gleichstellung

Produkt 191119 -Gleichstellung

Beantragte Änderung:

1. Die beantragten Mehrbedarfe der Beratungsstellen in Höhe von insgesamt 74.331 €. werden bewilligt.

2. Der Gesamtbetrag der Zuschüsse an ein Frauenhaus und Beratungsstellen für Männer und Frauen wird von 632.600€ auf insgesamt 706.931 € erhöht.

Begründung:

Die Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover hat laut 0183(IV) BDs angeregt, auch den beantragten Mehrbedarfen zu entsprechen. Die Förderung von Beratungsstellen und einem Frauenhaus, insbesondere dem Projekt „Zukunft ohne Gewalt – Gewaltprävention und Gewaltschutz für geflüchtete Frauen und Mädchen ist ein gesellschaftliches Muss.