Mietobergrenzen in der Region Hannover durch juristische Instanz auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen

Änderungsantrag gemäß § 8 der Geschäftsordnung zur Vorlage 2275 (IV) BDs, „Angemessenheit von Bedarfen für die Unterkunft gemäß § 22 SGB II und § 35 SGB XII – Festsetzung neuer Angemessenheitswerte“

In den Regionsausschuss am 25.6.2019

In die Regionsversammlung am 2.7.2019

Änderungsantrag zu beschließen:

Eine juristische Instanz wie der Landesrechnungshof oder eine entsprechend spezialisierte Anwaltskanzlei überprüft die Angemessenheit der Mietobergrenzen in der Region Hannover.

Begründung:

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) bestehen erhebliche Zweifel an der Angemessenheit der von der Region Hannover erlassenen Mietobergrenzen. Das BSG in Kassel hat am 30. Januar 2019 die Berechnung der Mietobergrenzen des Kreises Segeberg für unzulässig erklärt, Quelle: BSG-Urteil vom 30.1.2019 – B14 AS 41/18 R. Das Jobcenter muss jetzt schlüssige neue Konzepte zur Berechnung der angemessenen Wohnkosten und zur Aufteilung der Vergleichsräume vorlegen. Umstritten in dem Verfahren war insbesondere die Höhe des von dem beklagten Jobcenter anzuerkennenden Bedarfs für die Unterkunft nach § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II.

Laut Richterspruch ist es nicht zulässig, wenn ein Jobcenter den gesamten Landkreis als einen Vergleichsraum ansieht und innerhalb dieses Vergleichsraums die Städte und Gemeinden in mehrere Wohnungsmarkttypen mit unterschiedlichen Angemessenheitsgrenzen für die Bruttokaltmiete (Mietobergrenzen) aufteilt. Denn für diese Aufteilung gibt es keine rechtliche Begründung. Insbesondere können durch die Bildung von Wohnungsmarkttypen die Voraussetzungen für die Bildung und die Rechtsfolgen eines Vergleichsraums nicht geändert werden. Zudem mangelt es im vorliegenden Verfahren für die einzelnen Wohnungsmarkttypen an einer sie rechtfertigenden sachlichen Herleitung.

Es ist zu prüfen, inwieweit so etwas auch in der Region Hannover vorliegt - zumal die Mietobergrenzen in der Region Hannover vor dem Hintergrund des extrem angespannten Wohnungsmarktes auch in den Umlandkommunen viel zu niedrig sind.