Neufassung der Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten (Baukostenförderung)

Änderungsantrag gemäß § 8 (3) der Geschäftsordnung zur BDs Nr. 1359(IV)

 

In die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.09.2018

In die Sitzung der Regionsausschusses am 18.09.2018

In die Sitzung der Regionsversammlung am 25.09.2018

 

Antrag:

Der in dem Änderungsentwurf der Richtlinie [Anlage 1 zur BDs 1359(IV)] in den Abschnitten C: Ergänzende Förderung zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und  Abschnitt D: Ergänzende Förderung zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt genannten Absätze 3. werden ersatzlos gestrichen.

 

Begründung:

Laut Beschlussdrucksache Nr.1359 (IV)BDs soll durch die Anpassung der Förderrichtlinie, insbesondere bei der Förderhöhe, verstärkte Anreize für den Ausbau der Kindertagesbetreuung gesetzt werden.

Da das Land Niedersachsen die Neuschaffung von Kindergartenplätzen Ü 3 nicht fördert, werden durch die  Neufassung der Richtlinie Ü3-Plätze bis zu 2.500 € durch die Region Hannover gefördert.

Die aktuellen Planungszahlen in der BDs 1359(IV) zeigen deutliche Fehlbedarfe bei den Angeboten der Kindertagesbetreuung.

Aus diesem Grund lehnt DIE LINKE eine Kappungsgrenze von 95% bei den berücksichtigungsfähigen Baukosten ab.