RegioBus GmbH

Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 12. Juni 2018 zur Beantwortung in der Regionsversammlung

 

Sachverhalt:

Im Verkehrsausschuss am 17. Mai 2018 sagte Verkehrsdezernent Ulf-Birger Franz, dass die RegioBus GmbH eine Anwaltskanzlei beauftragt habe, um die Ausschreibungen und Vergaben im Unternehmen zu prüfen. Anlass war eine Berichterstattung in der Neuen Presse am selben Tag. In dem Bericht war von einer Beauftragung einer Sicherheitsfirma die Rede, die der Gesamtbetriebsleiter der RegioBus, Ingo Schmidt, zu verantworten habe. Weiter wurde berichtet, dass Herr Schmidt einen ehemaligen Mitarbeiter der Sicherheitsfirma zum stellvertretenden Betriebsleiter auf dem Betriebshof Eldagsen machen wollte. Der Betriebsrat soll die Stellenbesetzung wegen des Verdachts der Vetternwirtschaft gestoppt haben.

 

Vor diesem Hintergrund fragt die Linksfraktion die Verwaltung:

Vorbemerkung:

Zur Beantwortung der vorliegenden Fragen war die Regionsverwaltung aufInformationen der regiobus Hannover GmbH angewiesen. Insofern basieren diefolgenden Antworten auf diesen zur Verfügunggestellten Informationen.

 

1. In welchem Zeitraum hat die Anwaltskanzlei die Vergaben und Ausschreibungen

geprüft?

Die Überprüfung fand in der Zeit 02/18 bis 04/18 statt.

 

2. Wie ist die Überprüfung abgelaufen?

Der Kanzlei wurden durch die regiobus umfangreiche Unterlagen zu Vergabevorgängen aus der Zeit bis einschließlich 2017  zur Verfügung gestellt. Sodann wurden mit den betroffenen Fachbereichen von besonderem Interesse wie z.B.  Zentrale Dienste, Technik/Werkstätten/Betriebshöfe, IT, Verkehrsplanung, Unternehmenskommunikation  vertiefende Interviews geführt, aus denen die Kanzlei Erkenntnisse zu den Vergabevorgängen erlangen konnte. Es folgte eine Überprüfung der eingereichten Vorgänge auf Vergabekonformität sowie eine Bewertung etwaiger fortwirkender Risiken aus offenkundig gewordenen oder möglichen Verstößen gegen das Vergaberecht. Ferner wurden Handlungsempfehlungen für die Zukunft ausgesprochen.

 

3. Wurden alle Ausschreibungen/Vergaben überprüft, oder wurde nur stichprobenartig geprüft?

Es wurden im Wesentlichen Vorgänge untersucht, die wegen der Regelmäßigkeit ihrer Art oder aus finanziellen Gründen besondere Bedeutung haben. Das zentrale Ziel war dabei die Erlangung von Handlungssicherheit für die Zukunft. Die untersuchten Vorgänge stellen einen repräsentativen Querschnitt der Vergabetätigkeit der regiobus dar.

 

4. Falls die Überprüfung stichprobenartig geschah, wie war das Auswahlverfahren?

Die Prüfung wurde auf Basis der Ergebnisse der Interviews in Absprache mit der Geschäftsführung und mit dem Ziel bestmöglicher Transparenz durchgeführt. In  einzelnen Fällen wurde die Prüfung auch ausgeweitet oder vertieft.

 

5. Welche Ergebnisse hat die Überprüfung der Anwaltskanzlei zu Tage gefördert?

Von zunächst aufgegriffenen 50 Vorgängen wurden 41 näher geprüft und durch die Kanzlei bewertet. Die Bewertung erfolgte nach einem Ampelsystem, mit dem Ergebnis, dass 15 Vorgänge mit grün (im Wesentlichen kein Handlungsbedarf) bewertet werden konnten, 17 Vorgänge wurden mit gelb (Handlungsbedarf) und 9 Vorgänge mit rot (gesteigerter Handlungsbedarf) bewertet.

 

6. Ist schon absehbar, welche Konsequenzen die Überprüfungen haben werden?

Zu den rot bewerteten Beschaffungsvorgängen wurden durch die Geschäftsführung auf Basis der Handlungsempfehlungen der Kanzlei kurz- und mittelfristig umsetzbare Maßnahmen beschlossen und teilweise bereits durchgeführt. Weitere Handlungsbedarfe werden zeitgerecht aufgegriffen.

 

7. Ist ein wirtschaftlicher Schaden durch fehlerhafte Ausschreibungen/Vergaben entstanden?

Abgesehen von Aufwand und Kosten der rechtlichen Prüfung ist der regiobus im Zusammenhang mit den geprüften Vorgängen kein bisher absehbarer wirtschaftlicher Schaden entstanden.

 

8. Falls ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, wie hoch ist der Schaden, bzw. wer trägt die Verantwortung dafür?

Siehe 7).

 

9. Wer hat die Beauftragung der Sicherheitsfirma der Anwaltskanzlei zur Überprüfung

vorgelegt?

Die Überprüfung der Beauftragung der Sicherheitsfirma erfolgte auf Veranlassung der Geschäftsführung durch die Rechtsabteilung der regiobus.

 

10. Wie beurteilt die Geschäftsführung der RegioBus GmbH die Beauftragung der Sicherheitsfirma?

Die Geschäftsführung folgt in ihrem Urteil der Stellungnahme der beauftragten Kanzlei. Die Auftragsvergabe an die Sicherheitsfirma ist als vergaberechtlich relevant mit gesteigertem Handlungsbedarf identifiziert worden. Entsprechende Maßnahmen zur vergaberechtlichen Heilung wurden bereits aufgegriffen und soweit möglich umgesetzt. Der verbleibende „böse Schein“ ist als Compliance-Thema identifiziert, dieses wird ebenfalls zielgerichtet bearbeitet.

 

11. Die RegioBus hat eingeräumt, dass sich ein ehemaliger Mitarbeiter der Sicherheitsfirma als stellvertretender Betriebsleiter in Eldagsen beworben hat. Wie kam es zu dieser Bewerbung?

Bei der Bewerbung handelte es sich um eine Initiativbewerbung durch den ehemaligen Mitarbeiter der Sicherheitsfirma auf die zuvor intern ausgeschriebene Stelle.

 

12. Hat der Betriebsrat sein Veto gegen die Einstellung dieses Mannes eingelegt bzw. frühzeitig signalisiert, dass es seitens des Betriebsrats keine Zustimmung zu dieser Entscheidung geben wird?

Der Betriebsrat war an dem Auswahlverfahren  beteiligt und hat gegenüber der Geschäftsführung im Auswahlverfahren keine Bedenken erhoben.  Die Auswahlentscheidung unterblieb nicht auf Initiative oder Veto des Betriebsrates, sondern auf Beschluss der Geschäftsführung, das Stellenbesetzungsverfahren wegen der anstehenden Standortplanung  auszusetzen.

 

13. Laut Medienberichten war der Betriebsleiter Teilhaber an einem Subunternehmer, den er selbst zur RegioBus geholt hat. Nun steht die RegioBus wieder in den Schlagzeilen, weil der Gesamtbetriebsleiter wieder in den Verdacht der Vetternwirtschaft geraten ist. Inwieweit ist das Vertrauen in den leitenden Angestellten noch vorhanden?

Aktuell bestehen keine konkreten Verdachtsmomente hinsichtlich eines möglichen korrupten oder sonst wie arbeitsrechtlich relevanten Verhaltens, welches die Voraussetzungen einer Kündigung oder Suspendierung zur Folge hätte. Im Hinblick auf den verbleibenden „bösen Schein“  kann auf die Antwort zu 10) verwiesen werden.

 

14. In der Vergangenheit hat es bereits eine Reihe von Kündigungen und Suspendierungen auch von Führungspersonal bei der RegioBus gegeben. Warum hält die Geschäftsführung noch an dem Gesamtbetriebsleiter fest?

Siehe 13).