Rekultivierung der Kali-Rückstandshalde in Ronnenberg

Antwort auf Anfrage gemäß § 9 Geschäftsordnung

Vorbemerkung:

Nach Einstellung des Bergbaus im Kalibergwerk Albert in Ronnenberg blieben 6,5 Millionen Tonnen als Altlast auf einer Halde zurück. Zwei Drittel des Haldenmaterials wurden bis 2004 abgetragen und in die Schachtanlage Asse eingebracht. Zurück blieb ein Haldenstumpf mit einer Masse von 3 Millionen Tonnen.

Nun möchte die Firma Menke Umwelt Service Ronnenberg GmbH & Co. KG, eine Tochterfirma der Hermann Wegener Unternehmensgruppe, den Haldenstumpf mit Bauschutt und Boden ummanteln und begrünen.

Die Ummantelung soll die umweltgefährdende Salzfracht, die bei jedem Regenguss ausgewaschen wird und in die Fösse gelangt, mindern.

410 Mitstreiterinnen und Mitstreiter der Bürgerinitiative „Bauschuttdeponie – Nein Danke! 1 wehren sich dagegen, dass unter dem Deckmantel der Rekultivierung des Kaliberges ein „Deponiebetrieb“ für nicht mehr verwehrt- und recycle baren Bauschutt den Bürger*innen vor die Nase gesetzt wird.

Schon 2014 stellte Dr. Ralf Krupp (Mitglied im Wiss. Beirat des BUND LV Niedersachsen) beim Forum „Nachhaltige Entsorgung mineralische Abfälle“ 2 fest:

Eine Abdeckung von Kalihalden ist sinnlos, denn:

  • Abdeckung ist nicht beständig.
  • Vergrößert Abfallvolumen
  • Verhindert stoffliches Recycling des Salzes
  • Verlängert die Versalzungsproblematik
  • Löst keines der Abfallprobleme
  • Ist de facto Abfallbeseitigung unter Umgehung abfallrechtlicher Bestimmungen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Regionspräsidenten:

1) Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie [LBEG] führt bei abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 31 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG) 3 für Deponien ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und UVP (Planfeststellungsverfahren, Förmliche Verfahren) durch. Dazu gehören auch Stellungsnahmen von betroffenen Gemeinden und Landkreisen. Wie ist der Stand der Beteiligung der Region Hannover am Planstellungsverfahren Rekultivierung der Kali-Rückstandshalde in Ronnenberg?

Antwort der Verwaltung:

Maßgeblich für das Antragsverfahren ist nicht das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sondern die Vorschriften des Bundesberggesetz (BBergG).

Durchgeführt wurde im Rahmen des notwendigen Planfesstellungsverfahrens eine Antragskonferenz, auf der die vorläufigen Untersuchungsbereiche für den UVP-Bericht vorgestellt wurden. Des Weiteren gab es ein Fachgespräch zu wasserwirtschaftlichen Belangen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.

2) Welche Umweltbelastungen sind während und nach der Abdeckung der Halde des ehemaligen Kalibergwerkes Hansa in Empelde aufgetreten?

Antwort der Verwaltung:

Die Einleitstelle in die Fösse, in die das Haldenwasser des ehemaligen Kalibergwerks Empelde eingeleitet wird, wird seit mindestens 1995 auf den Schadstoffparameter CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf) untersucht, seit 2006 auch auf die Fischeigiftigkeit (GEi). Die Untersuchungsergebnisse werden seit 2006 in das Abwasserkataster Niedersachsen (AKN) eingepflegt. Der CSB-Überwachungswert wurde in den letzten 5 Jahren nicht überschritten, die Fischeigiftigkeit ein einziges Mal.

Der Region Hannover liegen ansonsten keine Informationen zu Umweltbelastungen vor, die möglicherweise während und nach der Abdeckung der Halde des ehemaligen Kalibergwerkes Hansa in Empelde aufgetreten sind.

3) Welche Umweltbelastungen sind während und nach der Abdeckung der Halde in Ronnenberg zu erwarten?

Antwort der Verwaltung:

Um in dieser Frage zu einer Abschätzung zu kommen müsste im weiteren Verfahren zunächst der Ist-Zustand erfasst werden. Im derzeitigen Planungsstand lassen sich zukünftige Auswirkungen nicht abschätzen.

4) Welche Garantien gibt es, dass nicht stark kontaminierter Bauschutt (u.a. mit erhöhten Mengen von Blei, Cadmium, PAK und PCB), auf der Salzhalde abgelagert wird?

Antwort der Verwaltung:

In der Planfeststellung sind die Überwachungsauflagen zu regeln.

5) Welche Alternativen gibt es zur Abdeckung der Halde mit Bauschutt?

a) Wie kann man auch ohne Haldenabdeckung eine kontinuierliche Versalzung von Böden und Fließgewässern durch aufgetürmte Kalibergbauabfällen unterbinden?

Antwort der Verwaltung:

Die Beantwortung dieser Frage liegt im Zuständigkeitsbereich der Bergbehörde (LBEG). Die Regionsverwaltung kann hierzu keine Angaben machen.

b) Warum gab es nach dem Absaufen der Schachtanlage Asse keinen Versatz der noch vorhandenen 3 Millionen Tonnen Kalibergbauabfälle in einem anderen Steinsalzbergwerk?

Antwort der Verwaltung:

Die Beantwortung dieser Frage liegt im Zuständigkeitsbereich der Bergbehörde (LBEG). Die Regionsverwaltung kann hierzu keine Angaben machen.

6) Wie hoch schätzt die Region Hannover mögliche gesundheitliche Belastungen durch Verwehungen durch kontaminierte Bauschutt-Stäube

a) für die Anlieger der unmittelbar an den Berg angrenzenden Siedlungsbereiche ein?

Antwort der Verwaltung:

In der Planfeststellung sind die Ablagerungsbedingungen sowie der Arbeits- und Anwohnerschutz zu regeln. Beim derzeitigen Verfahrensstand kann die Frage von der Region Hannover nicht beantwortet werden.

b) für angebaute landwirtschaftlichen Produkten in der Ronneberger Feldmark?

Antwort der Verwaltung:

In der Planfeststellung sind die Ablagerungsbedingungen sowie der Arbeits- und Anwohnerschutz zu regeln. Beim derzeitigen Verfahrensstand kann die Frage von der Region Hannover nicht beantwortet werden.

7) Bei einer Ummantelung des Kaliberges werden LKW An- und Abfahrten und eine Planierung des angelieferten Bauschutt- und Bodenmaterials einen extremen Lärmpegel erzeugen.

Welche finanziellen Belastungen entstehen der Region Hannover durch eine dann notwendige Errichtung von Lärmschutzbauwerken?

Antwort der Verwaltung:

Die finanziellen Aufwendungen sind ausschließlich vom Antragsteller zu tragen. Die notwendigen Schutzmaßnahmen sind im Antrag darzustellen.

1 https://ronnenberger-gegen-deponie.de/

2 http://region-hannover.bund.net/fileadmin/bundgruppen/bcmshannover/bergbaufolgen/Vortrag_Krupp_2014/08_Krupp-Sicht_der_Umweltverbnde.pdf

3 https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__31.html