Sozialticket auf Geringeinkommensbezieher bis zur Armutsschwelle ausweiten
Antrag zum Haushaltsplanentwurf 2018 gemäß § 8 Geschäftsordnung
In die Sitzung des Regionsausschusses am 12.12.2017
In die Sitzung der Regionsversammlung am 19.12.2017
THH 86-Verkehr
Produkt 865475 – Steuerung Verkehrsverbund –
Nr. 19 Transferaufwendungen
Beantragte Änderung:
- Das GVH TagesEinzelTicket S und die GVH MobilCard S sollen auf Geringeinkommensbezieher bis zur Armutsschwelle ausgeweitet werden.
- Die GVH MobilCard S soll zukünftig zum Hartz - IV - Regelsatz für Mobilität in Höhe von 25,77 € angeboten werden und in allen vier Tarifzonen gültig sein.
(Bisher kostet die GVH MobilCard S zwischen 35,10 € für eine Zone und 62,30 € für vier Zonen. ) - Zur Umsetzung der beiden Maßnahmen wird das hierfür erforderliche Finanzvolumen von 4.612.752 Mio. € *im Haushalt 2018 eingestellt.
Berechnungsgrundlage:
* 41.200 Fahrgäste* 9,33 € (Preisdifferenz zw. Preis MobilCard S für eine Zone und Hartz – IV – Regelsatz)*12 Monate
Begründung:
DIE LINKE. will den Menschen in der Region Hannover das Grundrecht auf Mobilität ermöglichen.
Die Menschen in der Region Hannover brauchen ein Sozialticket, welches seinen Namen verdient.
Arbeitslose sollen mehr und auch Geringverdiener sollen von dem Sozialticket profitieren.
Die Armutsschwelle für einen allein lebenden Bundesbürger liegt laut statistischem Amt der Europäischen Union, Eurostat, derzeit bei 1.033 € im Monat.
Die GVH MobilCard S muss in Hannover und im Umland, unabhängig von Tarifzonen gelten, damit alle 147.000 Anspruchsberechtigten in der Region Hannover zukünftig mit Bussen und Bahnen fahren können.