Trauerbegleitung durch Hospizdienst `Aufgefangen e.V.`

Antrag zum Haushaltsplanentwurf 2018 gemäß § 8 Geschäftsordnung

In die Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 30.11.2017

In die Sitzung des Ausschuss für Verwaltungsreform, Finanzen, Personal und Organisation am 07.12.2017

In die Sitzung des Regionsausschusses am 12.12.2017

In die Sitzung der Regionsversammlung am 19.12.2017

Teilhaushalt Nr. 51 Jugend

Produkt 513675 Familien- und Erziehungsberatungsstellen

Beantragte Änderung:

  1. Die Region fördert eine hauptamtliche Vollzeitstelle sowie weitere Honorarkräfte in der Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche für den Hospizdienst `Aufgefangen e.V.`

2.   Es wird eine Zuwendung in Höhe 60.000 € bewilligt.

Begründung:

Zu 1:. Durch das seit dem 08.12.2015 geltende Hospiz- und Ambulanzgesetz können ambulante Hospizdienste Zuschüsse für Personalkosten und auch für Sachkosten erhalten. Bisher finanziert der Hospizdienst `Aufgefangen` seine gesamte Trauerbegleitung über Spenden. Es handelt sich  bei `Aufgefangen` über einen besonderen Verein, der Kinder- und Jugendliche in der Trauerbegleitung ambulant betreut.

Zu 2: Die Stelle einer Sozialpädagogin wird laut TVÖD SuE in der Entgeltgruppe S14 eingestuft. Hinzu kommen noch die Kosten für weitere Honorarkräfte.