Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche

Antrag gemäß § 8 Geschäftsordnung

Antrag

1.Die Region Hannover fördert die Arbeit des ambulanten Hospizdienst `Aufgefangen e.V. ` in Barsinghauen mit einem zweckgebundenen Personalkostenzuschuss in Höhe von mindestens 80.000 € jährlich.

2. Der Förderzeitraum gilt zunächst für den Zeitraum von 2 Jahren.

 

Begründung:

Es handelt sich bei `Aufgefangen e.V. `  in Barsinghausen um einen besonderen Verein, der z.B. mit seinem Projekt „Fuchsbau“ Kinder ab sechs Jahren unterstützt, die einen nahen Angehörigen verloren haben.

Trauernde Kinder und Jugendliche dürfen in der Art, wie sie trauern, nicht bewertet werden. Sie benötigen Ermutigungen, ihre Trauer intensiv, ja „rücksichtslos“ auszuleben. Der ambulante Hospizdienst möchte Kinder und Jugendliche Mut machen, ihren eigenen Trauerweg zu gehen. Im „Fuchsbau“ werden Kinder und Jugendliche gestärkt, den weiteren Lebensweg beschreiten, mit ihrem geliebten Verstorbenen als inneren Begleiter.

Durch das seit dem 08.12.2015 geltende Hospiz- und Ambulanzgesetz können ambulante Hospizdienste Zuschüsse für Personalkosten und auch für Sachkosten erhalten. Bisher finanziert der Hospizdienst `Aufgefangen` seine gesamte Trauerbegleitung über Spenden.

Die Stelle einer Sozialpädagogin wird laut TVÖD SuE in der Entgeltgruppe S14 eingestuft. Hinzu kommen noch Kosten für weitere Honorarkräfte und Fortbildungen der aktuell 6 Hauptamtlichen und 92 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen in der Sterbe- und Trauerbegleitung.