GVH SparCard

Änderungsantrag gemäß § 8 (3) der Geschäftsordnung zum Antrag Nr. 1029(IV)Ant von Bündnis90/DIE GRÜNEN

 

In die Sitzung des Verkehrsausschuss am 25. Januar 2018

In die Sitzung des Regionsausschusses am 30. Januar 2018

In die Sitzung der Regionsversammlung am 06. März 2018

 

Änderungsantrag

Der Kreis der Nutzungsberechtigten für die GVH SparCard (15,00 € für alle Zonen) wird auf alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahr ausgeweitet.

 

Begründung:

Das Fahrscheinangebot der kostengünstigen GVH SparCard muss alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 27* Jahre einschließen.

*Altersgrenze nach Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG)