Windkraft mit Augenmaß – Den Bürgern und Bürgerinnen im Umland mit Abstand entgegen kommen

Gruppe LINKE & PIRATEN und GFW

Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN und der Gemeinschaft Freier Wähler zur Vorlage 3348 (III) BDs - Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) Region Hannover 2016 Beschluss über die in den Beteiligungsverfahren und den Erörterungen vorgebrachten Anregungen und Bedenken und über die geänderte Fassung des Entwurfs (Stand 30.08.2016) als Satzung

Änderungsantrag gemäß § 8 der Geschäftsordnung

In den Ausschuss für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Europaangelegenheiten am 15.09.2016 | In die Sitzung des Regionsausschusses am 20.09.2016 | In die Sitzung der Regionsversammlung am 27.09.2016

 

Die Regionsversammlung möge beschließen:

1. Die Abstände von Windkraftanlagen zu geschlossenen Siedlungen und zu Einzelwohngebäuden betragen mindestens das 10-fache der Nabenhöhe (10H-Regel). Dies gilt für alle noch verhandelbaren Standorte der Region, insbesondere für Burgdorf und Schulenburg (Leine). Es wird damit der Tatsache Rechnung getragen, dass höhere Anlagen auch eine weiterreichende Lärmemission haben und damit die TA-Lärm in allen Fällen eingehalten wird. (s. Länderöffnungsklausel)

2.   Die Vorrangflächen für Hochwasserschutz in Burgdorf werden als Standorte für Windkraftanlagen genutzt. Dafür wird auf wohnsiedlungsnahe Standorte verzichtet. Desgleichen wird im Gegenzug für die 10H-Regel eine Potentialfläche zwischen Oerie und Schliekum welche im RROP2005 vorgesehen war und keine Abstandsprobleme zu Wohnsiedlungen hatte, wieder aufgenommen.

3.    Am Standort Leveste sowie im Bereich zwischen Degersen und Redderse wird eine dauerhafte Höhenbeschränkung auf 100 Meter für Windkraftanlagen eingehalten

4.   Die Anzahl der Windkraftanlagen im Umland wird zugunsten von Stromspeicheranlagen, z.B. Power-to-Gas-Anlagen, kleiner gehalten, da der Ausbau nur im kapazitätsmäßig dazu passenden Verhältnis erfolgen darf.

5.   Die Regionsversammlung empfiehlt die Erstellung eines separaten Antrags an die zuständige Stelle beim Bund zur Prüfung, wo in der Region Hannover Stromspeicheranlagen installiert werden können.

 

Begründung:

Zu1.) Windkraftanlagen, insbesondere solche mit Höhen über 90 m Nabenhöhe müssen einen optisch verträglichen Abstand zur Wohnbebauung einhalten. In Bayern wird die 10H – Regel als Abstand eingehalten. Dies zum Schutz der Bürger vor Lärm (Brummen, Infraschall), Schatten und Optik. Zumal nicht einzusehen ist, dass ausgerechnet die Bürger in Bayern, für welche wir in der Region zum großen Teil den Windstrom erzeugen, besser vor den Folgen der Windkraft geschützt werden als wir.

Zu 2.) Windkraftanlagen auf und in Wasserflächen sind in Bau und Betrieb hinlänglich erprobt. In Burgdorf wäre die Installation von Windkraftanlagen, in den als Vorrangflächen Hochwasserschutz ausgewiesenen Gebieten, zum einen technisch möglich und zum anderen eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger, weil der Abstand zur Wohnbebauung groß genug wäre. In Schulenburg war der Windpark zwischen Oerie und Schliekum in das Raumordnungsprogramm nach allen erforderlichen Prüfungen aufgenommen worden. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen (welche für den gesamten Windpark westlich von Schulenburg ebenfalls gelten) war dieser Windpark dann in der aktuellen Fassung wieder gestrichen. Die Prüfung der Nutzbarkeit von Hochwassergebieten ist bislang unterblieben. Diese Gebiete könnten aber viele Kommunen, die von Windkraftanlagen betroffen sind, entlasten und vor einer Verspargelung der Landschaft direkt vor der Haustür bewahren.

Zu 3.) Ein Repowering des Windparks in Leveste mit höheren Windkraftanlagen kann aus der Sicht von Fachleuten den Stromertrag nicht nachhaltig erhöhen. Diese Maßnahme wäre mithin nur teuer und zudem nahezu ergebnislos. Gleichzeitig brächte sie unnötige Nachteile, wie die erhöhte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der optisch bedrängenden Wirkung sowie eine weitere Immobilienwertminderung mit sich. Die Levester Bürgerinnen und Bürger leiden bereits seit 2005 unter Lärmimmissionen, Infraschall, Schattenwurf, Lichtimmissionen, Eisabfall und Eisabwurf durch die dortigen Windkraftanlagen. Ein Repowering würde die Lebensqualität der Levester nochmals erheblich herabsetzen. 

Zu 4.) Bekanntlich ist der Stromertrag im Schnitt deutlich niedriger als die installierte Nennleistung und ist in erheblichem Maße wetterbedingten Schwankungen unterworfen, so das weder eine durchgängige Versorgung noch die Abnahme der Spitzenleistungen gewährleistet ist. Dieses Phänomen wird in idealer Weise nicht mit Masse an Windkraftanlagen erschlagen, sondern mit Speicherkapazität ausgeglichen. Besonders reizvoll erscheinen hier die sogenannten Power-to-Gas*-Anlagen, die aus der gewonnenen Energie ein Wasserstoffgas erzeugen, welches hocheffizient zur unmittelbaren Verwandlung in Strom in der nächsten Generation von Kraftfahrzeugen (Brennstoffzellen) genutzt werden kann oder aber zusammen mit CO2 in ein Brenngas, auch Windgas umgewandelt wird, das sich sowohl als Heizkraftstoff als auch zur Wiederverstromung eignet.

Zu 5.)  Speicheranlagen für den volatilen Windstrom werden bis dato weder angemessen gefördert noch gibt es Pläne, wo diese platziert werden können. Dies ist für den weiteren Ausbau der regenerativen Energieerzeugung  jedoch unerlässlich. Der Bund muss hier seine Hausaufgaben machen, um seinen Bürger_innen in ihren berechtigten Begehren entgegen zu kommen.

 

 * Als Power-to-Gas (kurz PtG oder P2G, deutsch etwa: „Elektrische Energie zu Gas“) wird  ein chemischer Prozess bezeichnet, in dem mittels Wasserelektrolyse zunächst Wasserstoff und  mit teilweise nachgeschalteter Methanisierung unter Einsatz von Ökostrom ein Brenngas hergestellt wird. Da es aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, wird das so erzeugte Synthesegas bisweilen auch als EE-Gas bezeichnet. Je nach Art der eingesetzten erneuerbaren Energie wird das Gas auch Windgas, Solargas oder ähnlich genannt; je nach chemischer Zusammensetzung des  Gases handelt es sich bei diesem „Gas“ um „Methan“ oder „Wasserstoff“. Praktisch  ist, dass sich dieses Gas sowohl als Heizkraftstoff als auch zur (wieder-) Verstromung eignet.