WohnBauPrämie

Änderungsantrag gemäß § 8 (3) der Geschäftsordnung zur BDs Nr. 1616(IV) Förderung der neuen Wohnungen im Rahmen der WohnBauInitiative der Region Hannover (WohnBauPrämie)

 

In die Sitzung des Ausschuss für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Europaangelegenheiten am 30.10.2018

In die Sitzung des Ausschusses für Verwaltungsreform, Finanzen, Personal und Organisation am 30.10.2018

In den Regionsausschuss am 06.11.2018

In die Regionsversammlung am 13.11.2018

 

Änderungsantrag:

Zu Punkt 1:

Der Satz 2 : „Die Förderung ist – vorbehaltlich der der Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen – auf die Jahre 2019 bis 2021 begrenzt“ wird ersetzt durch: : „Die Förderung ist – vorbehaltlich der der Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen – auf die Jahre 2019 bis 2025 begrenzt

Zu Punkt 2:

Der Satz 1: „AlsGrundlage der Förderung werden für eine Wohnung im Ein- oder Zweifamilienhaus 1.500 €, für eine Wohnung im Mehrfamilienhaus 5.500 € und zusätzlich für eine neue sozial geförderte Wohnung 3.000 € gezahlt“ wird ersetzt durch: „AlsGrundlage der Förderung werden für eine Wohnung im Mehrfamilienhaus 11.000 € und zusätzlich für eine neue sozial geförderte Wohnung 6.000 € gezahlt“

 

Begründung:

Der Gesamtbedarf für Wohnungen in der Region Hannover liegt laut dem Sachstand WoBI bei 28.300 Wohnungen. Insbesondere fehlen Wohnungen für Haushalte im unteren Einkommensbereich, also für rund 40 Prozent der Bevölkerung.

Aus diesem Grund muss die Wohnbauprämie für 7 Jahre, von 2019 bis einschließlich 2025 an die Städte und Gemeinden der Region Hannover ausgezahlt werden, um die schon jetzt vorhandene Wohnbaulücke nicht größer werden zu lassen.

Mit einer Verdoppelung der Fördersummen von Wohnungen im Mehrfamilienhaus und für Belegrechtswohnungen können bis 2025 die benötigten 28.300 Wohneinheiten geschaffen werden.

In vielen Kommunen der Region Hannover werden in Neubaugebieten nur Ein- und Zweifamilienhäuser errichtet. Dem daraus folgenden Mangel an Baugrundstücken kann begegnet werden, in dem nur noch Geschosswohnungsbau gefördert wird.