Wer soll den Sozialpass erhalten?

Der Berechtigtenkreis soll nach Vorstellung der LINKEN wie folgt gestaltet werden:

  • Personen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhalten
  • Personen, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen
  • Personen, die den Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetz beziehen
  • Personen, die in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder in einer stationären Eingliederungseinrichtung wohnen und lediglich einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach SGB XII erhalten
  • Personen, die Leistungen nach SGB XII erhalten (Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Personen, die Leistungen nach SGB VIII erhalten
  • Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten

Geringverdiener, deren monatliches Einkommen unterhalb der von der Europäischen Union festgelegten Armutsgrenze liegt, derzeit wären das 781 Euro
EmpfängerInnen von Transferleistungen kann dieser nach unseren Vorstellungen ohne Antrag zugeschickt werden. Für die Geringverdiener wird man ein möglichst unbürokratisches und bürgerfreundliches Antragsverfahren erarbeiten müssen, um Berechtigte nicht durch komplizierte Antragsverfahren abzuschrecken.