Gemauschel bei der Erstellung der Personalkostenrichtlinie? Regionspräsident Krach nebelt sich ein

Unsere Regionsfraktion streitet vor dem Verwaltungsgericht um die angemessene Personalausstattung der kleinen Fraktion und Gruppen in der Regionsversammlung. Die Akteneinsicht zu diesem Vorgang wirft dabei die Frage auf, ob die Regionsverwaltung bei der Erstellung der neuen Personalkostenrichtlinie ihre rechtlich geregelte Neutralitätspflicht verletzt hat.

Dazu unsere Fraktionsvorsitzende Jessica Kaussen:

„Sollte sich die Verdacht erhärten, dass CDU, SPD und Grüne in der Regionsversammlung in Hinterzimmern und unter Umgehung der zuständigen demokratischen Gremien ihren Einfluss beim früheren Regionspräsidenten genutzt haben, um Steuergelder in Richtung ihrer Fraktionen zu kanalisieren, werden wir auch die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens prüfen lassen.“

Hintergrund: Durch die im Oktober 2021 beschlossene Personalkostenrichtlinie haben  insbesondere  CDU und SPD in der Regionsversammlung, trotz des Verlustes von Abgeordnetensitzen, zusätzliche Personalstellen in ihren Fraktionen geschaffen. Stellen bei den kleineren Fraktionen und Gruppen wurden dafür abgebaut. Um Licht in die Frage zu bringen, ob dabei auch die Neutralitätspflicht der Verwaltung verletzt wurde, hat unsere Fraktion die hier dokumentierte Anfrage gestellt. Deren Beantwortung durch die Verwaltung darf als die Perfektionierung der Nebelkerze in der Kommunalpolitik bezeichnet werden:

Anfrage zum Entstehungsprozess der Personalkostenrichtlinie Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 21. Februar 2022 Organisationseinheit: Regionspräsident Datum 22.02.2022

Sachverhalt Vor dem Hintergrund der erfolgten Einsicht in die Akte zur BDs 4732 (IV) Personalkostenrichtlinie und der dazugehörenden Anlage 2 stellt die Fraktion DIE LINKE folgende Anfrage an die Regionsverwaltung:

1. Welcher Personenkreis hat an dem Gespräch vom 5.10.2021 15.00 bis 16.00 Uhr, zu dem aus dem Büro des Regionspräsidenten per Mail vom 30.9.2021 eingeladen wurde, teilgenommen?

2. Wenn Mitarbeiter*innen der Regionsverwaltung an dem Gespräch teilgenommen haben: Warum wurde das Gespräch nicht protokolliert, obwohl die Tatsache, dass das Gespräch stattgefunden hat, ausdrücklich im Aktenstand der BDs dokumentiert ist?

3. Gab es im Vorfeld der Beschlussfassung zur genannten BDs 4732 (IV) weitere Gespräche oder sonstigen Kontaktaustausch (Mail, Telefon, persönliches Gespräch) zwischen Vertreter*innen der Verwaltung (Mitarbeiter*innen und/oder Hauptverwaltungsbeamte) und Teilen der Fraktionen der CDU, SPD oder den Grünen, die Einfluss auf die Entstehung der BDs hatten?

 4. Kann sich die Verwaltung erklären, warum die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Frau Evrim Camuz, in ihrer Mail vom 30.9.2021 an Hauke Jagau davon spricht, dass sie den Entwurf der Personalkostenrichtline bereits am 23.9.2021 erhalten hatte, obwohl ausweislich der Akte die Gremienbetreuung die Fraktions- und Gruppengeschäftsstellen erst mit den Mails vom 27. bzw. 29.9.2021 die entsprechenden Entwürfe der BDs 4732 samt Anlage 2 übermittelt hatte?

5. Waren ggf. andere Regionsabgeordnete oder der Gruppen- bzw. Fraktionsgeschäftsstellen und/oder ihre Mitarbeiter*innen vor dem 27.9.2021 von der Gremienbetreuung über die Entwurfslage zu BDs 4732 (IV) unterrichtet worden (Mail, Telefon, schriftliche Notiz, Gespräch etc.)? 0595 (V) AaA

6. War der aktuelle Regionspräsident Steffen Krach in eines dieser Gespräche eingebunden oder hatte er Kenntnis insbesondere von dem Gespräch, das am 5.10.2021 stattgefunden hat?

7. Warum wurde durch die Leiterin der Gremienbetreuung, Frau H., auf dem Aktenstück mit der Einladung zum Gespräch vom 05.10.2021 handschriftlich vermerkt, dass es sich eigentlich um eine Einladung der SPD-Fraktion und nicht des Regionspräsidenten gehandelt habe?

8. Wann wurde dieser Vermerk in den Aktenstand eingefügt?

 9. Sollte die Einladung zum Gespräch am 5.10.2021 tatsächlich von der SPDFraktion zu verantworten sein: Ist es in der Verwaltung bzw. in der OE des Büros des ehemaligen oder jetzigen Regionspräsidenten auch in anderen Verwaltungsvorgängen üblich gewesen, dass die SPD-Fraktion über die Bürologistik des Regionspräsidenten zu selektiven Treffen mit anderen Fraktionen eingeladen hat?

10. Ist es anlässlich solcher Gespräche, wie am 5.10.2021, üblich gewesen, dass Mitarbeiter*innen der Verwaltung, insbesondere der Gremienbetreuung, an solchen Unterredungen beteiligt waren und das diese Gespräche zu konkreten Änderungen an Beschlussdrucksachen im laufenden Verfahren der Verwaltung geführt haben?

 11. Ist mit der Bezeichnung „01“ im Aktenstand zur o.g. BDs ausdrücklich nur der damalige Regionspräsident Hauke Jagau gemeint?

12. Wenn Regionspräsident Steffen Krach nicht in das oder die Gespräche einbezogen war, seit wann hat der aktuelle Regionspräsident Kenntnis über das bezeichnete Gespräch und wie beurteilt er dieses Gespräch juristisch, vor allen vor dem Hintergrund der möglichen Verletzung der politischen Neutralitätspflicht der Verwaltung?

13. Welche Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts hat Regionspräsident Krach in dem Vorgang bisher eingeleitet?

Begründung: Eine Aufklärung des Vorgangs um die Personalkostenrichtlinie ist dringend geboten. Wir erwarten, dass diese Fragen unter Einhaltung der Geschäftsordnung in den nächsten 2 Wochen beantwortet werden.

Antwort Vorbemerkung: Die Regionsversammlung hat in der Sitzung vom 12.10.2021 einen Beschluss betreffend die „Richtlinie über die Bemessung der Höhe der Personalkostenzuschüsse an die Fraktionen und Gruppen in der Regionsversammlung zur Beschäftigung von Personal für Geschäftsführung und Informationstätigkeit“ gefasst. Die Fraktion Die Linke in der Regionsversammlung wendet sich vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen diesen Beschluss und begehrt die Feststellung, dass dieser und die Ablehnung ihres Aufhebungsantrages 0595 (V) AaA mit Beschluss vom 21.12.2021 rechtswidrig sind. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Um nach den Erfahrungen der IV. Wahlperiode den tatsächlichen Bedarf der Fraktionen und Gruppen bei der Gewährung von Zuwendungen zur Beschäftigung von Geschäftsstellenpersonal realitätsnäher abzubilden, wurde noch in der IV. Wahlperiode der Regionsversammlung in Zusammenarbeit zwischen der Regionsverwaltung und der Regionsversammlung die Personalkostenrichtlinie überarbeitet. Gespräche, die hierzu im Rahmen von Vorabstimmungen erfolgten, waren zuständigkeitshalber durch den Regionspräsidenten, dem Leiter des Fachbereiches Zentrale Steuerung (01) und durch die Teamleitung des diesem Fachbereichs angehörenden Team Gremienbetreuung (01.02) zu führen. Sie unterlagen dabei keinen formalen Voraussetzungen. Das traf auch auf die Protokollierung von Teilnehmenden solcher Gespräche zu. Zum Zweck der Vorabstimmung wurden den Fraktionen in zeitlichen Abständen und im engen Zusammenhang mit der Entwicklung der Vorlage entsprechende Entwurfsdokumente zur Verfügung gestellt. Art und Umfang solcher Vorabstimmungen sind vom Inhalt des Beschlussgegenstandes abhängig und stehen grundsätzlich im Ermessen des Hauptverwaltungsbeamten. Hierzu kann auch eine angemessene Vorabinformation der unterschiedlichen Fraktionen im Vorfeld des finalen Erstellens von Vorlagen gehören. Insbesondere dann, wenn sie Adressaten des Beschlusses sind, wie das bei einer „Richtlinie über die Bemessung der Höhe der Personalkostenzuschüsse an die Fraktionen und Gruppen in der Regionsversammlung zur Beschäftigung von Personal für Geschäftsführung und Informationstätigkeit“ der Fall sein würde. Nach solchermaßen erfolgten Abstimmungen wurde die entsprechende Beschlussdrucksache Nr. 4732 (IV) BDs in das förmliche Beratungsverfahren der Gremien der Regionsversammlung gegeben. Die Beschlussdrucksache wurde am 12.10.21 im Regionsausschuss beraten und am gleichen Tag in der Regionsversammlung wie vorstehend schon dargestellt beschlossen. Die Fraktion Die Linke hatte hierauf im Regionsausschuss vom 14.12.2021 und in der Regionsversammlung vom 21.12.2021 den Antrag gestellt, die Regionsversammlung möge beschließen, dass die Personalkostenrichtlinie vom 12.10.2021 gegen die verfassungsmäßigen Rechte der kleineren Fraktionen und Gruppen verstoße und diese mit sofortiger Wirkung aufzuheben (Beschlussdrucksache 0230 (V) Ant). Der Antrag zielte insoweit auf die Fortgeltung der alten Personalkostenrichtlinie. Dieser Antrag ist in der Sitzung der Regionsversammlung vom 21.12.2021 mit 61 Stimmen gegen 21 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt worden. Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung hatte die Regionsversammlung die Gelegenheit, die Überlegungen der Fraktion Die Linke noch einmal in Erwägung zu ziehen und die Personalkostenrichtlinie zu überprüfen. Sie befand jedoch, dass die Personalkostenrichtlinie angemessen ist und den Aufwand der Fraktionen realitätsnah abbildet. Die Fraktion Die Linke hat sich seit dem gefassten Beschluss der Personalkostenrichtlinie darüber hinaus verschiedentlich an das Team Gremien und Repräsentation gewandt. Dabei ging es im Wesentlichen um die Rechtmäßigkeit der Personalkostenrichtlinie. Sie hat im Übrigen am 25.11.2021 Akteneinsicht beantragt und diese dann am 12.12.2021 vorerst wieder zurückgezogen. Des Weiteren wurde eine Anfrage zu den vorstehenden Zuwendungen (0232 (V) AaA) gestellt, die die Region beantwortet hat. Daneben hat sie einen Vermerk über den von ihr im 0595 (V) AaA Rahmen des Rechtsstreits zugesandten und eingesehenen Verwaltungsvorgang erstellt und an die Abgeordneten der Regionsversammlung versandt. Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

Antwort zu Frage 1: Fraktionsvorsitzende der SPD Fraktion Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis `90/Die Grünen Fraktionsvorsitzender der CDU Fraktion Regionspräsident Leiter Zentrale Steuerung Leiterin Team Gremien und Repräsentation

Antworten zu Frage 2, 3, 4 und 5: Siehe Vorbemerkung.

 Antwort zu Frage 6: Nein.

Antwort zu Frage 7: Der Vermerk hatte das Ziel, diese Einladung nachvollziehen zu können.

Antwort zu Frage 8: Siehe Datum des Vermerkes.

Antwort zu Frage 9: Diese Einladungsform ist nicht regelmäßig üblich und erfolgt meistens über die Fraktionsbüros. Sie entspricht aber pragmatischen Erwägungen, da der Regionspräsident bei diesem Treffen auch anwesend war.

Antwort zu Frage 10: Siehe Vorbemerkung.

Antwort zu Frage 11: Nein, 01 ist die Organisationsbezeichnung für den Fachbereich Zentrale Steuerung bzw. die Fachbereichsleitung.

Antwort zu Frage 12: Herr Regionspräsident Krach ist im Rahmen seiner Amtsübernahme über diesen Vorgang informiert worden. Eine juristische Beurteilung wird dem lfd. Rechtsstreit überlassen.

Antwort zu Frage 13: Siehe Frage 12.