Ökologische Bedeutung von Kleingärten

Mit dem Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 18.8.2021 wurden zahlreiche gesetzliche Grundlagen geschaffen zukünftig einen Beitrag zum erweiterten Umweltschutz zu leisten.

Dazu erklärt unser Regionsabgeordneter Dr. Uli Wolf:

Die Bedeutung des Erhalts funktionierender Biotope und ökologischer Funktionszusammenhänge wurde dabei durch den Gesetzgeber Rechnung getragen. Das Gesetz fasst § 1 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz dahingehend neu, dass Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile zu erhalten sind und da wo sie nicht vorhanden sind neu zu schaffen oder neu zu entwickeln sind.

Für die Regionsfraktion steht der Erhalt der regionalen Kleingartenflächen ganz oben auf der Arbeitsagende. Daher haben wir bei der  Regionsverwaltung angefragt, ob die Novelle des aktuellen Umweltschutzrechts auch Auswirkungen auf den Bestandsschutz von Kleingartenflächen haben wird. Schlussendlich hat sich der Gesetzgeber dazu durchgerungen, die besondere Bedeutung des Kleingartens für den Umwelt- und Insektenschutz klarzustellen. Unsere Anfrage ist im Bereich Anträge und Anfragen einzusehen.