Rede der Fraktionsvorsitzenden Jessica Kaußen zur neuen Personalkostenrichtlinie

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Vorsitzender, 

 

wenn wir heute, auf der letzten Sitzung der Regionsversammlung in dieser Wahlperiode, eine neue Personalkostenrichtlinie verabschieden, wird das für viele der hier sitzenden Abgeordneten ein rein formaler Akt sein. Vermeintlich eine Anpassung an Notwendigkeiten. Für mich als Vorsitzende einer kleineren Fraktion in der Regionsversammlung ist es dagegen ein Eingriff in meine Rechte als Abgeordnete der Regionsversammlung.

Ganz  nebenbei, und in einem Akt der politischen und juristischen Überrumplung, soll diese Personalkostenrichtlinie abgestimmt werden. Wir finden es schon überraschend, dass diese Richtlinie mit Wirkung auf die fünfte Wahlperiode, von einem Regionsausschuss der vierten Wahlperiode entschieden werden soll. Oder um es anders auszudrücken, viele der zukünftigen Abgeordneten, werden nicht mit am Tisch sitzen, wenn es um die Frage gehen wird, wie und mit welchen Mitteln sie in der nächsten Wahlperiode ihre Arbeit in der Regionsversammlung werden bestreiten müssen.

Im Vorfeld haben wir unsere poltischen und rechtlichen Bedenken gegen diese Richtlinie den Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt und dargelegt. Die Reaktion der hier sitzenden feinen Demokraten: Null. Wir haben die Gremienbetreuung aufgefordert für rechtliche Klarheit für unsere Mitarbeiter zu sorgen und uns auf interne Frage zur Personalkostenrichtlinie zu antworten: Auch hier die gleiche Reaktion. Für die Fraktion Die Linke gibt es keine Betreuung durch die Gremienbetreuung.

Dabei sind die von uns vorgetragenen Bedenken erheblich. Nicht weniger als ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz steht mit der Verabschiedung der Richtlinie im Raum. Und unser Verweis auf das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012 hätte doch die Verwaltung und den Hauptverwaltungsbeamten wenigsten dazu nötigen sollen, schriftlich auf unser Vorbringen zu reagieren. Auch dies ist ein Akt der Selbsterhebung, die den Vorwurf einer gewissen Machtarroganz der Verwaltung gegenüber dieser Versammlung erweckt. Da es aber nur Versammlungsminderheiten betrifft, ist das politische Hannover beruhigt. Sollten wir aber mit unserer Einschätzung einer rechtlichen bedenklichen Beschneidung unserer Grundrechte auf politischer Selbstbestimmung Recht behalten, bleibt es bei einem Angriff der Verwaltung auf die Rechte der Versammlung, ganz gleich was eine Mehrheit der Abgeordneten davon hält.

Wir haben ausführlich unsere Meinung kundgetan. Jeder der hier heute abstimmt ist fair und zeitnah über unsere Eischätzung schriftlich informiert worden. Verwaltung und Gremienbetreuung haben Grundsätze demokratischer Spielregeln gebrochen, um eine Versammlung nach ihrem Wunsch zu schaffen.

Ein solcher Akt der politischen Gleichgültigkeit ruft gerade danach gerichtlich geklärt zu werden und den Rechtsweg werden wir auch prüfen lassen, sollte diese Richtlinie hier heute verabschiedet werden.